Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2025-06-03
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03
Wortprotokoll
Die Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes hat zum Ziel, verschiedene Bestimmungen im Bereich des Strahlenschutzes auf Gesetzesstufe zu verankern oder zu präzisieren. Den Ausschlag dazu gab ein Urteil des Bundesgerichtes, das 2018 im Zusammenhang mit der Jodtablettenverteilung gefällt wurde. Das Verursacherprinzip, das für die Kostentragung herangezogen werde, sei im Strahlenschutzgesetz zu wenig bestimmt. Der Bundesrat nahm den gesetzlichen Handlungsbedarf zum Anlass, verschiedene Grundlagen in den Bereichen des Verursacherprinzips, der Strafbestimmungen und des Datenschutzes im Gesetz anzupassen.
Mit der Vorlage werden Kostenregelungen im Strahlenschutzgesetz eingeführt, die den Verursachern, also den AKW-Betreibern, die Tragung der Kosten für die von ihnen verursachten Massnahmen auferlegen. Beim Kern der Vorlage, bei der Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten, sieht der Entwurf des Bundesrates vor, dass die Betreiber der Kernkraftwerke die gesamten Kosten innerhalb eines bestimmten Umkreises um die Kernkraftwerke und die Hälfte der anfallenden Kosten in den Gebieten ausserhalb dieses Umkreises tragen. Bei den restlichen Kosten gilt gemäss bundesrätlichem Entwurf: Der Bund, die Kantone und die Gemeinden tragen diejenigen Kosten, die sich aus ihren Aufgaben ergeben. Sie werden in der Detailberatung sehen, dass sich die wenigen Minderheitsanträge auf der Fahne um die Frage der Kostenübernahme drehen.
Weiter regelt die Vorlage die Kostentragung bei Massnahmen zur Sanierung kontaminierter Standorte oder Liegenschaften, bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, namentlich beim Ausfall eines Verursachers, und bei der Emissionsüberwachung. Mit der Einführung einer Bagatellklausel im Kapitel mit den Strafbestimmungen befreit die Vorlage die Strafverfolgungsbehörden in Übertretungsfällen mit einem sehr geringen radiologischen Gefährdungspotenzial von unverhältnismässigem Aufwand, indem in solchen Fällen von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden kann.
Durch die Angleichung des Bussenrahmens für Übertretungen an vergleichbare Gesetze sowie durch eine Verlängerung der Verjährungsfrist schafft die Vorlage zusätzlich einen zeitgemässen Rahmen für die Verfolgung in gravierenden Fällen. Ein neues Kapitel zur Datenbearbeitung schafft auf formeller Gesetzesstufe die bislang fehlende Rechtsgrundlage zur Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, wo nötig auch bei besonders schützenswerten Personendaten. Insgesamt werden mit dieser Teilrevision bestehende Lücken geschlossen. Das Gesetz wird den gestiegenen Anforderungen gerecht. Die Grundzüge der Reglementierung im Strahlenschutz bleiben mit dieser Vorlage unverändert.
Im Namen Ihrer Kommission, die mit 16 zu 9 Stimmen für Eintreten auf das Geschäft stimmte, empfehle ich Ihnen, dasselbe zu tun. Zu den einzelnen Anträgen bei Artikel 83a werde ich mich in der Detailberatung noch äussern.