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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-05-07

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum direkten Umsetzungsvorschlag der Individualbesteuerung. Unser Rat ist im Herbst 2024 auf den direkten Umsetzungsvorschlag eingetreten und hat die vorgeschlagene Umsetzung gemäss Botschaft des Bundesrates mit 98 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Der Ständerat hat im Rahmen seiner Debatte in der Wintersession 2024 im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen: Die eine ist die Änderung im Steuertarif, den Bundesrat und Nationalrat ursprünglich vorgeschlagen hatten. Die zu Beginn der Einführung erwarteten Einnahmeausfälle sollen stärker reduziert werden, und zwar auf geschätzte 500 Millionen Franken bzw. auf 380 Millionen Franken, wenn man bereits den zwischenzeitlichen Ausgleich der kalten Progression berücksichtigt, den das Ständeratsmodell durch eine progressivere Tarifausgestaltung erreichen will. Die zweite Änderung ist, dass der Ständerat die Übertragbarkeit von Abzügen in den Fällen eingeführt hat, in denen die Kinderabzüge ins Leere fallen, weil einer der Partner nicht erwerbstätig ist oder ein zu tiefes Einkommen hat, als dass die Abzüge zum Tragen kämen.

Wir haben nun über die Differenzen zur ständerätlichen Vorlage zu befinden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen einen Tarif, der zwischen demjenigen des Ständerates und dem ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen Tarif liegt. Bei diesem Tarif werden die Einnahmeausfälle zu Beginn der Einführung auf rund 600 Millionen Franken geschätzt. Dieser Tarif gemäss Artikel 36 DBG orientiert sich an der Progression der Bundesratsvariante, nicht an der verschärften Version des Ständerates. Dabei werden die anfänglichen Mindereinnahmen im Vergleich zur bundesrätlichen Variante etwas reduziert, und zwar von ursprünglich 1 Milliarde Franken auf 720 Millionen Franken; nach dem Ausgleich der kalten Progression sind es noch 600 Millionen Franken.

Ich möchte noch auf die Frage von Nationalrat Ritter eingehen. Er hat gefragt, ob die Steuersätze in allen Einkommensklassen steigen. Heute umfasst der Steuersatz bekanntlich 0 Prozent bis 11,5 Prozent. So gesehen ändert sich an der Progression nichts. Die Progression in der Wirkung wird aber durch den Tarif etwas verstärkt, da die Steuersätze bei tiefen und mittleren Einkommen länger sinken - dort sind sie also tiefer -, dafür dann aber auch steiler ansteigen, weil sie letztlich wiederum diese 11,5 Prozent erreichen müssen.

Man muss jedoch zwischen der Progressivität des Tarifs und der Progressionswirkung des gesamten Steuersystems unterscheiden. Durch den Übergang zur Individualbesteuerung werden zahlreiche Ehepaare mit hohen Einkommen, auch solche mit zwei Einkommen, systemwechselbedingt eine Entlastung erfahren. Rein systemwechselbedingt hätte man zudem eine Reduktion der Progressivitätswirkung des Steuersystems. Die stärkere Progressivität des Tarifs wirkt diesem Effekt aber entgegen. So entsteht im Ergebnis eine Tarifanpassung, sodass die Entlastungswirkung der Reform gleichmässig auf alle Einkommensklassen verteilt wird. Das waren meine Ausführungen zum vorgeschlagenen Tarif.

Weiter beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, auf die Möglichkeit der Übertragung von kinderbezogenen Abzügen zu verzichten, wie es bereits Bundesrat und Nationalrat vorgeschlagen hatten. Die vom Ständerat beschlossene Version verkompliziert das System. Sie schafft Interdependenzen, weil Paare mit Kindern dann nicht unabhängig veranlagt werden können. Die Übertragbarkeit von Abzügen vom nicht erwerbstätigen an den erwerbstätigen Partner würde in dem Fall auch nur Verheirateten zustehen. Somit ist es zum einen ein Gebot der Fairness, zum andern wäre die Wirkung gleich wie bei einem Einverdienerabzug. Ein solcher wurde von den die Vorlage befürwortenden Kreisen bereits im Rahmen der Vernehmlassung abgelehnt, weil er keine positiven Erwerbsanreize schafft; solche sind aber auch ein Ziel der Vorlage.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission schliesslich, auch die Verfahrensbestimmungen zu den gegenseitigen Einsichts- und Einspracherechten von Ehegatten aus der Vorlage zu streichen. Diese sind obsolet, wenn man nicht an der Übertragbarkeit der Abzüge festhält.

Gerne fasse ich Ihnen zusammen, was diese Umsetzungsvariante für die verschiedenen Paare, Bevölkerungsgruppen und Einkommensklassen bedeutet: Was uns interessiert, ist das grosse Ganze. Das grosse Ganze können Sie alle in den Tabellen der Eidgenössischen Steuerverwaltung einsehen. 50 Prozent der 6 Millionen Steuerpflichtigen werden entlastet, und zwar im Schnitt um 5,5 Prozent in Relation zum Steuertarif und um 0,14 Prozent in Relation zum Einkommen. Das entspricht im Schnitt einer Entlastung um 69 Franken. Es betrifft nicht nur verheiratete Paare mit zwei Einkommen, aber davon viele. Es erfolgt eine Entlastungswirkung über alle Einkommensklassen und alle Gruppen hinweg. Auch die Gruppe der Einverdienerpaare erfährt also in der Summe eine Entlastung, dies entgegen den Behauptungen in der Sonntagspresse oder von Fragestellenden. 36 Prozent der Steuerpflichtigen sind nicht betroffen, sie zahlen keine Bundessteuer und/oder erfahren keine Veränderung in der Steuerbelastung. 14 Prozent der Personen werden stärker belastet. Hier sind vor allem betroffen: zum einen Unverheiratete - also Konkubinate - in den obersten Einkommensdezilen, die heute vom Verheiratetentarif profitieren, weil sie Kinder haben; zum andern die 20 Prozent der bestverdienenden Personen in Einverdienerehen, das sind jene, die heute einen Heiratsbonus haben.

Im Endeffekt ist es so: Es gibt Mehrbelastungen. Das ist aber bei jeder Steuerreform so. Auch bei Ihrer Variante, geschätzter Kollege Müller, würden sich Mehrbelastungen ergeben. Man müsste den Steuertarif anpassen, wenn man nicht 3[NB]Milliarden[NB]Franken an Steuerausfällen in Kauf nehmen möchte.

Wir schaffen mit diesem Projekt nicht nur die Heiratsstrafe und damit den Konkubinatsbonus bei ähnlich gutverdienenden Paaren ab, es werden auch die Konkubinatsstrafe und der Heiratsbonus beseitigt. In Zukunft bezahlen alle [PAGE 699] Paare gleich viele Steuern, unabhängig von ihrem Zivilstand; die Steuerausfälle bewegen sich in vernünftiger Höhe; eine Mehrheit der Personen und Haushalte wird entlastet. Alle Zweitverdienenden, die verheiratet sind, erhalten eine eigene, tiefere Steuerprogression, ob sie arbeiten oder nicht. Sie haben einen grossen Arbeitsanreiz, weil ihr Einkommen nicht mehr auf jenem des Ehepartners veranlagt wird, sondern der tieferen Progression unterliegt.

Schliesslich soll nicht nur der Blick ins eigene Portemonnaie zählen, sondern auch die Weitsicht, ein Steuersystem zu etablieren, das konstant positive Erwerbsanreize setzt, welches die Gleichstellung von Frau und Mann umsetzt, ein System, das der heutigen und künftigen Lebensrealität gerecht wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen und die von den befürwortenden Parteien getragene Umsetzung zu unterstützen.