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Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-05-06

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-05-06

Wortprotokoll

"Gouverner, c'est prévoir" - aber um vorausschauend zu handeln, muss man die Auswirkungen einer Entscheidung abschätzen können. Genau das ist heute in steuer- und in sozialpolitischen Fragen oft nicht der Fall, weil der Verwaltung die Daten fehlen, um sorgfältige Prognosen zu rechnen.

Welche Haushalte sind betroffen? Wie viele Mindereinnahmen werden erwartet? Was für dynamische Effekte hat eine Reform mit sich gebracht? Regelmässig diskutieren wir bei der Beratung von steuerpolitischen Geschäften in der Kommission über solche Fragen, ohne eine befriedigende Antwort zu erhalten. Die Einführung der Tonnage Tax? Kosten unbekannt. Ein Abzug für Krankenkassenprämien bei der Umsetzung der Motion Grin? Mindereinnahmen unbestimmt. Die Erstreckung der Verlustverrechnung für Unternehmen? Auswirkungen nicht bezifferbar.

Dabei geht es um Summen von mehreren hundert Millionen Franken, die jedes Jahr anfallen, und wir haben, salopp gesagt, keine Ahnung, was wir machen. So macht man keine seriöse Politik. Zumal das Problem kein technisches ist: Die Computer könnten heute zuverlässige Prognosemodelle rechnen. Das Problem sind auch nicht fehlendes Know-how oder fehlende personelle Ressourcen, sondern das Problem ist ausschliesslich der Umstand, dass diese Informationen nicht oder nur bei den Kantonen vorhanden sind und die Eidgenössische Steuerverwaltung nicht auf sie zugreifen kann. Daran muss sich etwas ändern, und zwar rasch.

Der Bundesrat hat bereits vor einem Jahr den Entscheid gefällt, zusätzliche Steuerdaten von den Kantonen zu erheben, und die notwendige Verordnungsänderung aufgegleist. Er hat dabei auch abgeklärt, ob eine eigene Gesetzesgrundlage notwendig sei. Dafür wurde ein Rechtsgutachten bei Professor Probst in Auftrag gegeben, das auch unserer Kommission vorlag. Dieses stützt dieses Vorgehen, genauso wie eine Analyse des Bundesamtes für Justiz.

Die vorliegende Motion versucht nun, den Bundesrat auszubremsen und die Erfassung einer sinnvollen Datengrundlage zu verzögern. Statt endlich Transparenz über die Auswirkungen von steuer- und sozialpolitischen Geschäften zu schaffen, will die Kommissionsmehrheit mit dem Umweg über ein Spezialgesetz die Erhebung notwendiger Daten für statistische Zwecke einschränken. Das tragen wir nicht mit.

Bereits heute regelt das Bundesstatistikgesetz die Mitwirkung der Kantone und Gemeinden bei der Beschaffung und Bearbeitung der Daten. Der Bundesrat kann und muss über die Verordnung bestimmen, welche Daten aus den kantonalen Datenbanken an den Bund weitergegeben werden. Das macht auch Sinn: So kann rasch reagiert werden, wenn sich der Informationsbedarf ändert und z.[NB]B. gewisse Datensätze nicht mehr notwendig sind oder eben andere gebraucht werden.

Überall werden heute Daten genutzt, um Entscheidungen zu objektivieren. Ja, sogar hier im Saal werden neuerdings Lärmpegelmessungen durchgeführt, um die regelmässigen Ermahnungen an eine angemessene Lautstärke zu objektivieren. Die ganze Welt nutzt Daten, nur der Bund soll weiterhin im Blindflug navigieren. Und wenn Schätzungen dann falsch oder unvollständig in Abstimmungskämpfe getragen werden, ist als Erstes von denjenigen Kritik zu hören, die heute eine vorausschauende Erhebung der Daten verhindern.

Wir brauchen eine zuverlässige und belastbare Grundlage, um politische Entscheidungen zu treffen. Diese Motion hingegen verzögert eine rasche Erhebung von Daten für statistische Zwecke und erwirkt unnötige administrative Aufwände und langwierige Gesetzgebungsprozesse, ohne am Schluss einen Mehrwert zu schaffen.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.