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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-06-02

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-02

Wortprotokoll

Ich werde zuerst kurz meinen Minderheitsantrag zu Artikel 34a des Energiegesetzes und weiteren Artikeln begründen und anschliessend einige ausgewählte Minderheitsanträge im Namen meiner Fraktion kommentieren.

Zu Artikel 34a, Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe hter und Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c des Energiegesetzes: Hier geht es um die Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen). Der Ständerat hat diese Bestimmungen mit dem Argument gestrichen, sie gehörten nicht in diese Vorlage. Das könnte man an sich schon so sehen, wenn nicht der Nationalrat am[NB]3.[NB]Mai 2023 und der Ständerat höchstselbst am 5.[NB]März 2024 aktiv gewesen wären und dem Bundesrat mit einer entsprechenden Motion den Auftrag erteilt hätten, eine solche Bestimmung im Rahmen der Stromreservevorlage zu präsentieren. Weil WKK-Anlagen genau in den Wintermonaten zusätzlich Strom ins System bringen können, besteht eben ein innerer Zusammenhang zur Stromreserve. Denn mehr Strom im System bedeutet eine geringere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Mangellage.

Gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Energie vom März 2024 stehen sechzehn Standorte für den Bau neuer WKK-Anlagen im Vordergrund. Die Betreiber sind meist Kehrichtverwertungsanlagen und Fernwärmeerzeuger. Sie decken die Spitzen bei der Heizlast schon heute über fossile Reserven oder Spitzenlastkessel ab. Abgestützt auf den Bedarf an Wärme ergibt sich an den sechzehn Standorten eine aggregierte Leistung von 288 Megawatt elektrisch. An zwölf weiteren Standorten kommen weitere 75 Megawatt dazu.

In der Version der nun vorliegenden Minderheit müssen die WKK-Anlagenbetreiber betreffend CO2 den Absenkpfad für den Gebäudesektor gemäss Klima- und Innovationsgesetz beschreiten. Dies bedeutet gegenüber 1990 eine Reduktion um 82 Prozent bis 2040 und um 100 Prozent bis 2050. Persönlich kann ich mir vorstellen, dass dieser Absenkpfad noch konkretisiert werden könnte, wobei wohl nicht von einer linearen, sondern von einer progressiven Absenkung auszugehen ist, weil ja auch die Verfügbarkeit erneuerbarer Brennstoffe progressiv zunehmen wird.

Das wird für die Branche anspruchsvoll werden. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass wir künftig im Sommer massiv zu viel Solarstrom haben werden. Mit diesem Überschussstrom könnten in Zukunft erneuerbare Energieträger produziert werden, die dann im Winter in den WKK-Anlagen eingesetzt werden können. Die WKK-Anlagen wären in diesem Sinne systemdienlich, und sie würden den Zubau von Fotovoltaik eben nicht konkurrenzieren, sondern im Gegenteil ergänzen und Sommerproduktion in den Winter [PAGE 730] verlagern. Die dafür eingesetzten Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds betragen über zehn Jahre geschätzt knapp 1,5 Prozent der verfügbaren Mittel und sind damit vertretbar.

Weil in diesem Bereich rasch gebaut werden könnte, rechtfertigt es sich, gemäss Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d des Energiegesetzes zwar nicht den Gesamtbetrag der Unterstützung zu erhöhen, aber mit dem Heraufsetzen des jährlichen Höchstanteils mehr Projekte früher zu ermöglichen. In diesem Sinne bitte ich Sie in meinem Namen, aber auch im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, hier meine Minderheit zu unterstützen.

Nun zu den weiteren Minderheiten: Bei Artikel 8c Absatz 1 StromVG unterstützen wir die Minderheit Vincenz. Das ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen National- und Ständerat. Wir müssen ja mit diesem Gesetz sicherstellen, dass die Stromreserve am Schluss auch gebildet werden kann. Deshalb ist es richtig, dass die Pauschalentschädigung im Voraus festgelegt, aber nicht vereinbart wird. Das schliesst selbstverständlich eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung nicht aus. Beim zweiten Satz scheint es uns richtig zu sein, dass sich die Entschädigung primär an den entgangenen Erlösen orientiert. Wir haben ja mit dem Mantelerlass den Willen zum Ausdruck gebracht, dass in die Wasserkraft, insbesondere in Speicherkraftwerke, investiert werden soll. Deshalb macht es keinen Sinn, hier den entsprechenden Business Case wieder zu verschlechtern und auf Plan- statt Marktwirtschaft zu setzen.

Zur Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 8l Absatz 6: Diese Bestimmung ist im Zusammenhang mit Artikel 8l Absatz 1 zu sehen. Dort wird der Grundsatz festgehalten, dass die Reserve bei fehlender Markträumung bereitstehe. Das ist der Grundsatz. Bei Absatz 6 geht es um die Ausnahmefälle; obwohl der Markt geräumt wird, kann die Reserve abgerufen werden. Die Kommissionsmehrheit will die Hürde für den Abruf hoch ansetzen, sie hat aber auch hier eine Formulierung gewählt, die einen Kompromiss zwischen National- und Ständerat darstellt. Die Gefährdung des stabilen Netzbetriebs soll unmittelbar sein; den Begriff der Erheblichkeit haben wir gestrichen. Herr Wasserfallen wies darauf hin, dass es eben Zeit brauche, die entsprechende Reserve aufzubauen, beispielsweise, um die Speicherseen zu füllen. Bei diesem Absatz geht es aber eben nicht um den Aufbau der Reserve, sondern hier geht es um die Kaskade für den Abruf der Reserve.

Zur Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 8nbis Absatz[NB]2: Auch hier unterstützt die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP die Mehrheit der Kommission. Es sollte keinen Anreiz geben, die Reserve in bestimmten Marktkonstellationen doch zu verkaufen, weil die Kosten der Sanktion geringer sind als die möglichen zusätzlichen Erlöse.

Schliesslich ein paar Worte zur Minderheit Dettling in Artikel 15a: Hier geht es wohl sprichwörtlich um des Kaisers Bart. Wenn es in Richtung Mangellage geht, braucht es täglich Daten, um verfolgen zu können, wie sich die Stauseen leeren. Dafür müssen die Werkbetreiber ihre Systeme anpassen. Auch wenn es nicht um riesige Summen gehen dürfte, erachten wir es als korrekt, diese als anrechenbare Betriebskosten zu deklarieren. Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.

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