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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-06-17

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17

Wortprotokoll

Wir haben eine Verfassungsänderung und die Anpassung verschiedener Bundesgesetze zu beurteilen, die sich in einem für uns Schweizer besonders sensiblen Bereich bewegen. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass sich Bürgerrechte und Grundrechte klar unterscheiden. Die Grundrechte gelten für alle Menschen, Bürgerrechte privilegieren Einheimische vor Ausländern. Die Bürgerrechte erlauben die aktive Mitwirkung an den demokratischen Entscheidungen in unserem Land, und zwar auf allen Staatsstufen. Die Bundesverfassung enthält nur Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländern und überlässt es den Kantonen, zusätzliche Einbürgerungskriterien festzulegen.

Einmal mehr müssen wir uns Rechenschaft darüber ablegen, dass Ausländersein sehr Verschiedenes bedeuten kann. Es gibt Menschen, die im Erwachsenenalter in unser Land kommen, sich hier niederlassen und den Rest ihres Lebens hier verbringen. Als Ausländer der ersten Generation sind sie meistens unserer Sprache nur bedingt mächtig und geprägt von ihrem Heimatland. Ihre Kinder, die im Schulalter mit ihnen kommen, bleiben oft ein Leben lang Grenzgänger zwischen den Kulturen. Zuhause sprechen sie die Sprache der Eltern, auf dem Schulhof diejenige der gleichaltrigen Schweizer Kinder. Deren Kinder - die Ausländer dritter Generation wiederum - empfinden die Schweiz oft als ihre Heimat. Heimat ist dort, wo man aufgewachsen ist, wo die Menschen leben, die das eigene Erwachsenwerden begleitet haben. Die Schweiz ist Heimat für viele Menschen, welche keinen Schweizer Pass haben. Sie sind hier geboren, sprechen unsere Sprache, haben unser Demokratieverständnis, sind mit unseren Kindern zur Schule gegangen. Wer auf sie trifft, geht selbstverständlich davon aus, dass sie auch einen Schweizer Pass haben. So empfindet auch eine Mehrheit unseres Volkes, welche im Gegensatz zu den Ständen die erleichterte Einbürgerung für hier geborene Ausländer schon vor Jahren befürwortet hat.

In keinem anderen europäischen Land spielt die historisch einst weit verbreitete Stadt- oder Gemeindebürgerschaft für die Staatsangehörigkeit noch eine Rolle. In der Mehrzahl der Staaten Westeuropas erfolgt die Verleihung des Bürgerrechtes entweder unmittelbar durch die Behörden oder zumindest ohne regionale Differenzierung. Zudem wird in vielen westeuropäischen Ländern die Staatsbürgerschaft in der Regel automatisch an die im Lande geborenen Kinder ausländischer Eltern verliehen.

Mit der vorliegenden Revision können wir ein Signal setzen, und wir sollten es auch tun, da eine höhere Einbürgerungsrate durchaus erwünscht ist. Dies könnte einer erfolgreichen kulturellen und sozialen Integration durchaus förderlich sein.

Mit der vom Bundesrat vorgelegten und im September 2002 vom Nationalrat beschlossenen Fassung wird mit dem Recht auf Einbürgerung nach wie vor sehr behutsam umgegangen. Das ist auch richtig und wichtig, um den Ängsten und Vorbehalten in manchen Kreisen der Bevölkerung zu begegnen.

Mit diesen wenigen Bemerkungen bitte auch ich Sie, auf die Revision einzutreten. Auch ich bitte Sie wie Herr Kollege Cornu, in einigen Fällen der Minderheit zuzustimmen; wir werden dann in der Detailberatung noch einmal darauf zurückkommen.