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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17

Wortprotokoll

Zur Vorlage 1: Die bisherige Verfassungsbestimmung wird in Artikel 38 in dem Sinne neu formuliert, dass der Bund die Grundsätze für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone festlegt. Das Erfordernis der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird gestrichen. Gleichzeitig wird der bisherige Begriff "Mindestvorschriften", der als unklar aufgefasst wurde, durch den Begriff "Grundsätze" ersetzt. Dadurch wird der herrschenden Lehre Rechnung getragen, wonach der Bund bereits heute über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt, welche den Erlass von gewissen grundsätzlichen Leitlinien umfasst.

Zu Artikel 38 Absatz 2bis: Mit dieser Bestimmung erhält der Bund dann die Möglichkeit zur abschliessenden bundesrechtlichen Regelung der Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern. Es geht hier also um eine Einschränkung der in Absatz 2 geregelten hauptsächlichen Zuständigkeit der Kantone.