Slongo Marianne · Ständerat · 2003-06-17
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat die Motion Zäch mit dem Titel "Sterbehilfe. Gesetzeslücke schliessen statt Tötung erlauben" eingehend diskutiert und geprüft. Der Nationalrat hat in der Wintersession 2001 diese Motion mit 149 zu 19 Stimmen überwiesen.
Wir teilen die Ansicht des Nationalrates, dass auf dem Gebiet der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe Gesetzgebungsbedarf besteht. Wir finden jedoch, dass der nationalrätliche Auftrag an den Bundesrat, sich dabei alleine auf die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften zu stützen, zu eng gefasst ist. Eine angemessene Gesetzgebung in diesem heiklen und komplexen Bereich setzt die Prüfung verschiedener Varianten voraus. Die Sterbehilfe ist ein sehr sensibles Thema. Wir fragen beispielsweise: Wo ist die Grenze zwischen der aktiven und der indirekten aktiven Sterbehilfe?
Beim zweiten Absatz der vom Nationalrat überwiesenen Motion Zäch handelt es sich um einen Prüfungsauftrag bezüglich Förderung der Palliativmedizin. Formaljuristisch wäre dies unseres Erachtens ein Postulat; weil wir jedoch mit dem formulierten Ziel, die Palliativmedizin speziell zu fördern, einverstanden sind, beauftragen wir den Bundesrat, Massnahmen zur Förderung der Palliativmedizin zu treffen. Weil solche Massnahmen teilweise die Kantone oder möglicherweise auch Private, die in diesem Bereich tätig sind, betreffen, gehen wir davon aus, dass der Bundesrat diesbezüglich eine Vernehmlassung durchführen wird.
Wir beantragen Ihnen deshalb einstimmig:
1. die Motion Zäch in ein Postulat umzuwandeln; und
2. den Bundesrat in einer offener formulierten Motion zu beauftragen, Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe zu unterbreiten und Massnahmen zur Förderung der Palliativmedizin zu treffen.