Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-16
Wortprotokoll
Ich habe meinen Antrag in der Kommission aus Sorge um die prekären Bundesfinanzen gestellt. Bekanntlich hat die Spezialfinanzierung Strassenverkehr gestützt auf Artikel 86 der Bundesverfassung in den letzten Jahren einen Überschuss von zirka 4 Milliarden Franken erwirtschaftet. D. h., die eingenommenen Treibstoffabgaben nach den Absätzen 1, 2 und 4 waren höher als die Verwendungsmöglichkeiten gemäss Absatz 3.
In einem Papier der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 4. November 2002 an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sind die Folgen eines Fonds für die Finanzrechnung des Bundes dargestellt. Es stellte sich insbesondere die Frage nach der Wirkung der Schuldenbremse. Die Verwaltung schreibt dort, dass mit einer Fondslösung ein Teil der Bundesausgaben den Auswirkungen der Schuldenbremse entzogen würde, dass diesbezüglich bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf aber Ausnahmebestimmungen in Anspruch genommen werden könnten.
In der Kommission haben wir die Frage des Zusammenhangs zwischen Finanzrechnung und Ersteinlage in die Fondsfinanzierung miteinander diskutiert. Die Meinungen, ob und wie sich damit das Ergebnis der Finanzrechnung des Bundes ändert, blieben letztlich widersprüchlich: So meinten die Vertreter der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dass die Ersteinlage das Ergebnis in der Finanzrechnung durchaus um rund 2 Milliarden Franken verschlechtern werde, da dieses Startkapital ja im Budget eingestellt werden müsse und in der Finanzrechnung verausgabt werde, damit es in den Fonds gelangen könne. Wichtig ist hingegen die Feststellung, dass sich im gesamten Bundeshaushalt - d. h. in der Gesamtbilanz des Bundes - nichts ändert. Die Verwaltung hat uns indessen in der Kommission erklärt, weshalb es sinnvoll sei, diese fünfzigprozentige Ersteinlage vorzunehmen: Mit dem Fonds wird es in Zukunft auf diese Art möglich sein, entsprechende Investitionsspitzen auszugleichen. Ich habe mich von der Meinung leiten lassen, dass dieses Geld, da es ja effektiv schon für andere Zwecke innerhalb der Bundesrechnung ausgegeben worden ist, nicht noch einmal ausgegeben werden kann! Deshalb sollte konsequenterweise bei Null begonnen werden. In der Zwischenzeit habe ich mich aber auch informieren lassen, dass mit einem Vorgehen ohne Verzinsung und ohne Verschuldungsmöglichkeit, wie wir es jetzt geplant haben, dieser Transfer von der Bundesrechnung in den Anfangsbestand dieses Fonds möglich ist, ohne dass dies eine zusätzliche Verschuldung des Bundes nach sich zieht. Aufgrund dieser Erkenntnisse und auch aufgrund der Verwendungszwecke dieses Fonds glaube ich, dass es korrekt ist, dass man mit dem Betrag von rund 2 Milliarden Franken beginnt.
Aufgrund dieser Erkenntnis - auch deshalb habe ich das vorgetragen - und aufgrund des Wissens, dass deshalb die Bundesschuld letztlich nicht grösser wird, kann ich im Einverständnis mit meiner Kollegin und mit meinem Kollegen diesen Minderheitsantrag zurückziehen.