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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-06-03

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt die vorliegende Änderung des Strahlenschutzgesetzes und wird deshalb auf die Vorlage eintreten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus unserer Sicht nachvollziehbar und in diesem Sinne bei uns unbestritten.

Ausgelöst wurde die Teilrevision durch einen Entscheid des Bundesgerichtes. Im Nachgang zum Kernkraftunfall von Fukushima änderte der Bundesrat die Jodtabletten-Verordnung in dem Sinne, dass die Betreiber von Kernkraftwerken die Kosten für die Beschaffung und Verteilung von Jodtabletten für die Bevölkerung nicht nur im Umkreis von 20 Kilometern, sondern neu im Umkreis von 50 Kilometern zu tragen haben. Eine Beschwerde gegen diese Ausweitung der Kostentragungspflicht hiess das Bundesgericht mit dem Argument gut, es fehle dafür eine ausreichende formell-gesetzliche Grundlage. Diese wird nun geschaffen.

Inzwischen konnte mit den Betreiberinnen und Betreibern der Kernkraftwerke eine Vereinbarung über die Finanzierung der Jodtabletten-Verteilkampagnen geschlossen werden. Sie basiert auf dem Konzept der vorliegenden Anpassung des Kernenergiegesetzes, in welchem mit einem neuen Artikel 83a die Kostenübernahme geregelt wird.

Einzig zu diesem Punkt liegen - neben dem Antrag der Minderheit Kolly auf Nichteintreten - Minderheitsanträge vor. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bittet Sie, alle drei Minderheitsanträge zu Artikel 83a des Kernenergiegesetzes abzulehnen.

Zum einen erachten wir es als nicht sinnvoll, mit der Minderheit Kolly hinter die aktuelle Vereinbarung zwischen Bund und Kernkraftwerkbetreibern zurückzugehen und den Radius um ein Kernkraftwerk fix mit 20 Kilometern festzulegen. Gerade im Umgang mit den Risiken, die von Kernenergieanlagen ausgehen, ist es wichtig, aus Unfällen, die sich irgendwo auf der Welt ereignen, zu lernen und die Regeln zur Sicherheit der Anlagen und zum Schutz der Bevölkerung anzupassen.

Zum andern lehnen wir die Minderheiten Suter und Schlatter ab. Es ist richtig, die Kraftwerkbetreiber nur zur Hälfte an den Kosten für die Beschaffung und Verteilung der Jodtabletten zu beteiligen, wenn davon Personen ausserhalb des Radius gemäss Absatz 1 Buchstabe a betroffen sind. Immerhin könnte in der gesamten Schweiz die Einnahme von Jodtabletten auch aufgrund von Störfällen ausserhalb unseres Landes nötig werden. Der Unfall in Tschernobyl hat gezeigt, dass sich Radioaktivität bei ungünstigen Windbedingungen über Hunderte oder gar Tausende Kilometer ausbreiten kann. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die Kosten für dieses Risiko ebenfalls den Schweizer Kernkraftwerkbetreibern aufgebürdet werden sollen.

Zu den weiteren Inhalten der Vorlage liegen keine Minderheitsanträge vor. Wir erachten die Bestimmungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Emissionsüberwachung, die angepassten Strafbestimmungen sowie die Aufnahme des Datenschutzes ins Strahlenschutzgesetz als zielführend.

Fragezeichen bestehen aus unserer Sicht noch mit Blick auf die Kostentragungspflicht bei Untersuchungen und Sanierungen. Der neue Artikel 24a des Strahlenschutzgesetzes bürdet die Kosten von Untersuchungen und Sanierungen bei Radioaktivität natürlicher Herkunft den Grundeigentümern auf, währenddem bei nicht natürlicher Radioaktivität die Kosten für Untersuchungen durch den Bund getragen werden. Das ist auf den ersten Blick etwas störend. Bei nicht natürlicher Herkunft gibt es nämlich immer einen Verursacher, während dies bei natürlicher Radioaktivität eben nicht der Fall ist. Die Erklärungen der Verwaltung in der Kommission haben zwar zum Rückzug entsprechender Anträge geführt, aber der Zweitrat könnte aus Sicht unserer Fraktion hier schon nochmals vertieft hinschauen.

Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 83a des Kernenergiegesetzes der Mehrheit der UREK-N zu folgen.