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Badertscher Christine · Nationalrat · 2025-05-07

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Mit meiner Motion - die gleiche wie jene, die vorhin von Kollege Bregy vorgestellt worden ist - wird der Bundesrat beauftragt, ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit geringen Risiken zu schaffen. Die rechtliche Grundlage, um zu bestimmen, welche Pflanzenschutzmittel damit gemeint sind, ist bereits vorhanden. In Anhang 2 Artikel 5 der Pflanzenschutzmittelverordnung sind die Kriterien für Wirkstoffe mit geringem Risiko definiert. Basierend auf diesen Kriterien sollen die Gesuchsteller künftig einen Antrag für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren stellen können.

Die Gesuchstellerin muss nachweisen, dass die Kriterien für ein geringes Risiko sowohl für den Wirkstoff wie auch für die Formulierungsstoffe, also für das eigentliche Produkt, erfüllt sind. Zeigt die Bewertung, dass alle im Produkt enthaltenen Wirkstoffe und die Formulierungsstoffe die Kriterien für ein geringes Risiko erfüllen, soll die Bewilligung innert einer Frist von sechs Monaten mindestens provisorisch erteilt werden.

Es geht darum, dass mit einem beschleunigten Bewilligungsverfahren dringend nötige Pflanzenschutzmittel früher als bisher üblich zugelassen werden können. Denn heute haben wir das Problem, dass viele Anträge lange hängig bleiben, insbesondere weil die Zulassungsbehörde zu wenige Ressourcen zur Verfügung hat. Diese Verzögerungen behindern Innovationen und einen modernen, nachhaltigen Pflanzenschutz. Deshalb soll die Schweiz ein beschleunigtes Verfahren für risikoarme Substanzen entwickeln, um schneller den Zugang zu einem innovativen Pflanzenschutz zu ermöglichen. Auch in der EU laufen Diskussionen, ein beschleunigtes Verfahren für Low-Risk-Produkte einzuführen. Wir würden also keinen Sonderzug fahren.

Die beschleunigte Zulassung wäre nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch für die Umwelt vorteilhaft. Denn wenn Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko nicht zugelassen werden, müssen die Produzenten wohl oder übel auf chemisch-synthetische Mittel zurückgreifen, entweder auf bereits [PAGE 680] bewilligte oder auf solche, die durch eine Notfallzulassung kurzfristig zugelassen werden. Dazu zwei Beispiele aus der Tomaten- und Apfelproduktion:

In der Tomatenproduktion haben die Produzenten mit der Tomatenminiermotte zu kämpfen. 2018 wurde ein Virusprodukt zur Bekämpfung dieses Schädlings zur Zulassung eingereicht. Die EU hat den Wirkstoff im Januar 2025, also nach sieben Jahren, endlich als Mittel mit geringem Risiko zugelassen. Aber jetzt muss in der EU und auch in der Schweiz noch die Produktzulassung erfolgen, was oftmals noch einmal ein bis zwei Jahre dauert. In der Zwischenzeit wurden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel gegen die Tomatenminiermotte gesprochen, welche sicher schädlicher sind als diese Low-Risk-Produkte.

Das zweite Beispiel ist der Apfelwickler, ein Schädling, der die Apfelproduktion erheblich beeinträchtigt. Dagegen hilft ein Viruspräparat. Zwei neue Produkte dieser Art wurden vor sechs Jahren zur Zulassung eingereicht. Es handelt sich dabei um eine zu bereits vorhandenen Virenprodukten identische Formulierung, jedoch mit anderen Virusisolaten. Dies ist nötig, damit Resistenzen vorgebeugt werden kann. Die Beurteilung dauert nun seit bereits über sechs Jahren an, und die Produkte sind noch immer nicht zugelassen.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass das Problem nicht bei der Bewilligungsbehörde liegt; diese hat zu wenige Ressourcen und ist deshalb überlastet. Ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren würde helfen, diese Überlastung zu reduzieren. Die Beispiele machen zudem deutlich, weshalb dieses beschleunigte Verfahren für Low-Risk-Produkte nötig ist, denn dadurch könnten moderne, innovative Pflanzenschutzmittel schneller zur Anwendung gelangen, was ökonomisch und eben auch ökologisch sinnvoll wäre.

Vielen Dank für die Unterstützung meiner Motion.