Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-17
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Erstens eine kurze Bemerkung zur Fahne, zu Artikel 51 auf Seite 18. Der Klarheit halber halte ich fest, dass der Antrag "Streichen" bei Artikel 51 heisst: Wir wollen streichen, was der Bundesrat beantragt, mit anderen Worten: keine Änderung des Randtitels und Nichtaufhebung von Absatz 3. Im Übrigen sind die Absätze 1 und 2 nicht in Revision, sie bleiben so. So viel zur Fahne.
Zweitens möchte ich festhalten, dass die Verfahrensgarantie auch mit der heutigen Regelung gewährleistet ist. Dafür braucht es keine neue Bestimmung. Das hat auch der Bundesrat auf der von Herrn Schmid zitierten Seite 1963 der Botschaft festgehalten.
Für den Fall, dass Sie dem Antrag David zustimmen, muss ich festhalten, dass dieser interpretationsbedürftig ist. Ich würde dann die Vertreter im Nationalrat bitten, diese Formulierung zu überprüfen. Einerseits will dieser Zusatz eine klare Einschränkung der staatsrechtlichen Beschwerden, denn es heisst ja im Antrag David: "Soweit kommunale oder kantonale Volksentscheide angefochten sind", gelte diese Einschränkung. Andererseits besteht aber volle Beschwerdemöglichkeit, wenn ein solcher Einbürgerungsentscheid nicht durch einen Volksentscheid zustande kommt, sondern z. B. durch eine Kommission. Das ist festzuhalten, und wenn das nicht der Wille von Herrn David ist, wäre hier allenfalls eine Korrektur anzubringen.
Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass in der Kommission immer gesagt wurde, auch von der Mehrheit: Verfahrensmängel sollen angefochten werden können. Hier wollen wir auch nicht Hand zu irgendwelchen verfahrensmässig willkürlichen Handlungen bieten.