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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17

Wortprotokoll

Bei Artikel 40 können wir auf die neue Bundesverfassung verweisen, wo es in Artikel 37 heisst: "Niemand darf wegen seiner Bürgerrechte bevorzugt oder benachteiligt werden. Ausgenommen sind Vorschriften über die politischen Rechte in Bürgergemeinden und Korporationen sowie über die Beteiligung an deren Vermögen, es sei denn, die kantonale Gesetzgebung sehe etwas anderes vor." Also, mit anderen Worten, sagt die Bundesverfassung bereits das, was bisher in Artikel 40 im Wesentlichen geschrieben war. Deshalb beantragen wir Ihnen Aufhebung des Artikels.

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