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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-06-16

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-16

Wortprotokoll

Meine Damen und Herren, cari amici ticinesi: Wenn mein Antrag etwas nicht ist, dann ein unfreundlicher Akt gegen unsere Freunde im Tessin - das Bundesstrafgericht im Tessin lässt grüssen. (Heiterkeit)

Ich habe keine Begründung gehört, die es aus sachlichen Überlegungen rechtfertigen würde, dass der mündige Bürger hier um die Möglichkeit der differenzierten Meinungsäusserung gebracht werden muss, dass er einer fairen Wahlmöglichkeit beraubt werden muss und dass den Stimmbürgern nur die Wahl zwischen "alles oder nichts" zusteht. Es ist nicht nur ein reifer Stimmbürger, wie Kollege Lombardi gesagt hat, sondern auch ein mündiger Stimmbürger.

Ich habe bereits anlässlich des Eintretens dargelegt, welche demokratischen Bedenken gegen eine Änderung des Alpenschutzartikels durch das Parlament im heutigen Zeitpunkt sprechen; nun will die Mehrheit des Parlamentes dies so. Diesen materiellen Entscheid diskutiere ich jetzt nicht mehr; er ist hier gefällt worden. Ich diskutiere nur noch die Wahlmöglichkeit des Bürgers.

Wenn man nun den Alpenschutzartikel, der gegen den Willen des Parlamentes und des Bundesrates von Volk und Ständen in unsere Verfassung geschrieben worden ist, aufweichen will, ist es für mich ein Akt der Ehrlichkeit und Redlichkeit, dass die Stimmbürger auch alleine zu dieser Verfassungsänderung Ja oder Nein sagen können. Es widerspricht meinem demokratischen Empfinden, wenn diese Verfassungsänderung den Stimmbürgerinnen und -bürgern einfach mit einem Gesamtpaket "Agglomerationsverkehr, Ausbau Nationalstrasse und Fonds" versüsst werden soll. Die Stimmbürgerinnen und -bürger sind mündig; sie haben ein Recht darauf und sind durchaus in der Lage, in einzelnen Punkten eine eigene Meinung kundzutun. Es steht sicher auch dem Parlament gut an, wenn es dem Souverän diese Möglichkeit auch gibt.

Es wurde die Frage aufgeworfen, warum denn gerade nur separat über diesen Verfassungsartikel, über diesen Teil der Vorlage, abgestimmt werden solle. Dies ist eine gute Frage; dazu gibt es aber auch eine klare Antwort: Es ist eben gerade dieser sensible Teil der Vorlage, bei welchem vor neun Jahren der Verfassunggeber - gegen Bundesrat und Parlament - einen wichtigen Eckpfeiler unserer Verkehrspolitik in der Verfassung verankert hat. Das war ja eine der wenigen Volksinitiativen, die bisher angenommen wurden. Ich denke, diese Spezialität mit der Verankerung der Gotthardröhre in diesem Verfassungsartikel rechtfertigt auch eine separate Abstimmung. Dies ist auch der Unterschied zu anderen Teilabschnitten beim Nationalstrassennetz. Der Respekt vor dem damaligen Entscheid von Volk und Ständen gebietet es uns mindestens, diese von der Parlamentsmehrheit gewünschte Änderung von Artikel 84 dem Souverän separat vorzulegen.

Kollege Jenny hat im Zusammenhang mit der Mutterschaftsversicherung den Respekt vor dem Volksentscheid moniert. Das, was er da letzte Woche sagte, war beileibe nicht alles falsch. Aber bei der Mutterschaftsversicherung kann der Stimmbürger bei einem allfälligen Referendum ganz klar Ja oder Nein sagen. Dieses Recht wird ihm aber im vorliegenden Fall mit diesem Gesamtpaket verwehrt.

Beim Gegenvorschlag des Bundesrates und bei der Konzeption von Kollege Bieri hätte der Stimmbürger eine Wahlmöglichkeit, eine Alternative gegenüber der Avanti-Initiative gehabt. Mit dem Gegenvorschlag "Avanti plus", der jetzt vorliegt, hat der Stimmbürger überhaupt keine Wahlmöglichkeiten mehr. Um dem Stimmbürger eine minimale Wahlmöglichkeit zu geben, beantrage ich Ihnen somit heute die Aufteilung in diese zwei Vorlagen: erstens in eine Vorlage ohne zweite Gotthardröhre, d. h. ohne Änderung des Alpenschutzartikels. In einer zweiten Vorlage soll sich der Souverän darüber aussprechen können, ob er die zweite Tunnelröhre am Gotthard heute einbeziehen will oder nicht. Wenn Volk und Stände hier Ja sagen, hat die Mehrheit des Parlamentes das, was sie will. Insofern ist die beantragte Aufteilung auch ein modulares Konzept, das in sich stimmig ist und in sich kohärent ist. Hier muss ich dem Kommissionssprecher eigentlich widersprechen.

Ich ersuche Sie eindringlich, den Stimmbürgern eine faire und echte Wahl zu ermöglichen. Dies gebietet uns die demokratische Redlichkeit. Es gibt keine rechtlichen Gründe, die gegen diese Lösung mit zwei Vorlagen sprechen. Das [PAGE 592] Parlament handelt politisch klug, wenn es bei einem Eingriff in Artikel 84 der Bundesverfassung mit einer besonderen demokratischen Sensibilität vorgeht. Am Ständerat habe ich bisher sehr geschätzt, dass er bei verfassungsrechtlichen und demokratischen Fragen Fingerspitzengefühl gezeigt hat. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Fingerspitzengefühl auch heute zeigen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Antrag unterstützen.