Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06
Wortprotokoll
Die Motion will, dass der Bundesrat Gesetzesänderungen in den Bereichen des Zivil-, [PAGE 657] Straf- und Verwaltungsrechts vorlegt, um die Verwendung von[NB]Deepfakes im öffentlichen Raum zu regulieren.
Mit Blick auf das Strafrecht ist der Bundesrat der Ansicht, dass in Hinsicht auf den Gebrauch von Deepfake-Anwendungen keine gesetzlichen Lücken bestehen. Das schweizerische Strafgesetzbuch ist grundsätzlich technologieneutral ausgestaltet und bleibt unabhängig von der technologischen Vorgehensweise der Täterschaft anwendbar. Bedient sich die Täterschaft z.[NB]B. der Deepfake-Technologie, um ein Delikt gegen die Ehre oder den Privatbereich zu begehen, sind die entsprechenden Straftatbestände anwendbar. Die Erwähnung einzelner Technologien wäre mit keinem Mehrwert verbunden, sondern sie würde die Vollständigkeit des geltenden Strafrechts infrage stellen.
Dasselbe gilt für das Zivilrecht. Persönlichkeitsverletzungen mittels KI-Anwendungen werden vom Zivilrecht erfasst. Unabhängig von der technologischen Vorgehensweise sind die Regelung über Persönlichkeitsverletzungen und die entsprechenden Rechtsbehelfe wie etwa Beseitigung und Unterlassung anwendbar. Auch die Regeln in Bezug auf die Haftung für unerlaubte Handlungen sind technologieneutral ausgestaltet und bei Rechtsverletzungen durch den Einsatz von Deepfakes anwendbar.
Es erscheint für die Schweiz zumindest aktuell nicht sinnvoll, für Deepfakes über das bereits geltende Recht hinaus eine zusätzliche spezifische Regulierung zu erlassen.[NB]Deepfakes werden durch künstliche Intelligenz erzeugt. Ein[NB]allfälliger Regulierungsbedarf wäre deshalb im Rahmen einer KI-Gesamtregulierung zu prüfen.
Der Bundesrat hat im Februar dieses Jahres entschieden, dass die Schweiz die Konvention des Europarates zu künstlicher Intelligenz ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen wird. Gleichzeitig hat er dem EJPD in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem EDA sowie weiteren betroffenen Bundesstellen den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von KI vorzubereiten. Ich habe inzwischen in Strassburg die KI-Konvention des Europarates unterschrieben, und wir werden zur Umsetzung dieser Konvention diese Gesetzesvorlage vorbereiten und Ihnen dann unterbreiten. Es ist Ihnen dann freigestellt, auch in[NB]diesem[NB]Bereich[NB]allfällige[NB]Anträge zu stellen. Von daher wäre hier ein solches Instrument gründlich und fundiert zu diskutieren.
Gesetzliche Massnahmen sind für uns vor allem in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht notwendig. Eine Minimalregulierung scheint uns hier zielführend. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Vernehmlassungsvorlage abgewartet werden kann, bevor hier vorschnell einzelne Entscheide getroffen werden.
In diesem Zusammenhang beantragt er Ihnen, die Motion abzulehnen.