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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-16

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich Frau Brunner danken, dass sie ihren Antrag bei Artikel 15 zurückzieht. Ich darf vielleicht noch sagen, warum ich das gut finde. Man kann sich immer streiten, wie viel Transparenz man schaffen soll oder nicht. Aber im wichtigsten Punkt besteht keine Differenz mehr. Die grossen bundesnahen Betriebe sollen quasi in Anlehnung an das Börsenrecht behandelt werden. Es wird also die gesamte Lohnsumme des Managements oder des Verwaltungsrates publiziert, plus individuell die Lohnsumme des Chefs. Das braucht es bei der Bundesverwaltung nicht, weil dort die einzelnen Lohnklassen und die Zuteilung einzelner Direktionen in diese Lohnklassen bekannt sind. Damit ist die Grössenordnung dessen, was jeder verdient, absolut klar. Das Beharren auf dem Minderheitsantrag hätte zur Folge gehabt, dass man individuell eine Liste dessen hätte machen müssen, was jeder Einzelne verdient; dann hätte man, weil man die Lohnklassen kennt, daraus ableiten können, welchen Leistungslohn jemand hat usw. Das hätte dann zu einer Art Voyeurismus geführt; die Nachbarin hätte dann z. B. geschaut, wieso jemand jetzt kein "A plus plus" hat usw.

Ich bin sehr dankbar, dass der Minderheitsantrag zurückgezogen wurde. Das lag mir am Herzen, vor allem für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber was der Direktor der Finanzverwaltung oder des Bundesamtes für Wasserwirtschaft in der Grössenordnung verdient, auf 50 000 oder 10 000 Franken genau, das soll man wirklich auch wissen dürfen. Das ist sichergestellt.

Jetzt komme ich zur Frage, die noch offen ist. Es ist auch gemäss der Mehrheit klar, dass für die Swisscom die gleichen Transparenzvorschriften gelten wie für die anderen Bundesbetriebe auch. Ich glaube, das ist auch in Ordnung und war nie umstritten. Die Frage stellt sich, ob der Bundesrat für ein börsenkotiertes Unternehmen die gleichen Grundsätze erlassen soll für Nebenbeschäftigungen, für die Frage der beruflichen Vorsorge, für die Frage der Ablieferung von Einnahmen bei Nebenbeschäftigungen usw. Ich glaube, dass es hier um Fragen geht, bei denen wir bei einem börsenkotierten Unternehmen nicht in solche Details hineinregieren sollten.

Warum sage ich das? Sie haben den Grundsatzentscheid gefällt. Das ist ein mutiger Entscheid gewesen, und ich glaube, er hat sich bis jetzt bewährt, weil ein gutes Management vorhanden war. Sie haben den Grundsatzentscheid gefällt, die Swisscom quasi auf die freie Wildbahn, in die freie Konkurrenz, zu entlassen, und dies sogar am "stock"! Ich hatte das grosse Vergnügen - das werde ich nie vergessen -, am New York Stock Exchange die Kotierung der Swisscom-Aktie einzuläuten. Das hat zwar dann die längerfristige Börsenentwicklung nicht besonders positiv beeinflusst - aber das nur nebenbei.

Dieses Unternehmen steht in einem klaren Konkurrenzkampf gegen Sunrise, Orange und andere Anbieter und hat die Privataktionäre, die auch sehr viel in dieses Unternehmen investiert haben, zu befriedigen. Die Erfahrung zeigt, dass es für den Börsenkurs sofort relevante Auswirkungen hat, wenn der Staat, der an einem börsenkotierten Unternehmen beteiligt ist, anfängt, über das vielleicht vom Auftrag oder von diesen Dingen her unbedingt nötige Mass hinaus hineinzuregieren; wir geben ja der Swisscom eine Art Leistungsauftrag, nicht wahr! Wenn wir da hineinregieren, dann hat man sofort den Eindruck, dass dieses Unternehmen möglicherweise nicht mehr die gleich langen Spiesse hat wie ein anderes Unternehmen. Nehmen Sie das folgende [PAGE 588] Beispiel: Der Bundesrat erlässt, wie vielleicht bei der Post, gewisse Grundsätze für die Honorierung der Kader. Dann wird sich einer plötzlich sagen, dass dies dazu führen könnte, dass die Swisscom nicht die gleich guten Leute gewinnen kann wie vielleicht die Konkurrenz. Das kann langfristig dazu führen, dass dieses Unternehmen nicht die gleiche Leistungskraft haben wird, und dann wird man es sich als Privater gut überlegen, ob man überhaupt noch in dieses Unternehmen investieren soll.

Deshalb bin ich bezüglich des Hineinredens in die Angelegenheiten kotierter Gesellschaften sehr zurückhaltend. Wenn wir hätten hineinreden wollen, dann hätten wir das Unternehmen nicht kotieren sollen, sondern sagen müssen, es bleibe eine Anstalt des öffentlichen Rechtes oder eine Anstalt, wie wir es bei der Post haben, oder, wie bei den SBB, eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Das ist hier das Grundproblem! Es liegt nicht darin, dass sich der Bundesrat nicht zutrauen würde, hier irgendwo auch noch ein paar Grundsätze nach Mass aufzustellen. Ich meine, hier sollten wir - abgesehen von der Transparenz, die ja unbestritten ist - die klare Trennung aufrechterhalten.

Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen empfehle, diesen Minderheitsantrag auch abzulehnen.