Lombardi Filippo · Ständerat · 2003-06-16
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-16
Wortprotokoll
Ich teile die Auffassung des Kommissionssprechers. Nachdem wir schon beschlossen haben, mit der Änderung von Artikel 84 die Öffnung des Alpenschutzartikels vorzusehen und damit die Voraussetzungen für eine Gesamtvision sämtlicher Verkehrsträger und der Entwicklung der Verkehrspolitik in der Schweiz zu schaffen, wäre es für das Tessin wirklich nicht zu verstehen, dass wir dann in einer zweiten Phase eine einzige Strecke aus der Gesamtlösung herausnehmen und so einem separaten Bundesbeschluss mit Referendumsmöglichkeit unterwerfen. Wenn schon, so sollte man sämtliche Strecken der Nationalstrassen einer solchen Sonderregelung unterstellen. Es gibt sehr gute Gründe: Es könnten Leute kommen, die meinen, vielleicht sollte man die Leute zwingen, zwischen Lausanne und Genf den Zug zu nehmen statt die Autobahn zu benützen. Dann würden Sie eine separate Volksabstimmung für diese Strecke verlangen - und wieso nicht für eine andere Strecke, zwischen Bern und Zürich usw.? Es ist verkehrspolitisch und auch verfassungsrechtlich nicht zu verstehen, dass man eine einzige Strecke separat und in einer diskriminierenden Weise betrachten will.
Zum Kerngedanken von Kollege Escher will ich noch etwas sagen: Die Idee, man würde so besser mit der EU verhandeln können, ist völlig falsch. Da wir mit unserem Kommissionsantrag - ich wiederhole es nochmals - das Verbot der zweiten Röhre aufheben, aber dem Bundesrat kein Gebot geben, haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um mit der EU neu darüber zu verhandeln. Es ist wichtig, dass wir dann mit der EU etwas Intelligentes aushandeln. Wir können das aber nur tun, wenn wir ein konkretes Zeichen gegeben haben. Man kann nicht mit der EU über etwas verhandeln, was in unserer Verfassung nach wie vor nicht vorgesehen ist, im Wissen darum, dass die EU - z. B. nach der EWR-Abstimmung - eigentlich die Erfahrung gemacht hat, dass das Schweizervolk nicht unbedingt ratifiziert, was die Diplomaten verhandelt haben.
Eine Detailfrage in der Argumentation von Kollege Escher ist die Frage des Drucks auf Italien. Zwei Drittel des Schwerverkehrs durch den Gotthard sind im Moment eigentlich reiner Transitverkehr. Das wissen wir. Deshalb müssen wir die Verlagerung durchsetzen. Aber zwei Drittel des Personenverkehrs sind Binnenverkehr - Verkehr, der in der Schweiz anfängt und in der Schweiz endet.
Diese Schweizer Bürger als Geiseln zu nehmen, um Italien zu zwingen, irgendetwas zu machen, finde ich unzumutbar. Wir können dem Schweizervolk und insbesondere den Tessinern, aber auch den Autofahrern insgesamt nicht vorspielen, dass wir sie als Geiseln nehmen, um Italien zu irgendetwas zu zwingen: Das finde ich wirklich unzumutbar. Und die Behauptung, man habe mit dem San Bernardino und mit dem Gotthardpass noch weitere Möglichkeiten für die [PAGE 595] Verbindung nach Süden, ist natürlich auch eine Illusion. Wir haben in den zwei Monaten nach dem 24. Oktober 2001 - nach dem Unfall im Gotthardtunnel - gesehen, wie weit man mit diesen anderen Verbindungen gehen kann: Es war nicht sehr weit! Wir waren noch glücklich, dass es in jenem Jahr bis zu Weihnachten nicht schneite, sodass die Passstrasse noch befahrbar war. Trotzdem haben wir alle gesehen, welche Konsequenzen dies auf die gesamte Verkehrssicherheit und auch auf die Verkehrssicherheit im Kanton Graubünden hatte.
Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Escher abzulehnen.