Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06
Wortprotokoll
Wir stehen hier vor einer äusserst herausfordernden Frage und klassischen Güterabwägung in der Politik zwischen Schutz und Nutzen. Ich kann bestätigen, was Frau Nationalrätin Suter vorhin völlig richtig ausgeführt hat: Dieses Monitoring tritt erst noch in Kraft, und daher[NB]musste tatsächlich noch keine Zulassung aufgrund dieses Artikels zurückgezogen werden.
Was wir aber zur Ausgangslage wissen müssen: In den letzten Jahren - konkret von 2005 bis 2022 - musste die Genehmigung von 208 Wirkstoffen zurückgezogen werden, weitgehend aufgrund der Übernahme von EU-Rückzugsentscheiden. Diese Situation hat in der Landwirtschaft zu einer echten Problematik geführt. Sie können Betriebe von verschiedenen Branchen wie dem Pflanzenbau und Obstbau fragen: Wir haben ein Problem mit dem Schutz unserer Kulturen, und dieses Problem hat sich gerade in den letzten Jahren, wenn nicht Monaten, akzentuiert. Es kann wirklich nicht sein, dass wir aufgrund zu rascher Rückzüge und zu wenig Mitteln einfach die entsprechenden Produkte importieren. Das ist[NB]keine[NB]nachhaltige[NB]Lösung. Freilich haben wir dem Gewässerschutz selbstverständlich eine hohe Priorität beizumessen. Saubere Gewässer und sauberes Trinkwasser sind ebenso zentral.
Wir stehen hier vor der Abwägung zwischen genügend Nahrungsmitteln und sauberem Trinkwasser. Ich muss Ihnen sagen: Es ist nicht so, dass wir den Gewässerschutz scheibchenweise reduzieren, wenn wir diese Motion annehmen. Der Grund liegt in folgendem Umstand: Die vom[NB]Parlament[NB]überwiesene[NB]Motion Zanetti Roberto 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche", setzen wir aktuell um und starten eine Vernehmlassung.
Was heisst das nun? Wir legen fest, wo in den Gewässern das Trinkwasser zusammenfliesst und wie gross diese Bereiche sind. Wenn in diesen Bereichen eine unmittelbare Gefahr besteht, muss gehandelt werden, weil das Gewässer verunreinigt werden kann. Das ist eine Stärkung. Wir haben den Auftrag, die Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen umzusetzen. Wir haben den Auftrag, Massnahmen zur Eliminierung von Mikroverunreinigungen bei allen Abwasseranlagen umzusetzen. Das fordern zwei Motionen der WAK-N. Zudem wird mein Departement demnächst auch bei weiteren schädlichen Stoffen einen neuen Grenzwert festlegen.
Das sind vier konkrete Massnahmen, mit denen wir den Gewässerschutz klar stärken. Dabei geht es überall darum - und das ist eben der Unterschied zum Monitoring -, unmittelbar in der betroffenen Zone handeln zu können, in der ein Gewässer gefährdet ist. Das ist wichtig für den Gewässerschutz. Ein Monitoring führt dazu, dass die Zulassungsfrage zum Thema wird, wenn Grenzwerte überschritten werden. In Anbetracht der bestehenden Schwierigkeiten wollen wir aber, dass die Zulassung nicht so rasch infrage gestellt wird, dass also wirklich eine breite Schädigung da sein muss, bevor die Zulassung infrage gestellt wird. Das heisst: Wir wollen bei Grenzwertüberschreitungen lokal, unmittelbar am Ort des Geschehens, strenger agieren, dafür gesamtschweizerisch nicht so rasch Zulassungen entziehen.
Es entspricht auch dem Vorsorgeprinzip im Sinne der Lebensmittelproduktion, wenn wir jetzt reagieren. Wir wissen, wir haben zu wenig Mittel. Es ist auch keine Departementsangelegenheit. Der Gewässerschutz ist in drei Departementen angesiedelt, ausser bei mir bei Kollege Guy Parmelin und bei Kollegin Elisabeth Baume-Schneider. Wir sind im letzten halben Jahr dreimal zusammengesessen, um die Problematik der kurzfristig wirklich bedrohlichen Situation in der Lebensmittelproduktion anzugehen. Wir wollen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nach Lösungen suchen, die den Gewässerschutz und das Zurverfügungstellen der nötigen Pflanzenschutzmittel zum Ziel haben. Ich bitte Sie um Verständnis, dass der Bundesrat in dieser Drucksituation nicht noch mit einer Verordnung dazu beitragen will, dass zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln die Zulassung entzogen werden müsste - bei aller Wichtigkeit des notwendigen Schutzes der Gewässer, der natürlich im Zentrum steht. Das ist der Grund.
Hier geht es um ein Monitoring. Es soll nur bei einer klaren Überschreitung, die sich im Monitoring zeigt, die Zulassung gesamtschweizerisch infrage gestellt werden. Lokal werden die Vorschriften in Zukunft durch die von Ihnen überwiesenen Motionen viel strenger. Mit der Festlegung der Zuströmbereiche wissen wir genau, wo allenfalls zusätzliche Massnahmen zu treffen sind.
Das ist die klassische Abwägung, bei der man es wahrscheinlich niemandem ganz recht machen kann. Aber ich bin überzeugt, dass wir letztlich nur so den Zielsetzungen "sauberes Trinkwasser" und "genügend Mittel für unsere Kulturpflanzen" Rechnung tragen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens des Bundesrates, die Motion anzunehmen. Nochmals: Sie schwächt den Gewässerschutz nicht. Sie führt einfach dazu, dass die Überschreitung klarer festgelegt werden muss, bevor die Zulassung entzogen wird.