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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17

Wortprotokoll

Hier geht es um die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Junge Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation, welche die erleichterte Einbürgerung beantragen, müssen die allgemeinen Eignungsvoraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung gemäss Artikel 26 erfüllen. Diesen Artikel finden Sie in der Vorlage 5 auf Seite 15 der Fahne. Die Bewerber müssen also in der Schweiz integriert sein, die schweizerische Rechtsordnung beachten und dürfen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

In Artikel 28a werden die zusätzlichen Voraussetzungen festgelegt. Somit sind die Eignungserfordernisse in diesen Fällen dieselben wie die in Artikel 14 festgehaltenen bundesrechtlichen Erfordernisse bei der ordentlichen Einbürgerung.

Die Kommission stimmt der nationalrätlichen Fassung zu.