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Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-02

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-02

Wortprotokoll

Ihr Berichterstatter hat die Vorlage bereits eingehend und präzise vorgestellt. Ich kann mich daher auf ein paar wenige allgemeine Bemerkungen beschränken.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom November 2020 in Erfüllung der Postulate Caroni 18.3530 und Rickli (Schwander) 18.3531 die gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Die Urheber der Postulate haben in ihren Vorstössen tatsächlich einen Punkt gehabt. Es gibt Ungereimtheiten rund um die lebenslange Freiheitsstrafe. Insbesondere das Verhältnis zu einer gleichzeitig angeordneten Verwahrung ist dabei wenig schlüssig; wir haben es vorhin gehört.

Weil die lebenslange Freiheitsstrafe vor der Verwahrung vollzogen wird, kann ein Übertritt in die Verwahrung gar nie stattfinden. Die bedingte Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe ist nämlich nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass sich die Person in Freiheit bewährt. Diesfalls kommt die verurteilte Person direkt in Freiheit, nicht in die Verwahrung. Liegt eine ungünstige Prognose vor, bleibt die Person im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe und kommt auch hier nicht in den Verwahrungsvollzug. Der Bundesrat hat in diesem Bericht aber klar festgehalten, dass es keine Sicherheitsprobleme gibt. Täter, die ausschliesslich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Verwahrung verurteilt worden sind, sind bis heute nicht einschlägig rückfällig geworden. Und Täter, die zu beidem verurteilt worden sind, haben realistisch betrachtet kaum Aussicht, bedingt entlassen zu werden. Entsprechend seinem Auftrag hat der Bundesrat auch Änderungsvorschläge skizziert, und diese liegen Ihnen heute vor. Aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit sind sie nicht notwendig.

Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme zur Motion Caroni 20.4465, "Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe", die Ständerat Caroni unmittelbar nach dem Postulatsbericht eingereicht hatte, erneut darauf hin, dass kein Handlungsbedarf besteht, zumindest kein dringlicher. Das Parlament nahm die Motion trotzdem an. Der Bundesrat hat auch diesen Auftrag erfüllt und unterbreitet nun einen Entwurf mit gewissen Verschärfungen und mit einer Regelung, die die Ungereimtheiten zwischen Verwahrung und lebenslanger Freiheitsstrafe wenigstens punktuell etwas auflöst.

Aus Sicht des Bundesrates besteht unter dem Aspekt der Sicherheit keine Notwendigkeit, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wenn nun eine Minderheit der Kommission die Verschärfungen im Entwurf etwas abmindern möchte, stellt sich der Bundesrat solchen Anträgen nicht in den Weg.