Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-03
Wortprotokoll
Sie haben gehört, dass der Nationalrat bei Artikel 1 Absatz 2 des Alkoholgesetzes entschieden hat, unter anderem die Anwendbarkeit der Artikel 34 und 39 BAZG-VG von der Gültigkeit im Alkoholgesetz auszuschliessen. Sie haben auch gehört - der Berichterstatter hat ausführlich darauf hingewiesen -, dass es hier zwischen der Verwaltung und der Branche ein unterschiedliches Verständnis gibt. Die Branche ist der Ansicht, dass die Anwendbarkeit dieser beiden Artikel nicht nötig sei, da ja schon alles im Alkoholgesetz geregelt sei. Es ist aber so, dass der Bundesrat mit dem neuen Rahmengesetz eine Vereinheitlichung der Systematik und der Rechtsgrundlagen vorsieht. Sämtliche Verfahren sollen im BAZG-VG geregelt werden, nicht wie eben heute teilweise im Alkoholgesetz.
Wenn Sie die Artikel 34 und 39 BAZG-VG von der Gültigkeit im Alkoholgesetz ausschliessen, führt das in der Konsequenz dazu, dass Spirituosen künftig nicht mehr steuerfrei von der Grenze in ein Steuerlager überführt werden können; die Waren müssen an der Grenze verzollt und versteuert werden, inklusive Erhebung der Spirituosensteuer. Herr Ständerat Sommaruga hat hier sehr präzise darauf hingewiesen. Das bringt für die betroffenen Unternehmen eine grosse Kapitalbildung [PAGE 376] mit sich. Mir ist effektiv nicht ganz klar, warum die Branche das unterstützen kann. Ich glaube auch, dass hier wirklich ein Missverständnis vorliegt. Der administrative Aufwand für die Branche würde grösser und würde auch für die Verwaltung erhöht.
Ich habe gesehen, dass es hier keine Minderheit gibt. Herr Sommaruga hat gesagt, er hätte eigentlich gerne eine Minderheit gemacht, aber es sei Sache des Bundesrates, hier diese Lösung zu verteidigen. Ich kann ja jetzt die Minderheit Sommaruga Carlo, die es nicht gibt, übernehmen und mindestens ermöglichen, dass Sie darüber abstimmen.
Wenn Sie der Fassung des Nationalrates zustimmen sollten, müsste man eine Lösung in der Verordnung finden; das dürfte nicht ganz einfach sein. Man kann dann nicht im Verordnungsrecht dem Gesetzeswortlaut widersprechen. Und wenn es nachher komplizierter ist, dann hoffe ich, dass das nicht auf die Verwaltung zurückfällt. Ich habe es auch zuhanden der Materialien deutlich gesagt, dass wir davon ausgehen, dass die Bürokratie damit sicherlich nicht abgebaut wird.