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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Frau Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte vorhin, dass die Kantone in ihren Stellungnahmen darlegten, dass sie möglichst wenige Abhängigkeiten zwischen den Dossiers der Steuerpflichtigen wollen. Mit dem Beschluss zu den Einkommens- und Abzugsübertragungen betreffend die Kinder wurde vorhin eine Abhängigkeit reduziert, das stimmt, das ist klar. Aber es gibt natürlich weitere Abhängigkeiten. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, Frau Kollegin Herzog, Sie zitierten vorhin auch Bundesgerichtsentscheide, aber das Bundesgericht hat bis heute stets festgehalten, dass die Ehe eine wirtschaftliche Einheit sei. Sonst müsste man das Eherecht ändern, das Güterrecht ändern. Aber Eheleute können nun mal gemeinschaftliches Eigentum haben, sie haben auch andere gemeinsame Positionen, nicht nur die Kinder. Darum ist es meines Erachtens klar, dass es weiterhin Fälle geben kann, wo die beiden Steuerdossiers Verkoppelungen, Abhängigkeiten haben. Für alle diese Fälle haben wir in der letzten Runde diese Bestimmungen eingefügt.

Ich bin der Meinung, dass man in der Kommission jetzt, nach dem Entscheid zu Artikel 33b, nochmals die Situation anschauen sollte. Mit Ihrem Einzelantrag beantragen Sie aber nicht nur die Änderung von Artikel 110, sondern generell von allen Bestimmungen, die wir letztes Mal eingeführt hatten; so [PAGE 395] lese ich das "gilt auch für die Bestimmungen in der Klammer". Sie fordern jetzt also eigentlich eine Rückwärtsbewegung, aber das wird die Vorlage schlecht für den Vollzug machen. Ich glaube, bei diesem komplexen Vorhaben müssen wir wirklich auch an den Vollzug denken, an die Leute, die das schlussendlich veranlagen müssen. Und es ist halt so, dass man fiskalisch trennt, was wirtschaftlich, ehe- und güterrechtlich zusammen ist. Dieses Auftrennen führt zu Abgrenzungsfragen, dieses Auftrennen führt zu Abhängigkeiten, die man nicht vollständig eliminieren kann. Und für alle diese Fälle braucht es im Vollzug diese Verfahrensbestimmungen.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommission zu folgen, obwohl wir bei Artikel 33b der Minderheit Herzog Eva folgten. In der Kommission soll das Ganze noch im Detail angeschaut werden. Wenn Sie dem Einzelantrag Herzog Eva zustimmen, dann schaffen Sie - davon bin ich felsenfest überzeugt - massive Probleme für den Vollzug, und das kann es ja nicht sein. Gut, in dieser Vorlage gibt es schon viele Probleme, man könnte auch sagen, ein paar mehr oder weniger spielen keine Rolle mehr, aber ich appelliere hier an Ihre Vernunft und bitte Sie, der Kommission zu folgen.