Lexipedia

Friedli Esther · Ständerat · 2025-06-03

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-03

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt, dass der Anteil für die sogenannten EU-Programme im Bereich Forschung und Innovation aus dem Nachtragskredit I des Bundesrates gestrichen werden.

Nur ganz kurz: Ich glaube, man muss schon sehen, dass die Geschichte der Schweiz mit diesen Horizon-Programmen doch eher etwas kompliziert ist. Die Schweiz hat mitgemacht, wurde aber im Jahr 2014 ein erstes Mal aus den Programmen ausgeschlossen, und ich glaube, man kann sagen, dass das eine Art Ausgleichsmassnahme war, nachdem die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2014 der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt hatte. Dieser Ausschluss war nicht von so langer Dauer, und im Jahr 2017 konnte die Schweiz wieder voll mitmachen. Doch auch das hielt nicht lange an, denn vor vier Jahren verweigerte die EU der Schweiz erneut und ebenfalls aus politischen Gründen die Teilnahme an den meisten Forschungs- und Bildungsprogrammen, weil der Bundesrat entschieden hatte, die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen abzubrechen. Seither hat die Schweiz die Schweizer Forschenden und die Schweizer Forschungsprojekte direkt finanziert, und das doch durchaus erfolgreich. Das Geld wird hier in Bern verwaltet, wir liefern es nicht direkt nach Brüssel. Die Schweiz und die Schweizer Forschenden können eigentlich überall mitmachen. Was sie nicht können: Sie können keine Projektleitungen übernehmen, diesbezüglich sind sie ausgeschlossen. Nun ermöglicht es die EU - und das wurde im Rahmen der aktuellen Paketlösung zum neuen institutionellen Abkommen mit der EU ausgehandelt -, dass die Schweiz wieder mitmachen kann.

Ich möchte Ihnen beantragen, diesen Nachtrag abzulehnen, und dies aus zwei Gründen.

Der erste Grund ist ein finanzpolitischer. Wir befinden uns hier im Nachtragskreditverfahren. Sie erinnern sich, die Bundespräsidentin hat das auch ausgeführt: Vor wenigen Monaten gab es im Rahmen des Voranschlags ein langes Hin und Her und eine intensive Budgetdebatte zwischen beiden Räten, und wir haben schlussendlich ein mit der Schuldenbremse konformes Budget mit einem strukturellen Überschuss von 29 Millionen Franken verabschiedet. Nun legt der Bundesrat einen doch sehr, sehr grossen und eigentlich überdurchschnittlich hohen Betrag als Nachtragskredit vor. Der Kommissionspräsident hat es gesagt: Es gibt dazu eine halbe Seite Botschaft und kaum inhaltliche Ausführungen, und es gibt auch keinen Mitbericht zum Beispiel von der zuständigen fachlichen Kommission, der WBK.

Ja, wir führten im Jahr 2020 in diesem Rat eine Debatte darüber, inklusive über die Verpflichtungskredite, aber damals war die Ausgangslage noch eine ganz andere. Die Schweiz war damals noch Teil von Horizon, sie wurde erst später davon ausgeschlossen.

Meine Minderheit bezweifelt, dass dieser Kredit schuldenbremsenkonform ist. Der Bundesrat argumentiert, dass in den letzten zehn bis zwanzig Jahren im Durchschnitt 2,3 Milliarden Franken Kreditreste übrig blieben, diese könne man verrechnen und somit sei dieser Nachtrag schuldenbremsenkonform. Nun, wenn ich die Rechnung für das Jahr 2024, die wir ja gerade vorhin verabschiedet haben, anschaue, dann stelle ich fest, dass die Kreditreste massiv gesunken sind. Sie betrugen noch 2 Milliarden Franken und sind im Vergleich zur Rechnung für das Jahr 2023 von 3,6 Prozent auf 2,4 Prozent gesunken. Auf dieser Basis können wir feststellen, dass die Sparmassnahmen, die wir eingeleitet haben, wirken, dass in den Voranschlägen, in den Budgets - ein wenig salopp ausgedrückt - weniger Luft enthalten ist und dadurch diese Kreditreste tiefer ausfallen. Es gibt auf der anderen Seite aber auch Kreditüberschreitungen, die wir vorhin mit der Rechnung für das Jahr 2024 ebenfalls verabschiedet haben. Deshalb jetzt einen so grossen Betrag im Rahmen eines Nachtragskredits zu verabschieden und dann noch zu sagen, das sei schuldenbremsenkonform, findet meine Minderheit nicht richtig. Wir bezweifeln die Schuldenbremsenkonformität dieses Beitrags.

Wir haben es vorhin gehört, auch die Bundespräsidentin hat es ausgeführt: Die finanziellen Aussichten des Bundes sind nicht rosig. Wir werden uns in den nächsten Monaten mit einem Entlastungspaket auseinandersetzen. Wir werden dort über Kleinstbeträge diskutieren, über Kürzungen beim öffentlichen Verkehr, beim Gebäudeprogramm, bei der Regionalpolitik, bei der Landwirtschaft, bei der Jugendförderung - alles Sachen, die die Schweizer Bevölkerung direkt betreffen. Und jetzt sprechen wir heute mit einer Botschaft von einer halben Seite, ohne grosse inhaltliche Diskussion, 666 Millionen Franken als Nachtrag. Das finde ich eine unseriöse Politik.

Ich möchte, dass wir uns auch vergegenwärtigen, dass diese Zusage, wonach die Schweiz jetzt am neuen EU-Forschungsprogramm teilnehmen könne, auch sehr stark damit zusammenhängt, wie sich die Schweiz in den nächsten Jahren im Hinblick auf das neu ausgehandelte Paket des Bundesrates mit der Europäischen Union entscheiden wird. Der Bundesrat wird dieses in Kürze in Vernehmlassung geben, sodass wir uns im nächsten Jahr damit beschäftigen werden. Dann werden wir auch dort eine Diskussion über alle Vor- und Nachteile führen können; ein Teil wird Horizon sein. Das muss mit einberechnet werden.

Was geschieht, wenn die Schweizer Bevölkerung in zwei Jahren das gesamte Paket ablehnt? Dann wird die Europäische Union die Schweiz voraussichtlich wohl wieder, als sogenannte Ausgleichsmassnahme, von diesem EU-Forschungsprogramm ausschliessen, sodass wir wieder in dieser Hin-und-her-Politik sind, die wir in den letzten Jahren schon gemacht haben.

Abschliessend möchte ich noch Folgendes festhalten: Die Investition in Forschung und Bildung ist, glaube ich, wichtig und richtig. Mir scheint dies aber nicht der richtige Zeitpunkt zu sein. Ich möchte diese Debatte inhaltlich führen, wir sollten über die neue Ausgangslage sprechen und auch darüber, wie sich dieser neue Vertrag zusammensetzt, und wir sollten auch eine vertiefte Debatte über den Betrag der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm führen. Ich erlaube mir jetzt einfach noch, Ihnen abschliessend mitzuteilen, dass das Budget beim EU-Forschungsprogramm durchschnittlich 17,6 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Wenn man das umrechnet, zahlt die Schweiz pro Kopf doppelt so viel für die Teilnahme daran, weil sich der Beitrag ganz stark nach dem Bruttoinlandprodukt bemisst und die Schweiz im Vergleich zu vielen europäischen Staaten ein viel höheres Bruttoinlandprodukt hat. Rechnet man das um, kommt man auf 74 Franken pro Einwohner gegenüber 39 Euro pro EU-Einwohner. Wir finanzieren hier also Projekte im Euroraum sehr intensiv mit, ohne dass wir die generelle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union geklärt haben. Die EU hat zudem bei diesem Forschungsprogramm eine neue sogenannte Deckelung eingeführt, was in Bezug auf die Frage, welche Länder jetzt gemäss Verteilschlüssel mehr Gelder erhalten und welche weniger, immer wieder zu Verwerfungen führt. Darüber hätte ich gerne eine inhaltliche Diskussion geführt. Diese findet leider nicht statt.

Aus all diesen Gründen finde ich, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist und dass wir diese Diskussion im Rahmen der Behandlung des ausgehandelten Pakets führen sollten. Zudem ist unsere Minderheit - der Antrag wurde ja in[NB]der[NB]Finanzkommission gestellt - ganz klar der Meinung, dass dieser Nachtrag nicht schuldenbremsenkonform ist.

Daher bitte ich Sie, diesen Nachtrag abzulehnen. [PAGE 383]