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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-06-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-17

Wortprotokoll

Am letzten Freitag und Samstag fand in Bad Ragaz die Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen statt. Traktandiert war auch das neue Bürgerrechtsgesetz, das sich die Teilnehmer von keinem Geringeren als unserem Ratskollegen Eugen David erläutern liessen. Im Brennpunkt des Interesses standen dabei insbesondere das Beschwerderecht gegen Einbürgerungsentscheide sowie die automatische Einbürgerung der dritten Generation.

Die grossen Medien, obwohl eingeladen, zeigten kein Interesse für besagte Thematik. Deshalb erfuhren die Öffentlichkeit und auch wir Ständeräte nicht, wie die Stimmung bei den direkt involvierten Vertretern unserer Bürgergemeinden war; ich nehme auch nicht an, dass Sie von Kollege David darüber näher ins Bild gesetzt wurden. Aber was nicht ist, könnte ja vielleicht noch werden!

Nun, ich liefere Ihnen jedenfalls gerne ein kurzes Stimmungsbild von Bad Ragaz nach, und zwar als Angehöriger der Kommissionsmehrheit und entschiedener Gegner eines solchen demokratiefeindlichen Rechtsinstrumentes. Ich beziehe mich auf den schriftlichen Bericht des eines Präsidenten einer aargauischen Ortsbürgergemeinde, eines Mitgliedes der FDP. In einer lebhaften Diskussion lehnten, so der Bericht, sämtliche - sämtliche! - Votanten das Beschwerderecht ab und machten unmissverständlich klar, dass notfalls das Referendum dagegen ergriffen würde, selbst unter Inkaufnahme des Umstandes, dass damit leider - ich betone: leider - auch etwas Wasser in ausländerfeindliche Kanäle überlaufen könnte.

Ich bitte Sie, diese Begebenheit vom letzten Wochenende in Bad Ragaz gebührend zur Kenntnis nehmen zu wollen. Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen vertritt immerhin eine halbe Million Ortsbürger. Das ist ein harter Kern, der zusammen mit anderen Bevölkerungskreisen längstens genügen würde, ein solches Beschwerderecht an der Urne zu "versenken". Unsere Bürgerinnen und Bürger sind mündig genug, über Einbürgerungen ordentlich und korrekt zu entscheiden. Da braucht es kein neues und im Kern undemokratisches Rechtsmittel.

Schliessen Sie sich also bitte dem Streichungsantrag der Kommissionsmehrheit an!