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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-02

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-02

Wortprotokoll

Jetzt muss ich Sie schon fragen, wie Sie die Verantwortung für die Stromversorgung in diesem Land tragen wollen, wenn Sie hier vorne solche Aussagen machen. Es ist Aufgabe des Bundesrates, die Gesetzgebung umzusetzen und sie vor allem rechtzeitig umzusetzen. Ein Reservekraftwerk baut man nicht in zwei, drei Monaten, sondern das wird drei oder vier Jahre dauern. Was wir jetzt gemacht haben, ist nichts anderes, als aus Gründen der Planung fünf Offerten den Zuschlag zu geben. Den Vorwurf, wir wollten dadurch irgendwie das Parlament umgehen, weise ich in aller Form zurück. Die Frage ist, ob Sie in der Schlussabstimmung in dieser Session diese Gesetzgebung zur Stromreserve annehmen werden oder nicht. Wenn Sie sie nicht annehmen - was ich wirklich nicht hoffe, denn das wäre ein Super-GAU -, passiert aufgrund dieses Entscheids, den übrigens nicht der Bundesrat, sondern das UVEK gefällt hat, nichts. Wir haben aufgrund der Verlängerung der Winterreserveverordnung die Kompetenz, dafür zu sorgen, dass wir zu jeder Zeit über Stromreserven verfügen.

Sie wollen keine Kernkraft. Es gibt aber ein Riesenproblem in Bezug auf den Fortschritt bei den erneuerbaren Energien respektive in Bezug auf den ausbleibenden Fortschritt, obschon ich tagtäglich dafür weible, dass Einsprachen zurückgezogen werden, damit endlich diese Wasserkraftwerke gebaut werden können. Ich höre immer nur, dass hier eine Windkraftanlage nicht gebaut und dort ein Solarpark abgelehnt wird. Gleichzeitig will man aber zu 100 Prozent dekarbonisieren. Und jetzt werfen Sie dem Bundesrat noch vor, er hintergehe, so habe ich es verstanden, sozusagen das Parlament, indem er die nötigen Dispositionen trifft, um notfalls - nur notfalls! - in einer Strommangellage Reservekraftwerke einsetzen zu können. Damit spielen Sie mit dem Feuer.

Ich erinnere daran, dass meine Vorgängerin, die politisch diesbezüglich sicher nicht verdächtig war, auf löbliche Weise rechtzeitig disponierte, um das Reservekraftwerk in Birr aufzubauen, sodass wir die letzten Jahre eine Reserve hatten. Weil es damals aber schnell gehen musste - man hatte Angst, in den Jahren 2022 und 2023 in eine Mangellage zu geraten -, konnten wir kein Kraftwerk aufbauen, das sowohl die Luftreinhalte-Verordnung als auch die Lärmschutzvorschriften erfüllte und das für eine längere Frist bewilligungsfähig war. Also entschied man der Not gehorchend, die drei Reservekraftwerke befristet bis Ende 2026 in Betrieb zu nehmen. Diese müssen dann aber - das ist auch mit der Gemeinde vertraglich vereinbart - wieder zurückgebaut werden.

Jetzt wäre es gegenüber diesem Land, den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und Gesellschaft schlicht fahrlässig, wenn wir nicht dafür sorgen würden, dass diese Reservekraftwerke ersetzt werden. Bereits für jene, die wir jetzt kontraktiert haben, wird es 2029/30, bis sie bewilligt sein und stehen werden. Wir werden so oder so noch mit einer Übergangslösung kommen.

Das hat nichts damit zu tun, ob wir Erneuerbare fördern, unterstützen oder nicht. Die wichtigste Massnahme, da gebe ich Ihnen recht, Frau Nationalrätin Trede, ist, dass wir jetzt mit den Erneuerbaren vorwärtskommen. Ich weiss, dass Sie da auch helfen. Da müssen wir vorwärtsmachen, aber das hat nichts mit dieser Massnahme zu tun. Wir können diese Reserve, die immerhin etwa die Leistung von Mühleberg umfassen muss, nicht mit einem Wasserkraftwerk, das vielleicht in zehn Jahren kommt, oder mit ein paar Windkraftwerken bereitstellen. Hier geht es ausschliesslich um eine Versicherung für den Fall einer Mangellage. Das Beste ist, wenn diese Anlagen gar nie laufen.

Verschiedentlich wurde gesagt, auch von Herrn Nationalrat Pult, das sei nicht zukunftsgerichtet. Sie haben im Gesetz festgehalten, dass diese Anlagen mit sogenannten hydrierten Pflanzenölen und somit ohne CO2-Ausstoss betrieben werden. Wir werden in diesem Bereich - das wurde abgeklärt - genügend Treibstoff beschaffen und an Lager halten können. Wenn sie vielleicht für zwei, drei Wochen laufen - ich[NB]weiss[NB]nicht, wie lange sie im schlimmsten Fall laufen müssen -, dann wird auch kein CO2 ausgestossen. Gleichzeitig ist klar, dass diese Kraftwerke die Luftreinhalte-Verordnung und Lärmschutzvorschriften einhalten müssen, was die heutigen Anlagen nicht tun. Daher wollen wir das machen.

Ich bin einverstanden: Wenn man das mit der Wasserkraftreserve, mit der Verbrauchsreserve anders machen könnte, dann wäre das hervorragend. Die Überwachungsbehörde Elcom berechnet diese Stressszenarien, fügt verschiedene kritische Szenarien zusammen und entwirft ein Worst-Case-Szenario. Die Elcom sagt klar und unmissverständlich, dass es für eine dauerleistungsfähige Reserve - das sind nicht Notstromgruppen, das sind nicht Wasserkraftreserven - mindestens 500 Megawattstunden für 2030 und 700 bis 1400 Megawattstunden für 2035 braucht.

Jetzt haben wir aufgrund der Debatte rechtzeitig disponiert in der Annahme, dass Sie dieses Gesetz annehmen. Wenn Sie es ablehnen, ist nichts vergeben. Aber wenn Sie es annehmen, sind wir bereit. Denn mit jedem Tag, den wir später [PAGE 733] kontraktieren, kosten diese Turbinen mehr, weil andere Länder dasselbe machen wollen. Es ist nicht einfach, diese Turbinen zu beschaffen. Das Bundesamt für Energie hat jetzt ein halbes Jahr lang eine hervorragende Arbeit geleistet, sodass die Preise massiv reduziert werden können. Es hat mit den Anbietern verhandelt und hat jetzt den Zuschlag. Denn es geht darum, dass diese Materialien nicht in ein anderes Land gehen. Deshalb ist es gegenüber dieser Arbeit nicht fair, wenn man hier nach vorne kommt und sagt, wir würden den Parlamentswillen missachten. Das will ich nicht, und das tun wir auch nicht. Das ist mir sehr wichtig.

Wenn wir ab 2030 700 bis 1400 Megawattstunden wollen, dann brauchen wir eben noch die Verbrauchsreserve, die Wasserkraftreserve und die Notstromgruppen, die auch bereits vertraglich vereinbart sind; wir hoffen, dass wir sie nie brauchen werden. Aber wir müssen bereit sein für den Fall einer Mangellage. Denn dass dieser Fall eintreten kann, haben wir in den letzten fünf Jahren in Europa verschiedentlich gesehen.

Es ist mir erstens auch wichtig, zu sagen, dass diese Berechnungen nicht einfach aus der Luft gegriffen sind. Die Elcom erstellt hierzu sehr seriöse, sehr unterschiedliche Szenarien und rechnet das im Detail aus. Zweitens ist wichtig, zu sagen, dass diese Berechnungen in der Annahme getätigt werden, dass wir ein Stromabkommen abschliessen können. Wenn wir kein Stromabkommen abschliessen, werden die Reserven für allfällige Grenzkapazitäten noch höher ausfallen müssen - falls diese Einschränkungen dann kommen, was nicht sicher ist. Aber es geht darum, uns dagegen abzusichern. Deshalb ist dies heute das Minimum im Sinne einer Versicherungslösung, und das scheint mir gar nicht so politisch zu sein. Es ist einfach eine Versicherung hinsichtlich der Stromversorgung in diesem Land, damit wir diese Reserven haben, egal, wo man bei der Frage steht, wie die zukünftige Stromversorgung aussehen soll.

Deshalb bitte ich Sie dringend, diesem Geschäft trotz der negativen Voten zuzustimmen. Sie spüren: Der Puls ist etwas gestiegen. Denn ich habe wirklich befürchtet, dass am Schluss dieses Gesetz plötzlich abgelehnt wird, und ich muss Ihnen sagen, das wäre ein Super-GAU. Es wäre wirklich ein Super-GAU, wenn wir diese Sicherheit nicht hätten, in der Schweiz jederzeit eine Reserve einstellen zu können. Sie alle wissen, dass es in Europa nicht immer einfach genügend Strom gibt. Deshalb bitte ich Sie, dieses Geschäft unabhängig von diesen Detailanträgen vor allem dann in der Schlussabstimmung anzunehmen. Es wurde sehr viel Arbeit geleistet. Wir haben auf Sie gehört: Die Verbrauchsreserve ist drin, die Wasserkraftreserve ist drin, und die Notstromgruppen sind umfassender drin, als wir ursprünglich wollten. Die Verbrauchsreserve haben Sie reingebracht. Wir werden auf das Parlament hören und das umsetzen, was Sie letztlich beschlossen haben.

Noch zu den Differenzen: Bei Artikel 8c Absatz 1 bitte ich Sie, der Minderheit Vincenz zu folgen. Es geht um die Entschädigung der Wasserkraftreserve. Wir wollen diese Entschädigung nicht vereinbaren, sondern festlegen. Wenn es erst mit allen Stromkonzernen eine Vereinbarung braucht, wird das schwierig. So wird es letztlich verfügt, und es soll entsprechend den entgangenen Gewinnen und nicht entsprechend der Marktsituation verfügt werden. Man prüft, welchen Erlös das Werk gehabt hätte, wenn es zu einem Zeitpunkt hätte verkaufen können, in dem es das wegen der Wasserkraftreserve nicht tun durfte. Das ist ein entgangener Gewinn, das sind sogenannte Opportunitätskosten. Das scheint uns logischer als der Antrag der Mehrheit zu sein.

Ganz wichtig scheint mir bei all diesen Minderheitsanträgen jener zu Artikel 8l Absatz 6 Buchstabe a Ziffer 1 zu sein. Hier bitte ich Sie, unbedingt der Minderheit Wasserfallen Christian zu folgen. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat warten muss, bis eine unmittelbare Gefährdung vorliegt. Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen; es ist am Schluss nicht der Bundesrat, es sind die Fachleute, die das Nötige disponieren, und in diese können Sie wirklich Vertrauen haben. Die Elcom, Swissgrid und das BFE werden den Bundesrat beraten, wann diese Massnahme nötig ist. Das muss geschehen, wenn die Mangellage absehbar ist. Wenn wir erst unmittelbar vorher reagieren, kann es unter Umständen zu spät sein, um die nötigen Dispositionen zu treffen. Deshalb bitte ich Sie, diese Flexibilität zu belassen und uns nicht zulasten der Stromversorgungssicherheit den Handlungsspielraum unnötig zu beschränken.

Abschliessend möchte ich zur WKK-Förderung Stellung nehmen. Der Bundesrat hat die WKK-Förderung gestützt auf eine Kommissionsmotion in den Gesetzentwurf aufgenommen - auch auf Drängen der Kommission. Ich bin mir bewusst, dass die WKK-Förderung nicht unbedingt in diese Vorlage passt. Die Anlagen bieten zwar auch einen Teil Winterstrom, es mag also sinnvoll sein, der Förderung zuzustimmen. Jene, die der Förderung nicht zustimmen wollen, begründen dies damit, dass WKK-Anlagen zumindest in der Anfangsphase zum Teil noch fossil betrieben werden. Dabei müssen Sie sich überlegen, ob das sinnvoll ist. Ich möchte das dem Rat überlassen. Wenn Sie die Differenz zum Ständerat schliessen, sind wir rascher fertig. - Ja, es ist vielleicht kein gutes Argument, rascher fertig zu sein. Aber Sie sehen, ich bin etwas gespalten, ob Sie die Förderung der WKK-Anlagen in das Gesetz aufnehmen sollen oder nicht. Es wäre keine Sünde. Die 20 Millionen Franken des Netzzuschlagsfonds könnten wir aber auch sehr effizient für erneuerbare Energien nutzen, wenn wir sie nicht für die WKK-Anlagen einsetzen müssen. Also bin ich nicht unglücklich, wenn Sie dem Ständerat folgen. Das ist die Haltung des Bundesrates.