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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17

Wortprotokoll

Ich kann grundsätzlich auf die Ausführungen beim Eintreten verweisen. Wir haben einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag.

Gemäss Mehrheitsantrag braucht es ein aktives Dazutun der Eltern: Die Inhaber der elterlichen Sorge haben eine Erklärung abzugeben, dass sie dem Bürgerrechtserwerb ihres Kindes zustimmen. Sie haben dafür ein Jahr Zeit. Selbstverständlich können sie diese Erklärung bereits bei der Geburt einbringen, was dann praktisch der Einbürgerung durch Geburt in der Schweiz gleichkommt.

Gemäss der Botschaft hat der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens diese Lösung ebenfalls in Erwägung gezogen. Er erwähnt dazu, dass für eine solche Lösung sprechen würde, dass die Eltern darüber entscheiden könnten, ob sie den Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes als im Interesse ihrer Kinder liegend ansehen. Die Eltern könnten ihre subjektive Verbundenheit mit der Schweiz auch als für ihre Kinder massgebend betrachten. Der Bundesrat hat jedoch in Anbetracht der Argumente, welche gegen ein Zustimmungsrecht der Eltern sprechen, im vorliegenden Entwurf auf das zusätzliche Erfordernis der Erklärung verzichtet, mit dem Hinweis, auch eine andere Lösung wäre denkbar.

Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass die andere Lösung, jene, welche sie vertritt, eben die bessere sei. Das ganze Bürgerrechtspaket - da ist sie sehr dieser Auffassung - könnte politisch auch besser durchgesetzt werden, wenn wir diesen Modus des "ius soli" anwendeten.

Herr Inderkum wird den Minderheitsantrag vertreten.