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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Ich widerspreche meiner Standeskollegin ungern, muss aber doch zwei, drei Dinge ins rechte Licht rücken. Ich gehe aber einig mit den Vorrednerinnen und Vorrednern, dass die Botschaft ziemlich mager ist und man das in einen etwas breiteren Kontext hätte stellen müssen. Ich gehe auch einig mit jenen, die sagen, dass die Ausgleichsmassnahme der Europäischen Union, uns von Horizon auszuschliessen, nicht sachgerecht war, nie sachgerecht war. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass mit dem bilateralen Paket, das wir demnächst behandeln, just dies nicht mehr möglich sein wird. Ausgleichsmassnahmen können nur noch innerhalb der Binnenmarktabkommen erlassen werden, seitens der Schweiz, seitens der EU. Ein indirekter oder direkter Rückgriff auf das EU-Forschungsprogramm wird nicht mehr möglich sein.

Wenn Sie in der Geschichte zurückgehen, dann müssen Sie vollständig in der Geschichte zurückgehen. Diese Forschungszusammenarbeit ist ja über zwanzig Jahre alt. Wir sind 2002 mit den Bilateralen Abkommen I in diese Kooperation eingestiegen. Das war eine vorteilhafte Kooperation. Dieses Programm gibt es in der EU seit 1984. Es ist weltweit das grösste Programm, und wir haben während Jahren ein gutes Geschäft gemacht. Denn das Konzept war so ausgestaltet, dass man Programmbeiträge leisten musste, und wir haben mehr Fördermittel bekommen, als wir einbezahlt haben. Dessen muss man sich bewusst sein. Mit dem Förderprogramm 2020-2027 ist es zu einem Systemwechsel gekommen: Gemäss dem Prinzip "pay as you go" zahlen wir so viele Mittel ein, wie wir effektiv auch beanspruchen. Aber diese Programmbeiträge müssen vorschüssig einbezahlt werden, und dann wird abgerechnet.

Der Bundesrat hat uns im Jahr 2020 eine Finanzierungsbotschaft unterbreitet. Wir haben im Rat entsprechende Beschlüsse gefasst, die übrigens sehr deutlich ausgefallen sind, nämlich mit 39 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das war der Grundsatzbeschluss, den wir für das Horizon-Paket 2021-2027 gefasst haben. Was ist in der Folge passiert? Ein Ausschluss, aus den bekannten Gründen, war wieder Realität, und die Schweiz hat mit Ersatz- und Übergangsmassnahmen wieder ihren eigenen Weg entwickelt, um den Schaden zulasten der Forschung möglichst klein zu halten. Während zweier, dreier Budgetjahre war die Situation die, dass wir auf der einen Seite die Programmbeiträge im Budget und auf der anderen Seite gleichzeitig auch die Mittel für die Übergangs- und Ersatzmassnahmen hatten; das führte immer auch zu Kreditresten.

Dann hat die Kommission - ich möchte Sie daran erinnern - quasi einen Deal mit dem Bundesrat gemacht. Wir haben gesagt, okay, das macht wenig Sinn, der Bundesrat kann diese Programmbeiträge aus dem Budget herausnehmen, wir haben ja die Übergangs- und Ersatzmassnahmen drin; wenn es dann aber zu einem Abschluss kommt, wenn es zu einer Assoziierung kommt, dann soll der Bundesrat diese Programmbeiträge über Nachtragskredite einbringen. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt. Und das bedeutet finanzpolitisch, dass wir jetzt eine gewisse Überlappung zwischen Übergangs- und Ersatzmassnahmen einerseits und Programmbeiträgen andererseits haben. Aber mittel- und längerfristig gleicht sich das natürlich aus. Wenn die Mittel für die Übergangs- und Ersatzmassnahmen ausgelaufen sind, greifen die Programmbeiträge. Und am Ende des Tages soll das finanzpolitisch nicht eine Mehrbelastung sein. Aber im Übergang haben wir aufgrund dieser doppelten Effekte eben eine gewisse Mehrbelastung. Darum kann ich auch nachvollziehen, was Sie aus finanzpolitischer Sicht sagen, aber längerfristig ist das keine Mehrbelastung.

Ich möchte Sie hier an diese Abmachung erinnern, die wir mit dem Bundesrat getroffen haben. Wir haben ihn explizit aufgefordert, diese Mittel im Rahmen von Nachtragskrediten zu beantragen, wenn wir wieder assoziiert sind. Es wäre jetzt mehr als fragwürdig, wenn wir von diesem Pfad abweichen würden.

Zur Schuldenbremsenkonformität: Es liegt in der Natur der Sache, dass man eine Prognose machen muss, ob ein Nachtrag schuldenbremsenkonform ist oder nicht. Das besagt ja auch die Bestimmung in Artikel 35 des Finanzhaushaltgesetzes. Natürlich kann man nicht hellsehen, und vielleicht kann es sein, dass dieser Nachtrag nicht genau schuldenbremsenkonform ist. Ich möchte das gar nicht ausschliessen, aber wir reden hier über weniger als 1 Prozent des Bundesbudgets, und wenn Sie die Erfahrungswerte von Kreditresten nehmen, dann kann man doch relativ sicher davon ausgehen, dass dieser Nachtragskredit am Ende des Tages den Test der Schuldenbremse bestehen wird. Aber das ist, wie bei jedem Nachtragskredit, letztlich immer eine Prognose.

Ich bitte Sie, hier dem Nachtragskredit zuzustimmen, erstens aus Gründen der Beständigkeit und der Verlässlichkeit - ich habe versucht, Ihnen den Kontext nochmals darzulegen -, und zweitens wäre es natürlich schon sehr fragwürdig, quasi die Mittel, die wir mit der Finanzierungsbotschaft 2020 schon einmal beschlossen haben, jetzt, wo wir wieder assoziiert sind, nicht freizugeben. Das wäre also ziemlich komisch und wäre auch nicht nachvollziehbar zu begründen, weder gegenüber aussen noch gegenüber innen.

Besten Dank, wenn Sie dem Nachtragskredit zustimmen.