Lexipedia

Müller Leo · Nationalrat · 2025-05-07

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-07

Wortprotokoll

Ich spreche, wie es die Präsidentin angekündigt hat, zu meiner Minderheit bei Artikel 36 DBG und den dazugehörigen Artikeln. Zudem spreche ich auch für die Fraktion.

Zuerst zur Minderheit bei Artikel 36 DBG: Mit meinem Minderheitsantrag zu diesem Artikel verlange ich, den Tarif so zu belassen, wie es der Bundesrat in seinem Entwurf vorschlägt. Die Mehrheit will diese Vorlage zur Individualbesteuerung mit einem Trick retten, indem sie weniger Steuerausfälle verursachen will. Sie will sich diese Rettung aber mit Steuererhöhungen für einzelne Kategorien von Steuerzahlenden erkaufen. Das ist ganz speziell.

Die Mehrheit brüstet sich damit, dass sie die Heiratsstrafe abschaffe. Zugleich redet sie es aber klein, dass sie mit dieser Vorlage auch Steuerstrafen einführt, d.[NB]h., dass sie Steuererhöhungen für einzelne Kategorien beschliesst. Der Mehrheitsbeschluss führt zu Mehrbelastungen, und zwar in Höhe von insgesamt 270 Millionen Franken gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Diese Mehrbelastungen erfolgen bei den hohen Einkommen, weil die Bundessteuer ja stark progressiv ist, und deshalb betreffen Steuererhöhungen die hohen Einkommen immer ganz speziell. Ebenso müssen mit dieser Vorlage kinderlose Alleinstehende für die Begleichung der Steuerrechnung tiefer in die Tasche greifen. Des Weiteren müssten unverheiratete Personen mit Kindern auch mehr Steuern bezahlen. Am härtesten würde es zudem Mittelstandsfamilien mit Kindern und einer traditionellen Rollenverteilung treffen. Die Interessen dieser Gruppe sind hier im Saal offenbar nicht mehr vertreten, zumindest wenn wir die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission anschauen.

Mittelstandsfamilien mit Kindern und einer traditionellen Rollenverteilung wären diejenigen, die am meisten dazu beitragen müssten. Wollen Sie das wirklich? Sind Sie wirklich von der Idee überzeugt, für natürliche Personen Steuererhöhungen beschliessen zu müssen? Diesbezüglich bin ich anderer Meinung. Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Sie kam durch ein knappes Abstimmungsergebnis in der Kommission zustande. Dort wurde mein Antrag mit gerade einmal 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Und nun zur Haltung der Fraktion: Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, bei Artikel 36, wie soeben erwähnt, meine Minderheit zu unterstützen. Meine Fraktion wird das so machen. Des Weiteren bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, bei allen weiteren Artikeln, wo es Minderheitsanträge gibt, der Mehrheit zu folgen. Bei Artikel 33b DBG sowie den damit zusammenhängenden Artikeln - das sind Artikel 35 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 4, Artikel 36 Absatz 2bis DBG sowie Artikel 9a StHG - bitte ich Sie, der Mehrheit und somit auch dem Bundesrat zu folgen. Die Abzüge, die der Ständerat eingebracht hat, die mangels Einkommen nicht geltend gemacht werden können, sollen nicht auf den Ehegatten übertragen werden können. Wenn Sie schon die Individualbesteuerung einführen wollen, dann muss diese auch konsequent umgesetzt werden und dann dürfen nicht wieder Vermischungen in das Gesetz aufgenommen werden.

Auch bei Artikel 110 DBG und allen dazugehörenden Artikeln bitte ich Sie - hier handelt es sich um einen Konzeptantrag -, der Mehrheit zu folgen. Es geht hier um Verfahrensbestimmungen. Wir haben das in der Kommission diskutiert, und[NB]die[NB]Verwaltung hat einen Vorschlag gemacht. Wenn die Übertragung der nicht berücksichtigbaren Kinderabzüge auf den anderen Ehegatten beschlossen worden wäre, hätte man diese Verfahrensbestimmungen einfügen müssen. Das ist jetzt gemäss Mehrheitsbeschluss nicht der Fall. Deshalb sind auch diese Minderheitsanträge abzulehnen, und es ist der Mehrheit zu folgen.

Erlauben Sie mir noch, einige Fragen aufzuwerfen; es wird dann ja Fragen betreffend das Verfahren geben. Bei einer Individualbesteuerung wird jeder und jede Steuerpflichtige seine oder ihre Steuererklärung eingeben. Wenn jemand in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten Einsicht nehmen will, muss das entsprechend durch ein Gesuch erwirkt werden, weil es sonst ja nicht möglich ist, weil wir zwei verschiedene Steuererklärungen haben. Zudem wird es bei der Einschätzung Probleme geben, die gelöst werden müssen. Es müssen beide Steuererklärungen gemeinsam eingeschätzt werden. Die Steuerbehörde muss überprüfen, ob nicht Abzüge an zwei Orten geltend gemacht wurden. Deshalb ist eine Koordination unter den beiden Steuererklärungen erforderlich. Jetzt müssen Sie sich einmal überlegen: Die Steuererklärungen werden zum Teil stark zeitverschoben eingereicht. Wenn ich nicht selbstständigerwerbend bin, muss ich die Steuererklärung in den meisten Kantonen bis Ende März einreichen. Als Selbstständigerwerbender muss ich das spätestens im Herbst tun. Vielleicht habe ich noch Abklärungen zu treffen, sodass ich die Steuererklärung später einreichen kann. So kann die eine oder andere nicht eingeschätzt werden, respektive wenn sie eingeschätzt wird und es später Auswirkungen auf die andere Steuereinschätzung hat, muss es eine Revision oder allenfalls eine Nachsteuer geben, wie das gemäss der Terminologie im Steuerrecht heisst.

Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird Nein sagen zu einer solchen Vorlage. Wir werden heute, wie dargelegt, meiner Minderheit folgen und bei den übrigen Artikeln der Mehrheit. Aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird diesen indirekten Gegenvorschlag ablehnen.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.