Imark Christian · Nationalrat · 2025-06-02
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-02
Wortprotokoll
Es tut mir leid, dass ich den Gottesdienst an dieser Stelle ein bisschen stören muss. Ich gebe es zu, es handelt sich nicht gerade um das wichtigste Geschäft dieser Legislatur. Durch die Gewährung von Solidarbürgschaften für den Autoverlad würden für den Bund nur kleine finanzielle Risiken entstehen.
Das BAV sagt, die Kredite kämen die Verladeunternehmen mit einer Solidarbürgschaft des Bundes um etwa 0,35 Prozent billiger zu stehen, als wenn diese das Geld auf dem Markt aufnehmen würden. Allein diese Tatsache zeigt, dass die Wirkung dieser Vorlage nur sehr klein wäre. Müssten alle Autoverlade der Schweiz ihre gesamte Flotte auf einmal erneuern, so spräche man von einer Gesamtinvestition von etwa 450 Millionen Franken und einer Entlastung für die Autoverlade von gerade einmal 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Dass man ausserdem schweizweit das gesamte Rollmaterial auf einmal ersetzt, ist natürlich nicht realistisch.
Trotzdem steht die SVP-Fraktion diesem Geschäft aus grundsätzlichen Überlegungen kritisch gegenüber - gerade weil in diesem Bereich aus unserer Sicht kein wirkliches Problem vorliegt, das mittels Finanzhilfen der öffentlichen Hand[NB]bewältigt[NB]werden müsste. Selbst wenn ein kleines Problem bestehen würde, gäbe es immer noch die Eignerkantone, welche die erwähnte kleine Differenz ausgleichen könnten.
Interessant sind dazu auch folgende Überlegungen: Bürgschaften gelten als Finanzhilfen. Aus dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung ergibt sich, dass bei Gewährung von Subventionen grundsätzlich keine Gewinne erzielt werden dürfen. Würde der Bund einem eigenwirtschaftlichen Autoverlad Bürgschaften gewähren, wäre dieser Grundsatz infrage gestellt. Das bedeutet: Entweder sind die Betriebe eigenwirtschaftlich, und dann gibt es auch keine Bürgschaften, oder es handelt sich um eine bestellte Leistung, die mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten einhergeht. Im vorliegenden Fall sind es Autoverlade, die Gewinne erzielen, weil ihr Material de facto 50 bis 60 Jahre im Einsatz steht.
Nun wird bei Neuinvestitionen mit einer Abschreibungsdauer von nur 25 bis 30 Jahren gerechnet, weshalb die Unternehmen, die ihre Flotten ersetzen, wegen der kurzen Abschreibungsdauer Verluste schreiben. Würden die Abschreibungen aber nur um kurze Zeit, um einige wenige Jahre, verlängert werden, was deutlich näher an der Realität wäre, dann wären die Autoverlade eigenwirtschaftlich und dürften somit auch keine Subventionen in Anspruch nehmen. Also muss man zum Schluss kommen, dass hier eigentlich gar kein Subventionsbedarf vorliegt, schon gar nicht einer, der zwingend durch den Bund gedeckt werden muss. Des Weiteren muss die Gewährung von Finanzhilfen auch gegenüber denjenigen fair sein, die die Hilfe bezahlen müssen, ebenso gegenüber denjenigen, die bei ihren Investitionen keine Finanzhilfen in Anspruch nehmen.
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen lehnt die SVP-Fraktion diese Vorlage ab.