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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2025-05-06

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-05-06

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen vier Minderheitsanträge vor.

Bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c geht es um die Dauer der Betreuung. Ich bitte Sie, auf den Entwurf des Bundesrates zurückzukommen und die Betreuung vom Säuglingsalter bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu garantieren. Die Eltern sollen beruhigt arbeiten können, weil sie wissen, dass ihre Kinder in guter Betreuung sind. Diese hört nun einmal nicht mit acht Jahren auf, wie das die Mehrheit will. Mit acht Jahren sind die Kinder noch nicht selbstständig. Kinder brauchen weiterhin Betreuung. Wir wollen ja schliesslich nicht Schlüsselkinder produzieren und nachher über Verwahrlosung diskutieren. Die Kinder brauchen - das steht auch in der Kinderrechtskonvention - eine gute Betreuung und Förderung sowie auch eine gute Ernährung. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.

Bei Artikel 5 Absatz 2bis geht es um die Höhe der Beiträge. Eine der grössten Hürden vor allem für Frauen beim Wiedereinstieg sind zu hohe Kita-Kosten. Es lohnt sich nicht, das Kind betreuen zu lassen und zu arbeiten. Der Lohn ist am Schluss faktisch gleich null. Ziel der Vorlage wäre aber eine deutliche Entlastung der Eltern. Es geht beim Budget ja nicht nur um die Kosten für die Kinderbetreuung - da fallen auch die Kosten für die Miete, für Krankenkassenprämien und so weiter an; Sie wissen das. Für untere und mittlere Einkommen ist das Haushaltsbudget, wenn dann einmal Kinder da sind, ohnehin oft sehr knapp. Oft wird jeder Franken umgedreht. Dann maximal 10 Prozent in die Kinderbetreuung investieren zu müssen, ist immer noch hoch genug. Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Bei Artikel 5 Absatz 2quinquies geht es um den Beitrag für Kleinkinder. Es ist eigentlich allen klar, dass der Betreuungsaufwand für Kleinkinder unter 18 Monaten deutlich höher ist als jener für ältere Kinder. Das bedeutet, dass hierfür in einer Kita mehr Personal notwendig ist. Und wer zahlt dann den teureren Platz? Es kann nicht sein, dass dies auf die Eltern zurückfällt, weil die Kita zu wenig Subventionen erhält, sei es von der Gemeinde, vom Kanton oder eben vom Bund. In der Realität müssen aber oft die Beiträge für die Eltern erhöht werden. Und das wirkt sich wieder auf den Wiedereinstieg von Frauen aus. Dabei wäre es wichtig, dass die Babypause nicht zu lange ist und dass man möglichst schnell wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen kann. Noch höhere Preise würden den Anreiz weiter schmälern, in den Erwerb einzusteigen. Ich bitte Sie also hier, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, damit ein anderthalbfacher Beitrag gesprochen wird, wenn die Kosten für die Eltern höher ausfallen.

Bei der letzten Minderheit geht es um die Artikel 16a bis 16e zur Finanzierung der Betreuungszulage. Frühkindliche Bildung und Förderung sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und natürlich den Privaten. Das ist ein wichtiger Teil zur Umsetzung der [PAGE 608] Kinderrechtskonvention und entspricht zwei Legislaturzielen des Bundesrates, nämlich Chancengleichheit für Kinder und Gleichstellung. Gemeinsame Verantwortung heisst aber auch gemeinsame Finanzierung. Die Annahme des Antrages würde bedeuten: Der Bund bezahlt maximal einen Viertel der jährlichen Ausgaben und insgesamt wiederum maximal 200 Millionen Franken. Der Rest wird über die Kantone und die Arbeitgebenden bezahlt. Sehen Sie sich auch die Stellungnahme der SODK an. Das ist fair, ist nicht überrissen und zeigt die gemeinsame Verantwortung auf, beispielsweise für die Qualität. Das ist nicht kantonal unterschiedlich. Alle Kinder in der Schweiz haben es verdient, eine gute Qualität in der Kinderbetreuung zu haben.

Ich bitte Sie auch hier, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.