Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2025-06-02
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-02
Wortprotokoll
Danke, Herr Berichterstatter, für Ihre Erklärungen. Ich sehe ein, dass man den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge geben muss, weil der Gesetzgebungsprozess schon im Gang ist. Ich freue mich, dass die Kommission es begrüsst, dass der Bundesrat eine erste Vernehmlassungsvorlage in Erfüllung der Motion RK-S 23.4318, "Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen", erarbeitet hat und dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Vernehmlassung grösstenteils positiv zu einem entsprechenden Verbot geäussert haben.
Ich nehme diesen Satz auf und hoffe, dass wir uns schnell der Zielgeraden dieser doch leidigen Geschichte nähern. Sie ist deshalb leidig, weil sich das Parlament bekanntlich seit etwa fünfzehn Jahren mit der simplen Frage schwertut, ob es, vereinfacht gesagt, strafbar sein soll, wenn einer ein Hakenkreuz trägt oder den Hitlergruss macht. Es ist absurd, dass ich nirgendwo im öffentlichen Raum mehr einen Sonnenschirm mit Marlboro-Werbung aufstellen kann, weil ich sonst Gefahr laufe, dass ein Kind dies sieht und sofort negativ beeinflusst wird; in den gleichen Schirmständer kann ich jedoch ungestraft eine Fahnenstange stecken, an der eine Naziflagge flattert. Das versteht niemand, und deshalb ist die Zeit für eine Regelung überfällig.
Um zu zeigen, dass auch die Bevölkerung hinter diesem Anliegen steht, möchte ich an die letzten Anläufe im Parlament erinnern. Als sich der Bundesrat damals negativ zu einer Motion geäussert hatte, gab es innerhalb kürzester Zeit 16[NB]000 Unterschriften für eine Petition. In der Folge schrieb der Bundesrat trotz seiner ablehnenden Haltung einen Bericht, in dem er ein Verbot doch für möglich hielt. Der Nationalrat stimmte zu - dafür danke ich ihm -, und dann begann der parlamentarische Prozess mit differenzierten Formulierungen und Anträgen.
Hier erlaube ich mir noch eine Bemerkung zur Argumentation: Mit dem Verbot des Hakenkreuzes verschwinden nicht alle Hakenkreuze aus den von diesen "befallenen" Gehirnen. Aber es ist eine Strategie gegen den Befall, gegen die galoppierende Geschichtslosigkeit und Gesinnungslosigkeit unserer Zeit. Der Nationalsozialismus und seine unermesslichen Verbrechen dürfen weder relativiert werden noch vergessen gehen. Der einmalige Horror des Holocaust muss ein Mahnmal sein. Wenn heute - und das muss man hier erwähnen - auf Europas Strassen wieder "Kauft nicht bei Juden!", "Juden ins Gas!", "Tod den Juden!" oder "From the river to the sea!" skandiert wird, wenn sich jüdische Menschen in Europa nicht mehr auf die Strassen trauen, wenn ihre Kinder in der Schule ausgegrenzt werden, weil sie jüdisch sind, wenn die Taten terroristischer Organisationen bei Demonstrationen ausgeblendet oder gar befürwortet werden, dann hat das nichts mit legitimer Kritik an der Regierung einer Demokratie zu tun. Ich gehe nicht weiter darauf ein, wir kennen diese Diskussionen alle. Es hat damit zu tun, dass man jüdische Menschen, wo auch immer sie leben, für alles Übel dieser Welt verantwortlich macht. Das ist Antisemitismus.
Gerade deshalb braucht es die Erinnerung an den Nationalsozialismus, seine klare Einordnung und ein klares Verbot nationalsozialistischer Symbolik, wo auch immer sie auftaucht. Das weckt das Bewusstsein für die Problematik. Die Hakenkreuze bei diesen von Aggression triefenden, antisemitischen Demonstrationen auf Europas Strassen sind dieselben wie bei Neonazi-Veranstaltungen. Sie stehen für denselben Judenhass mit derselben Symbolik. Wir sind angehalten, diese Symbolik ausser Gefecht zu setzen - ohne Wenn und Aber. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die Geschichte wiederholt und sich diese Kräfte, wo auch immer sie aus ihren Löchern kriechen, ausbreiten.