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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2025-05-07

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Das Schweizer Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Es ist für alle zugänglich und bietet für alle Leistungen in hoher Qualität. Das alleine ist schon sehr viel wert, und darauf sollten wir achtgeben.

Die hohe Qualität wird in Artikel 43 Absatz 6 KVG auch gesetzlich gefordert. Trotz der gesetzlichen Grundlage sind die Qualitätsunterschiede in den Spitälern aber gross. Grundsätzlich kann man sagen: Je mehr vom Gleichen ein Spital macht, desto besser ist es in dieser Tätigkeit. Nehmen wir das Beispiel einer Hüftprothesenoperation. Ein Qualitätsindikator ist, wie viele Patienten innerhalb von zwei Jahren nach der Implantation einer Hüftprothese eine erneute Operation benötigen. Im Durchschnitt benötigen 25 von 1000 Patienten innerhalb von zwei Jahren wieder eine Operation. Bei den besten Spitälern sind es nur 9 Patienten, also knapp zwei Drittel weniger als im Durchschnitt. Das ist nicht nur kostengünstiger, sondern vor allem auch patientenfreundlicher, denn wer will schon nach zwei Jahren wieder an der Hüfte operiert werden? Es ist nun aber so, dass dasjenige Spital, das eine sehr hohe Qualität erreicht, für diese zusätzliche Qualität nicht extra vergütet wird. Der vergütete Tarif ist unabhängig von der Qualität des Eingriffes ausgestaltet.

Seltsam, oder? Überall sonst im Leben wird eine höhere Qualität belohnt bzw. hat einen höheren Preis. Wer eine Dienstleistung erbringt, hat somit einen Anreiz, qualitativ noch besser zu arbeiten. Diesen Anreiz gibt es so direkt in den Tarifen im Gesundheitswesen nicht. Im Gegenteil, in seinem Urteil C_2283/20139 hat es das Bundesverwaltungsgericht untersagt, dass qualitätsabhängige Spitaltarife vereinbart werden dürfen. Die Begründung sagt sinngemäss, dass das Gesetz ohnehin eine hohe Qualität vorsieht, weshalb keine Preisdifferenzierung gerechtfertigt ist. Der Bundesrat geht in seiner ablehnenden Stellungnahme zum Vorstoss noch weiter und führt aus, dass Tarifabschläge bei schlechter Qualität die Qualitätsmängel kaum beheben würden.

Diese Annahme beruht aber nicht auf einer Evidenz, und mir scheint, dass diese Befürchtung auch nicht zutreffend ist. Wenn auf freiwilliger Basis Qualitätstarife vereinbart werden, dann hat der Leistungserbringer einen echten finanziellen Anreiz, eine noch höhere Qualität zu erbringen. Würde er es nicht schaffen, die Qualitätsstandards zu erreichen, würde er wohl spezifische Leistungen nicht mehr anbieten.

Der Bundesrat führt aus, dass Qualitätsverträge heute abgeschlossen werden können. Das stimmt, und das ist sicher auch wertvoll. Jedoch reagieren Menschen vor allem auf finanzielle Anreize, weshalb diese viel effizienter wirken als einfache vertragliche Abmachungen ohne grosse finanziellen Konsequenzen.

Wenn Sie die hohe Qualität im Schweizer Gesundheitswesen weiter stärken wollen, dann stimmen Sie dieser Motion zu. Sie zwingen damit niemanden zu einem bestimmten Verhalten, aber Sie ermöglichen es, dass bei jenen, die an der Qualität gemessen werden wollen, dies auch erfolgt.