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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2025-06-03

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetzesgrundlagen so anzupassen, dass auch untaugliche Dienstleistende, welche in sicherheitsrelevanten Berufen tätig sind, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Dienstuntaugliche Personen, die in sicherheitsrelevanten Berufen tätig sind, können nämlich nach heutigem Recht nicht von der Ersatzabgabe befreit werden. Diese Ungleichbehandlung will diese Motion beseitigen, denn sie ist nicht gerechtfertigt. Denn beide Personen, die dienstpflichtige, aber vom Militärdienst befreite Person und die dienstuntaugliche Person, können in sicherheitsrelevanten Berufen, wie z.[NB]B. als Polizisten, tätig sein. Mit einer Änderung der heutigen Regelung kann dazu beigetragen werden, dass sich wieder vermehrt junge Leute für den Beruf des [PAGE 400] Polizisten, der Polizistin interessieren, die Ausbildung dazu absolvieren und damit für unsere Sicherheit sorgen.

Sprechen Sie einmal mit dem zuständigen Regierungsrat oder der Regierungsrätin in Ihrem jeweiligen Kanton. Der Mangel an Polizistinnen und Polizisten ist gross, und wir sollten deshalb alles dafür tun, wieder mehr Leute dazu zu motivieren, diesen Beruf zu ergreifen, dies auch im Interesse von uns allen und der Sicherheit in unserem Land. Da sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf einen Bundesgerichtsentscheid bezieht, muss ich entgegnen, dass ich genau deshalb eine Gesetzesanpassung vorschlage.

Ein junger Thurgauer hat mir Folgendes geschrieben: "Ab Juni werde ich in die Polizeischule eintreten. Während meiner Rekrutierung wurde ich aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung als doppelt untauglich eingestuft. Dies bedeutet, dass ich nicht aus eigenem Willen auf den Militärdienst verzichtet habe, sondern mir dieser aus medizinischen Gründen verwehrt wurde. Dennoch unterliege ich der Wehrpflichtersatzabgabe, obwohl mein Wunsch zur Erfüllung der Militärdienstpflicht bestand. Gemäss Artikel 18 des Militärgesetzes werden hauptberuflich tätige Angehörige der Polizeidienste von der Militärdienstpflicht befreit, sofern sie von der Armee nicht zwingend für polizeiliche Aufgaben benötigt werden. Diese Regelung erkennt die sicherheitsrelevante Bedeutung der Polizeiarbeit an und stellt sicher, dass Polizisten nicht gleichzeitig für militärische Dienste herangezogen werden können. Dennoch greift diese Befreiung nicht für Doppel-UT-Personen, die weiterhin ersatzpflichtig bleiben, selbst wenn sie in sicherheitsrelevanten Berufen tätig sind."

Weiter schreibt der Thurgauer: "Mit meinem bevorstehenden Eintritt in die Polizeischule übernehme ich eine sicherheitsrelevante Funktion, die im öffentlichen Interesse liegt und sich unmittelbar mit der Zielsetzung des Militärdienstes deckt. Es ist widersprüchlich, dass eine Person, die Militärdienst leistet, von der Ersatzabgabe befreit wird, während ich trotz meiner sicherheitsrelevanten Tätigkeit weiterhin finanziell belastet werde. Diese Regelung führt zu einer unberechtigten Ungleichbehandlung." Und dann zum Schluss: "Mit einer Lösung in dieser Frage könnten Sie nicht nur mir helfen, sondern auch vielen anderen Menschen in der Schweiz, die sich in der gleichen Situation befinden, die täglich für die Öffentlichkeit im Einsatz stehen und dennoch entschädigungspflichtig bleiben." So weit das Schreiben eines Betroffenen.

Ich danke Ihnen deshalb für Ihre Unterstützung und dafür, die Attraktivität von sicherheitsrelevanten Berufen, in diesem Fall insbesondere der Polizeiberufe, zu erhöhen und sich vermehrt dafür einzusetzen, dass diese jungen Leute motiviert werden, einen solchen Beruf zu ergreifen.