Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-16
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-16
Wortprotokoll
Zunächst zum ganzen Artikel 197: Wir haben den Rahmen behandelt, und jetzt geht es um die Umsetzungsordnung. Ihre Kommission hat sich bemüht, eine möglichst realistische Regelung zu beantragen, zu verhindern, dass ein leeres Versprechen abgegeben wird. Schon die Volksinitiative will einen Auftrag zur Bauvorbereitung erteilen, einen Planungsauftrag bis zur Detailprojektierung, d. h. bis zur "Inangriffnahme", was auch immer das heissen mag, und zwar innert zehn Jahren. Gegenständlich führt sie den Begriff der "Kapazitätsengpässe" ein und bezieht diese auf drei Hauptstrecken des Nationalstrassennetzes. Sie scheint nach und nach sogar einen Ausbau der Autobahn A1 zwischen Genf und Lausanne sowie zwischen Bern und Zürich auf sechs oder acht Spuren anzuvisieren. Eine grosse Zahl von Fragen zu Organisation und Finanzierung bleibt aber offen.
Unsere Kommission, aber auch schon der Nationalrat versuchten zu präzisieren und zu differenzieren. Sie sprachen von einem zweistufigen Planungsauftrag: einem politischen Programm, das innert Jahresfrist vorzulegen ist, und der Projektierung bis zur öffentlichen Auflage, d. h. bei Nationalstrassen eventuell eine generelle Projektierung und dann jedenfalls eine Ausführungsprojektierung. Dafür werden beim Bundesrat Fristen von acht Jahren und beim Nationalrat von sechs Jahren gesetzt. Den Gegenstand begrenzt der Bundesrat auf "städtische Gebiete", der Nationalrat und Ihre Kommission weiteten ihn im Wesentlichen auf "Agglomerationen" aus.
Ihre Kommission beantragt, die Regelung insofern zu vertiefen, als sie ein dreistufiges Handlungskonzept vorschlägt. Diese drei Bausteine sind:
1. Der Auftrag an den Bund, d. h. primär an die Bundesversammlung als zentrales politisches Steuerungsorgan, natürlich in sinnvoller Koordination mit dem Bundesrat.
2. Der Inhalt dieses Auftrages, der neu die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes sowie die "Agglomerationen" präzisiert, also die Siedlungsschwergewichte des Landes einbezieht und - auch neu - auf die Finanzierung abgestimmt ist.
3. Die Ausgestaltung des Auftrages als steuerbarer und längerfristig angelegter Prozess, der sich in einem einmaligen Programm vom Start über mehrere sachlich und finanziell abgestimmte Vierjahresschritte erstreckt, eingefügt in den Gesamtzusammenhang der Aufgabenerfüllung und der Finanzierung.
Die Kommission ergänzt ihren Antrag mit einer Motion für die anschliessende Gesetzgebung, um Verzögerungen zu vermeiden. Wir kommen darauf zurück.