Blunschy Dominik · Nationalrat · 2025-05-06
Blunschy Dominik · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-06
Wortprotokoll
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 27.[NB]und 28.[NB]März 2025 erneut über die eigene parlamentarische Initiative 21.403, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", beraten. Wir befinden uns hier also in der Differenzbereinigung.
Das Geschäft hat eine lange Geschichte. Sie kennen die befristete und mittlerweile mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung. Diese soll, so die Forderung der parlamentarischen Initiative, aufgelöst und in eine stetige Unterstützung überführt werden. Die Kosten für externe Kinderbetreuung sollen für erwerbstätige Eltern reduziert werden. Das stellt eine wichtige Entlastung für [PAGE 597] die Eltern dar, um erwerbstätig sein und sich die Kinderbetreuung leisten zu können. Zudem soll eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung bewirkt werden.
Die WBK-N hat sich bei ihrer Beratung die in der parlamentarischen Initiative formulierten Ziele vor Augen gehalten: die Entwicklungschancen der Kinder zu erhöhen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Subsidiaritätsprinzip zu wahren. Sie ist dabei vom Modell der ursprünglich vom Nationalrat beschlossenen Vorlage abgewichen und hat sich der Version des Ständerates, beschlossen in der Wintersession 2024, angeschlossen.
Unsere Kommission beantragt Ihnen gemäss Ständerat auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen die Schaffung einer Betreuungszulage. Die Finanzierung soll dabei den Kantonen überlassen werden. Die Betreuungszulage dient dazu, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sowie die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zu verbessern. Dem Subsidiaritätsprinzip wird Rechnung getragen, indem die Kantone entscheiden können, wie sie den Kostenteiler festlegen wollen.
Weiter beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, entgegen dem Beschluss des Ständerates an den Programmvereinbarungen festzuhalten, damit auch der Bund einen Teil zur Chancengleichheit in der ganzen Schweiz beiträgt. Die WBK-N sieht bei der institutionellen Kinderbetreuung eine Mitverantwortung des Bundes. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat positive Effekte, wie höhere Steuereinnahmen, die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und eine bessere Standortattraktivität. Gerade der Arbeitskräftemangel ist für unser Land eine grosse Herausforderung. Schätzungen zufolge sind derzeit 90[NB]000 Stellen unbesetzt, da qualifizierte Arbeitskräfte fehlen.
Die demografische Entwicklung wird dieses Problem in den nächsten Jahren noch verschärfen. Um Produktionsausfälle, Wertschöpfungsverlust und überlastete Mitarbeitende zu vermeiden, muss daher das inländische Arbeitskräftepotenzial ausgeschöpft werden. Die institutionelle Kinderbetreuung kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. Die WBK-N sieht dafür folgende Programmvereinbarungen vor:
1.[NB]Angebotslücken sollen insgesamt dort geschlossen werden, wo sie einer Nachfrage entsprechen.
2.[NB]Für Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen die Kosten gesenkt werden.
3.[NB]Die Kantone sollen bei der Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern unterstützt werden.
4.[NB]Die pädagogische und betriebliche Qualität der Kitas soll verbessert werden.
5.[NB]Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden, und insbesondere soll auf die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der arbeitstätigen Eltern Rücksicht genommen werden. Dazu gehört beispielsweise die Flexibilisierung der Öffnungszeiten.
Zur Finanzierung der Programmvereinbarungen sieht die Kommission Bundesgelder in der Höhe von 200 Millionen Franken über vier Jahre vor.
Schliesslich schlägt Ihnen die Kommission vor, der Kita-Initiative die Schaffung einer Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.