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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-05-07

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Die Motion möchte, dass der Sondersatz für Beherbergungsleistungen über das Jahr 2027 hinaus fortgeführt wird. Der Sondersatz wurde am[NB]1.[NB]Oktober 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der 1990er-Jahre zu unterstützen. Seither wurde der Sondersteuersatz insgesamt sechs weitere Male verlängert. Vor dem Hintergrund, dass wir zurzeit auf Bundesebene ein Entlastungspaket schnüren, und im Wissen darum, auf wie viele Steuereinnahmen der Bund zurzeit verzichtet - 270 Millionen Franken - und dass diese Mittel im Finanzplan auch bereits eingestellt sind, bitten wir Sie, die Motion abzulehnen. Das ist der eine Grund.

Der andere Grund ist die Tatsache, dass sich der Tourismus in der Schweiz auf Rekordhöhe bewegt. Es gab 2023 und 2024 erneut einen Höchststand an Übernachtungen, einen bemerkenswerten Zuwachs an ausländischen Gästen - der höchste Wert seit fünfzig Jahren - und verschiedene Orte, die regelrecht überrannt wurden. Die Branche hat sich also definitiv von der Wirtschaftskrise in den Nullerjahren, der Baisse nach der Aufhebung des Frankenmindestkurses sowie dem Einbruch während der Corona-Pandemie erholt; der Tourismus in der Schweiz ist höchst wettbewerbsfähig. Und für uns ist jetzt der Zeitpunkt überfällig, sich von diesem Sondersatz zu verabschieden. Andere Hochpreisländer kennen auch keine Sondersätze und sind dennoch sehr beliebte Feriendestinationen geblieben. Dänemark zum Beispiel, wo auch für Tourismusdienstleistungen ein Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent gilt, kann sich über fehlende Touristen nicht beklagen. Das wird auch in der Schweiz so sein; bei uns lockt ja kein Tiefpreisangebot, sondern eine hohe Qualität an Natur und an Bergwelten sowie ein vielfältiges Angebot in den Städten. Das lässt sich auch ohne Mehrwertsteuersubvention verkaufen. Die Hotellerie ist in der Schweiz ein Qualitäts- und nicht ein Preiswettbewerb.

Die Besteuerung der Beherbergungsleistungen zum Normalsteuersatz würde zu Mehreinnahmen von geschätzt 270 bis 300 Millionen Franken führen. So hoch ist die Subvention, von der die Hotellerie heute dank dem Sondersatz pro Jahr profitiert. Diese Mehreinnahmen sind aufgrund der aktuell geltenden Befristung im Finanzplan des Bundes ab 2028 eingestellt. Wenn Sie den Sondersatz verlängern, müsste dieser Betrag aufgrund der Schuldenbremse an anderer Stelle eingespart werden. Die Frage, wo das sein soll, wollte uns in der Kommission niemand beantworten.

Ich bitte Sie, Ihren finanzpolitischen Ansagen im Finanzplan und in der Budgetdebatte auch Taten folgen zu lassen und diese Motion entsprechend abzulehnen.