Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06
Wortprotokoll
Ich bin froh um die letzten Bemerkungen von Frau Nationalrätin Rüegger. Am Anfang tönte es fast so, als hätten wir gar nichts getan. Ich glaube, die Umsetzung des Jagdgesetzes und der Verordnung obliegt den Kantonen. Ich denke, gerade die meistbetroffenen Kantone - Graubünden, Wallis, Bern und St.[NB]Gallen - tun das auch.
Ganz wichtig ist, und ich möchte Sie daran erinnern: Die Instrumente bestehen. Ich wiederhole sie nochmals proaktiv: Wenn ein Wolf eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt, kann unmittelbar ein Gesuch gestellt werden. Es kann rasch reagiert werden, und es können eben, wie Sie wissen, einzelne Rudel, die eine Gefahr darstellen, reduziert werden. Da sind schon die Kantone gefordert; es ist nicht immer ganz einfach, rasch zu reagieren. Wir haben die Zahl der durch Einzelwölfe geschädigten Nutztiere bei Ziegen und Schafen auf sechs und bei Grosstieren auf eins heruntergestuft. Wir haben also ein Instrument, mit dem reguliert werden kann - aber eben nur so weit, dass die Art erhalten wird. Das[NB]ist[NB]unsere[NB]Gesetzgebung, und der Bundesrat ist der Auffassung, dass man das jetzt zwei, drei Jahre laufen lassen sollte.
Die Kantone, die Jägerschaft, die Wildhüterinnen und Wildhüter haben immerhin einen Drittel der Wölfe entnommen. Klar, jetzt haben sie auch wieder Junge, sie haben sehr viele Junge. Das heisst, dass der Bestand etwas stabilisiert wurde. An all jene, die Angst hatten, man würde diese Art gefährden: Der Bestand hat sich etwas stabilisiert, ist aber immer noch wachsend; das dürfen Sie nicht vergessen. Daher habe ich Verständnis für die betroffenen Bauernfamilien, welche die Frage stellen, ob das dann reiche. Die Kommission hat jetzt richtigerweise ein Postulat eingereicht und gesagt: Wir verfolgen das jetzt, wir überprüfen, ob es noch zusätzliche Massnahmen braucht und, wenn ja, was es braucht. Hier gehe ich auch mit Frau Nationalrätin Rüegger einig, die sagte: Jawohl, man muss Massnahmen prüfen. Ich will Ihnen versichern, das Problem ist zu lösen, und sollte es mit den aktuellen Massnahmen nicht gelöst werden, müssen wir erneut über die Bücher; das wollen wir mit diesem Postulat machen. Aber es ist richtig, dass wir jetzt die bestehenden Massnahmen umsetzen.
Ich darf, glaube ich, immerhin sagen, dass wir in dieser hoch aufgeladenen Diskussion einen gewissen Kompromiss erzielt haben. Auf der einen Seite haben die Schutzorganisationen ihre Beschwerden und Einsprachen gegen Bewilligungen der Kantone zurückgezogen und anerkennen damit die Funktionsweise der neuen Verordnung. Auf der anderen Seite hat eine gewisse Stabilisierung stattgefunden. Aber ich versichere Ihnen, wir werden das Postulat prüfen, und wir werden es gut umsetzen.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.