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Stark Jakob · Ständerat · 2025-06-03

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-03

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2024 intensiv beraten, an jeweils zweitägigen Sitzungen der vier Subkommissionen sowie an zwei Sitzungen der Gesamtkommission. An den Gesamtkommissionssitzungen nahmen die EFD-Vorsteherin und Bundespräsidentin, Karin Keller-Sutter, sowie die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Sabine D'Amelio-Favez, durchgehend teil. Zur Behandlung der Rechnungen der einzelnen Departemente in den Subkommissionen nahmen die Generalsekretariate sowie die Chefs und Chefinnen aller Ämter an den Sitzungen teil. Den Kommissionsmitgliedern wurden auf alle Fragen bereitwillig die verlangten Auskünfte erteilt und bei Bedarf schriftliche Informationen nachgereicht. Unterstützt wurden die Finanzkommission und die Subkommissionen durch das[NB]Sekretariat,[NB]das[NB]einmal[NB]mehr[NB]seine Leistungsfähigkeit und Dienstleistungsbereitschaft unter Beweis stellte - vielen Dank dafür.

Im Folgenden werde ich eine knappe Zusammenfassung und Kommentierung der Staatsrechnung 2024 vornehmen und wesentliche Erkenntnisse der Finanzkommission einfliessen lassen. Für Einzelheiten muss ich Sie bitten, selbst in die Protokolle der Sitzungen Einblick zu nehmen. Querschnittfragen an alle Verwaltungseinheiten betrafen dieses Mal die Umsetzung der Querschnittkürzungen, die möglichen Sparpotenziale für das Entlastungspaket 2027 sowie die Praxis der externen Mandate. Die Generalsekretariate mussten zudem über die Entwicklung der Spesenentschädigungen in ihren Departementen Auskunft geben sowie über die zunehmende Produktion von Podcasts, beispielsweise zu deren Kosten und deren Nutzungszahlen.

Die Staatsrechnung 2024 schliesst bei Gesamteinnahmen von 84,2 Milliarden Franken und Gesamtausgaben von 84,3 Milliarden Franken mit einem Finanzierungssaldo von minus 80 Millionen Franken ab, sie ist also fast ausgeglichen. Das sind 2,6 Milliarden Franken mehr als budgetiert. Nach vier Jahren mit negativen Abschlüssen, geprägt durch Covid und danach den Ausbruch des Ukraine-Kriegs, ist der Rechnungsabschluss des Bundes erstmals wieder praktisch ausgeglichen. Leider ist das eine vorübergehende Entwicklung, weil die Ausgaben in Zukunft stark ansteigen, insbesondere für die Armee und die Sicherheit sowie im Sozial- und Gesundheitssektor. Es ist also kein Zeichen[NB]einer[NB]Normalisierung[NB]der[NB]Entwicklung, sondern eher eine Verschnaufpause vor dem Effort eines Entlastungsprogramms.

In der ordentlichen Rechnung resultierte ein erfreulicher struktureller Finanzierungssaldo von plus 1,3 Milliarden Franken. Mit diesem positiven Finanzierungssaldo werden die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Schuldenbremse gut eingehalten. Der Saldo wird erstmals nicht mehr dem Ausgleichskonto, sondern dem Amortisationskonto zugeschrieben; dies gemäss den Änderungen im Finanzhaushaltgesetz - in Kraft seit dem 1.[NB]Februar 2023 -, die das Parlament zum Abbau der Covid-Schulden beschlossen hat. Auf dem Amortisationskonto werden bekanntlich die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen verbucht, weshalb dessen Saldo durch die Covid-Krise stark negativ geworden ist. Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 kommen zusätzlich die Ausgaben für Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz dazu. Diese machten 2024 wiederum 1,37 Milliarden Franken in Form von Globalpauschalen an die Kantone aus.

[PAGE 377] Es waren auch ausserordentliche Einnahmen zu verzeichnen. Die grösste Position waren Sonderdividenden der Ruag aus Veräusserungserlösen.

Unter dem Strich resultiert für 2024 ein ausserordentlicher Finanzierungssaldo von minus 897 Millionen Franken. Auch das ist deutlich besser als budgetiert, weil sich der[NB]vorgesehene[NB]einmalige Kapitalzuschuss an die SBB verzögert hat.

Somit konnte der Trend zunehmender Negativbeträge im Amortisationskonto, der 2020 begonnen hatte, gestoppt werden. Das Konto war zuletzt 2019 mit 4,3 Milliarden Franken positiv. Dann kam die Covid-Krise, und die Schulden stiegen auf den Stand von minus 27,2 Milliarden Franken an. Mit der Rechnung 2024 kann diese Schuld erstmals wieder um 424 Millionen Franken auf den Stand von minus 26,8 Milliarden Franken reduziert werden. Es ist also noch ein weiter Weg bis zum Abbau der hohen ausserordentlichen Schulden, aber es ist trotzdem erfreulich und zeigt den positiven Effekt der Gesetzesanpassung im Bereich der Schuldenbremse vor zwei Jahren.

Ein kurzer Blick auf die Ausgaben- und Einnahmenseite: Die Investitionsausgaben betrugen 2024 inklusive BIF und NAF 10,9 Milliarden Franken, sie waren ungefähr gleich hoch wie 2023. Die laufenden Ausgaben erhöhten sich gegenüber der Rechnung 2023 um 5 Prozent auf 79 Milliarden Franken - eine budgetmässige Punktlandung. Das mit Abstand grösste Wachstum verzeichnet die soziale Wohlfahrt mit 2[NB]Milliarden[NB]Franken. Die Gesamtausgaben stiegen um 4 Prozent, das Bruttoinlandprodukt um 2,2 Prozent. Das heisst, dass die Bundesausgaben stärker gewachsen sind als die Wirtschaftsleistung. Dies hat zu einer Erhöhung der Ausgabenquote, also der Ausgaben in Prozenten des BIP, um 0,1 Prozentpunkte auf 10,2 Prozent geführt. 2019 betrug die Ausgabenquote 9,9 Prozent. Mit dem Entlastungspaket[NB]müsste es gelingen, den Trend der wachsenden Ausgabenquote wieder zu brechen.

Die laufenden Einnahmen erhöhten sich gegenüber der Rechnung 2023 um 5 Prozent auf 83,2 Milliarden Franken. Damit wurden die Budgeterwartungen um 1,2 Milliarden Franken oder 1,5 Prozent übertroffen. Unerwartet gross war im Bereich der direkten Bundessteuer der Gewinnsteuerertrag. Er stieg um 7,4 Prozent, vor allem aufgrund der[NB]erzielten[NB]Gewinne im Genfer Grosshandelssektor als Folge der hohen und volatilen Rohstoff- und Energiepreise im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Dieses Thema wurde in der Finanzkommission vertieft. Zwei Erkenntnisse daraus gilt es festzuhalten. Erstens: Die hohen Gewinne werden nach einer gewissen Zeit wieder auf ein normales Niveau abflachen. Sie leisten somit keinen Beitrag zum langfristigen Entlastungspaket. Zweitens: Die Voraussetzungen für eine raschere Anpassung der Steuerertragsprognose des Bundes, insbesondere eine Berücksichtigung im Voranschlag, sind auf der Grundlage der Zahlen der provisorischen Veranlagungen der Kantone kaum gegeben. Die[NB]zuständige[NB]Subkommission verlangt deshalb von der Finanzverwaltung einen Bericht über den Austausch der Steuerdaten zwischen Bund und Kantonen mit Verbesserungsmöglichkeiten.

Schliesslich noch ein Blick auf die Zölle: 2024 war das erste Jahr nach Abschaffung der Industriezölle. Dies hatte einen Rückgang der Zolleinnahmen um 445 Millionen Franken zur Folge.

Noch ein Wort zum Personal: 2024 stieg der durchschnittliche Stellenbestand in der Bundesverwaltung ein weiteres Mal an, und zwar um umgerechnet 366 Vollzeitstellen (FTE) auf insgesamt 38[NB]962 Stellen; das entspricht einem Wachstum von 0,9 Prozent. Die Personalausgaben stiegen deutlich stärker an, um 2,9 Prozent auf 6,4 Milliarden Franken. Immerhin lagen sie noch 72 Millionen Franken unter dem Voranschlag. Aber man sieht: Die Lohnmassnahmen fielen bezüglich Kostenwachstum deutlich stärker ins Gewicht als das Personalwachstum selbst, obwohl der Teuerungsausgleich auf 1 Prozent beschränkt worden ist.

Noch ein Wort zur Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK): Sie prüft die Rechnung des Bundes als Revisionsstelle. Die EFK hält in ihrem Prüfbericht fest, dass nach ihrer Beurteilung die Jahresrechnung des Bundes 2024 den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen zur Schuldenbremse gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung entspricht. Der Bundesversammlung wird deshalb empfohlen, die Jahresrechnung zu genehmigen.

Weiter empfiehlt die EFK, die Kreditüberschreitungen im Umfang von 1,633 Milliarden Franken zu genehmigen sowie die Bildung neuer Reserven in Höhe von 227 Millionen Franken zu beschliessen. Ebenso empfiehlt die EFK der Bundesversammlung, die beiden Sonderrechnungen 2024 für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu genehmigen. Der EFK-Direktor wies dabei die Finanzkommission explizit darauf hin, dass bei beiden Fonds ab 2029 Finanzierungsengpässe drohen.

Ich komme zum Antrag: Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, die Bundesbeschlüsse I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2024, II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und III über die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 zu genehmigen.