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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Nach gewalteter Diskussion mache ich noch ein paar Bemerkungen zum Gesagten. Zuerst zum Eintreten: Ich erwähne es einfach noch einmal, die Grundzüge der Reglementierung im Strahlenschutz bleiben mit dieser Vorlage unverändert. Es gibt auch keine Überregulierung, wie gesagt wurde, sondern es geht um die Regulierung von Lücken. Es gibt auch keine neue Belastung der Betreiber.

Das Bundesgerichtsurteil wurde verschiedentlich erwähnt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, um den Betreibern die Kosten aufzuerlegen. Das Konzept, das angewandt wurde, wurde vom Bundesgericht aber nicht hinterfragt. Es fehlt einfach die Rechtsgrundlage. Das sagt das Bundesgerichtsurteil. Deshalb sind wir jetzt am Legiferieren.

Dann wurde auch auf andere Gefahren hingewiesen. Es wurde gesagt, andere Risiken müssten auch nicht versichert werden. Es ist völlig normal, dass wir hier drin, wenn wir ein Risiko für die Allgemeinheit ausmachen, die Verursacher dieses Risikos dazu verpflichten, es zu minimieren respektive es zu tragen. Aus diesem Grund werden wir in Zukunft hier drin ziemlich viel Bankenregulierung machen, weil da Einzelne Risiken verursachen, die die Allgemeinheit tragen muss - wobei ich selbstverständlich weiss, dass nicht alles, was[NB]hinkt, auch ein Vergleich ist. Das gilt auch für die Stauseen, für die Talsperren. Für diese gibt es nämlich die Talsperrenverordnung. Diese will schlicht und einfach das Risiko auf null senken. Da haben wir einen völlig anderen Ansatz; dies einfach noch zur Eintretensdebatte.

Zur Detailberatung: In Artikel 83a des Kernenergiegesetzes geht es um die Frage der Kostentragungspflicht bei den Jodtabletten. Die Mehrheit, das wurde auch gesagt, stimmt mit dem Bundesrat überein. Wir übernehmen das Konzept der Verteilung der Jodtabletten, wie es jetzt in der Jodtabletten-Verordnung steht. Bis zu einem Umkreis von 50 Kilometern werden die gesamten Kosten von den Betreibern der [PAGE 771] Kernkraftwerke getragen. Über 50 Kilometer hinaus werden sie hälftig auf die Betreiber und auf Bund, Kantone und Gemeinden verteilt, wobei die 50 Kilometer im Gesetz nicht explizit erwähnt werden; vielmehr wird dem Bundesrat bei der Festlegung Spielraum gewährt: Der Bundesrat legt den Umkreis nach Absatz 1 gestützt auf den Stand der Wissenschaft fest. In der Kommission wurde uns dargelegt, dass sich diese 50 Kilometer vor allem aus dem zeitlichen Aspekt im Ereignisfall ableiten. Innerhalb von 50 Kilometern muss man schnell reagieren, schnell handeln und schnell auf die Jodtabletten zugreifen können. Das ist auch der Grund, Herr Bläsi, weshalb man sie nicht in die Apotheke gibt, sondern die Leute sie zuhause aufbewahren - damit es eben schnell geht, damit man sofort zugreifen kann. Deshalb wurde dieses Konzept, das bei der Verordnungsrevision 2014 mit den Kantonen diskutiert wurde, von diesen auch akzeptiert. Die Mehrheit will also nichts an der heutigen Praxis ändern, sie will diese einfach ins Gesetz überführen.

Es gibt eine Minderheit I (Kolly), die den Umkreis auf 20 Kilometer verkleinern will. Es gibt eine Minderheit II (Suter), die sämtliche Kosten den Betreibern auferlegen will, ohne inneren und äusseren Kreis. Es gibt eine Minderheit III (Schlatter), die auf den Kreis verzichten und in der ganzen Schweiz Jodtabletten verteilen will. Es gab eine Abstimmungskaskade, und am Ende dieser Abstimmungskaskade obsiegte der jetzige Antrag der Mehrheit gegenüber dem von der Minderheit II aufgenommenen Antrag mit 16 zu 8 Stimmen. Ebenso wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 8 Stimmen angenommen.

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