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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2025-05-07

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Unerwünschte Anrufe und Vermittlerprovisionen sind ein grosses Ärgernis für die Bevölkerung. Sie alle haben das wohl schon selber erlebt oder von betroffenen Bekannten gehört: Jemand mit einer unbekannten Nummer ruft an, eine unbekannte Stimme von einer Ihnen unbekannten Versicherungsgesellschaft meldet sich und will Sie zu einem Krankenkassenwechsel bewegen. Das nennt sich Kaltakquise. Kommt der Versicherungswechsel zustande, werden oft hohe Summen an Vermittlergebühren eingesackt. Bezahlt wird das von uns Prämienzahlenden. Hunderte Millionen Franken an Prämiengeldern fliessen so an diese teilweise dubiosen Versicherungsvermittler, und dies in Zeiten von steigenden Krankenkassenprämien, welche die Haushalte massiv belasten.

Es besteht nun aber eine gewisse Hoffnung, dass dies zumindest zum Teil Vergangenheit ist. Der Bundesrat hat im vergangenen Sommer, wir haben es schon gehört, ebenfalls erkannt, dass diesbezüglich die Freiwilligkeit der Selbstregulierung der Branche nicht ausreicht. Mitte August beschloss der Bundesrat im Rahmen der Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit für die Krankenversicherungsbranche allgemeinverbindliche Regeln für die Vermittlung von Versicherungen. Das ist erfreulich. Ich zähle die wichtigsten Neuerungen auf, die seit dem 1.[NB]September 2024 in Kraft sind:

Die telefonische Kaltakquise wird unterbunden, die Versicherungsvermittler dürfen nicht mehr beliebige Personen anrufen, um ihnen eine Versicherung zu verkaufen. Das Verbot gilt aber leider nur, wenn die Person nie oder zumindest in den letzten drei Jahren nicht bei diesem Anbieter versichert war. Aber immerhin: Wer dagegen verstösst, riskiert eine Busse von 100[NB]000 Franken.

Beaufsichtigt werden die Vermittlerinnen und Vermittler im Privatversicherungsbereich von der Finma. Die Finma kann Sanktionen ergreifen, die bei Verstössen umgesetzt werden. Die neue Regelung sorgt für mehr Transparenz, da Vermittler bei Beratungsgesprächen ein Protokoll erstellen müssen, das die Kundschaft unterschreiben muss.

Zudem wurden die Provisionszahlungen zumindest teilweise gedeckelt. Wer eine Grundversicherung an eine Person vermittelt, erhält maximal 70 Franken. Bei der Vermittlung von Zusatzversicherungen liegt die Entschädigung bei 16 Monatsprämien pro Produkt. Diese Entschädigung ist leider noch immer viel zu hoch. Damit wird der Anreiz verstärkt, dass der Bevölkerung unnötige Zusatzprodukte aufgeschwatzt werden.

Fazit: Seit der Einreichung der vorliegenden Motion Ende September 2023 hat sich zum Glück doch einiges getan. Es gibt nun verlässlichere Grundlagen, um der missbräuchlichen Vermittlertätigkeit endlich einen Riegel vorzuschieben. Die Hauptanliegen der vorliegenden Motion sind damit erfüllt, weshalb ich die Motion heute zurückziehe.

Ich werde mir aber vorbehalten, speziell für den Bereich der Zusatzversicherung - denn dieser Punkt ist eben noch nicht erfüllt - einen neuen Vorstoss einzureichen. In diesem Bereich sind die Regeln noch immer viel zu lasch, und da braucht es weitere Verbesserungen. Und natürlich unterstütze ich die Motion Giezendanner, die Herr Giezendanner vorhin präsentiert hat, die noch weiter geht und ein generelles Verbot fordert.