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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-06-03

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Wir leben in einer von Krisen geprägten Zeit. Zuerst war da die Covid-Krise mit den Problemen der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Lebensmitteln, dann kamen der Krieg in der Ukraine mit der Energiekrise, der Gaza-Krieg, die Bankenkrise, die neu angedrohten Zölle aus Übersee mit nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen und schlussendlich noch der Bergsturz im Lötschental. All dies hat zur Folge, dass die Ausgaben und die Ansprüche und Erwartungen an den Bundeshaushalt [PAGE 378] weiter steigen. Die Folgen sind strukturelle Defizite in den Finanzplanjahren.

Aus diesen Gründen startete der Bundesrat im vergangenen Jahr das Entlastungsprogramm 2027. Dieses war seit dem Januar 2025 in der Vernehmlassung. Es schlägt Einsparungen im ganzen Bundeshaushalt vor, um die zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren. In dieser Situation mutet die Medienmitteilung des Bundesrates zur Rechnung 2024 seltsam an: "Erstmals seit 2019 erzielt der Bund mit einem Finanzierungsdefizit von 80 Millionen Franken wieder ein fast ausgeglichenes Rechnungsergebnis. Im Vergleich zum Vorjahr sind sowohl die Einnahmen, plus 5,8 Prozent, als auch die Ausgaben, plus 4 Prozent, stark gestiegen. Im ordentlichen Haushalt verzeichnet der Bund einen Finanzierungsüberschuss von rund 800 Millionen Franken." Die Schlussfolgerung des Bundesrates ist, dass "dank vorübergehend höheren Einnahmen aus Gewinnsteuern [...] für den Voranschlag 2026 voraussichtlich keine zusätzlichen Bereinigungsmassnahmen notwendig" sein werden; so viel aus der Medienmitteilung.

Nun, ist die Situation der Bundesfinanzen im Rechnungsjahr, im aktuellen Jahr und auch in der Finanzplanperiode halb so schlimm? Hat der Bundesrat nur auf Vorrat gejammert? Es gibt bereits Stimmen, die behaupten, dass das Entlastungspaket nicht nötig sei, und es grundsätzlich infrage stellen. Ähnlich klangen ja auch die Vernehmlassungsantworten zu diesem Entlastungspaket. Doch ist die Situation wirklich so gut? Können wir zurücklehnen und weitergehen, allen Ansprüchen an den Bund nachgeben und laufend Zusatzausgaben beschliessen? Ich meine Nein. Es gibt nämlich mehrere Besonderheiten, die zum guten Rechnungsergebnis 2024 geführt haben. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Das Einnahmenwachstum lag deutlich über dem Wachstum des nominalen BIP von 2,3 Prozent, und vor[NB]allem[NB]die[NB]direkte[NB]Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer verzeichneten ein deutliches Wachstum.

Erwähnen möchte ich diesbezüglich die Situation mit dem Kanton Genf. Aus diesem Kanton gingen substanzielle Nachmeldungen von Steuerpflichtigen ein, was massgeblich zum guten Abschluss beigetragen hat. Ohne diese Zusatzerträge wäre das Ergebnis knapp ausgefallen. Diese Zusatzerträge sollen über drei Jahre verteilt eintreffen. Insgesamt sind es 2,5 Milliarden Franken, es sind also substanzielle Beträge, und der Anteil des Bundes an diesen Erträgen beträgt 1,97 Milliarden Franken. Diesen Anteil erhält der Bund verteilt über drei Jahre bis ins Jahr 2028. Anschliessend werden diese Zusatzerträge wegfallen und dadurch eine grössere Lücke hinterlassen.

Diese Zusatzeinnahmen haben auch einen Effekt auf den nationalen Finanzausgleich. Aufgrund dieser vorübergehenden Zusatzeinnahmen wird der Beitrag des Kantons Genf, aber auch jener des Bundes steigen, und zwar verzögert, nämlich in den Jahren 2026 bis 2029, wahrscheinlich bis 2030. Für den Bund wird dieser Effekt in diesen Jahren rund 130 Millionen Franken an Mehrausgaben ausmachen. Also just in den Jahren, in welchen die temporären Mehrerträge[NB]aus[NB]Genf[NB]wegfallen, werden sich die Ausgaben für diesen Betrag und eben auch die Ausgaben für die Sicherheit erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kapitalauszahlung von 850 Millionen Franken an die SBB. Diese Zahlung wurde ja 2024 nicht beglichen. Sie ist also nicht hinfällig, sondern wird 2025 fällig. Diese Ausgabe wird 2025 dem Amortisationskonto belastet. Der Stand des Amortisationskontos ist gemäss Abschluss mit 27 Milliarden Franken fast gleich[NB]hoch[NB]wie[NB]2023;[NB]er konnte nur um 424 Millionen Franken reduziert werden. Wäre die Zahlung an die SBB erfolgt, wäre der Stand des Amortisationskontos aber um diesen Betrag gestiegen.

Die Frist zum Abbau der Covid-Schulden, die im Amortisationskonto zusammengefasst sind, haben wir auf das Jahr 2039 festgelegt. Das heisst, wir müssen jedes Jahr 1,4 Milliarden Franken amortisieren, wenn wir diese Schuld abbauen wollen. Die Rechnungsergebnisse in den folgenden Jahren müssten dies erlauben.

Aus diesen Überlegungen können wir das gute Resultat 2024 zur Kenntnis nehmen, es verschont uns aber nicht von einer Überprüfung der Staatsausgaben. Diese ist auch nötig, um die zusätzlichen Ausgaben für die Sicherheit und weitere ausserordentliche Ausgaben wie die Unterstützung von Blatten finanzieren zu können.

Damit komme ich zum Schluss: Ich beantrage Ihnen, den Anträgen des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission bei Rechnung und Nachtrag I zuzustimmen.

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