Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-05-05
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-05-05
Wortprotokoll
Mit meiner Motion will ich den Bundesrat beauftragen, in der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse die Schichtzulagen von den relevanten Lohnbestandteilen auszunehmen, dies unter der Voraussetzung, dass das betroffene Unternehmen bestätigt, die Erschwerniszulagen - das sind eben Schichtzulagen oder Pikettdienstzulagen - geschlechtsneutral auszurichten und bei der Vergabe von Schichtarbeit und Pikett kein Geschlecht zu benachteiligen. Dafür soll Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse wie folgt angepasst werden: "Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst, mit Ausnahme von Erschwerniszulagen [...], wenn das Unternehmen deklariert, dass diese per se und in ihrer Höhe diskriminierungsfrei ausgestaltet sind und die Mitarbeitenden unabhängig von[NB]ihrem[NB]Geschlecht[NB]Zugang zu entsprechenden Arbeiten haben."
Ich hatte das Anliegen dem Bundesrat bereits mit meiner Interpellation 22.3447 unterbreitet. In seiner Stellungnahme dazu schrieb er: "Sowohl Schicht- als auch Nachtzulagen sind Vergütungselemente, die als Lohn qualifiziert werden und die angesichts des Ermessens der Arbeitgeberin in Bezug auf deren Zuteilung [...] oder Bemessung [...] ein Diskriminierungspotenzial bergen." Diese Behauptung ist jedoch völlig realitätsfremd, denn die Unternehmen finden kaum genügend Mitarbeitende mit einer Bereitschaft für Schichtarbeit. Das Gleiche gilt für öffentliche Arbeitgebende wie Polizeikorps oder Ambulanzen. Auch aus diesem Grund sind die Schichtzulagen für Frauen und Männer in der Praxis gleich hoch, und die Arbeitgebenden sind dankbar für jeden einzelnen Mitarbeitenden, der Schichtarbeit leistet, unabhängig von seinem Geschlecht.
Fakt ist jedoch, dass beispielsweise in der Industrie und im Sicherheitsbereich deutlich mehr Männer Schichtarbeit leisten. Das hat vielfältige Gründe, die nicht im Einflussbereich des Arbeitgebers liegen. Der starke Männerüberhang verzerrt in Betrieben mit hohem Schichtarbeitsanteil jedoch das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse so massiv, dass diese Betriebe die Toleranzschwelle von 5 Prozent allein aufgrund der Schichtzulagen überschreiten. Sie müssen die Analyse wiederholen, sind Reputationsrisiken ausgesetzt, können sich nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen und müssen in gewissen Fällen mit Sanktionen bis hin zu Konventionalstrafen rechnen. In der Praxis gibt es also Betriebe mit hohem Schichtanteil, die die Lohngleichheitsprüfung gar nicht bestehen können, obwohl sie vollumfänglich korrekt handeln.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, dieses Anliegen zu unterstützen und meine Motion anzunehmen.