Widmer Céline · Nationalrat · 2025-06-03
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit der SPK-N, die Ihnen empfiehlt, dieser Initiative keine Folge zu geben. Die bestehenden Rechtsgrundlagen für Magistratspersonen zu ändern, fänden wir höchst problematisch.
Wir alle haben ein Interesse daran, dass eine Bundesrätin oder ein Bundesrat, wenn der Moment gekommen ist, in dem sie oder er findet, die Aufgaben nicht mehr zu hundert Prozent erfüllen zu können, sich nicht aus falschen Motiven an den Job klammert. Es geht überhaupt nicht um die Beispiele aus der Privatwirtschaft, die Herr Wyssmann soeben aufgeführt hat. Darum geht es schlicht nicht. Aber es ist für unser politisches System - und ich glaube, Analoges gilt ganz grundsätzlich für jedes demokratische System - zentral, dass keine monetären Interessen den Ausschlag dafür geben, ob eine Bundesrätin oder ein Bundesrat im Amt bleiben will oder nicht.
Es geht aber nicht nur darum, dass sich Bundesratsmitglieder bei ihrem Rücktrittsentscheid nicht von finanziellen [PAGE 779] Interessen leiten lassen, sondern es geht auch um das Parlament als Wahlkörper. Wir haben das Recht, Bundesräte abzuwählen. Wollen wir einen solchen Entscheid nicht lieber ohne Rücksicht auf ihr Dienstalter fällen können und ohne uns fragen zu müssen, ob für sie deswegen vielleicht ein Problem in Bezug auf ihre Pensionskasse entsteht? Auch das Parlament sollte ohne monetäre Interessenabwägung über die Wahl von Bundesrätinnen und Bundesräten entscheiden.
Es wurde in der Diskussion darauf verwiesen, dass verschiedene Kantone ihre Vorsorgeregelungen für Magistratspersonen angepasst haben, hin zu einem System, wie es der parlamentarischen Initiative vorschwebt. Die meisten Kantone haben demnach zu einem Pensionskassenmodell gewechselt, was die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder nicht eingeschränkt habe. Das möchte ich hier überhaupt nicht bestreiten. Aber es gibt einen grossen Unterschied zwischen Kantonsregierungen und der Bundesregierung. Die Kantonsregierungen sind unabhängig gegenüber dem Parlament, weil sie vom Volk gewählt werden. Die Bundesregierung und die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sind nicht unabhängig von der sie wählenden Wahlbehörde. Deshalb hat man hier zu Recht eine andere Lösung getroffen.
Die parlamentarische Initiative betrifft auch nicht nur Bundesrätinnen und Bundesräte, sondern auch Bundesrichterinnen und -richter. Hier ist die Problematik noch schärfer. Es geht um die Unabhängigkeit von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern. Diese haben - im Unterschied zu Bundesräten - zuvor keinen anderen Job gehabt. Wenn wir bei der Wahl von Richtern und Richterinnen nun auch noch monetäre Überlegungen mit einbeziehen und sie mit der Rente einem politischen Druck aussetzen, ist das höchst problematisch.
Vor diesem Hintergrund fiel bereits die Entscheidung in der SPK-N, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp. Die Diskussion in der SPK-S hat ganz klar gezeigt, dass die Ständerätinnen und Ständeräte dieser Initiative gegenüber sehr, sehr kritisch eingestellt sind. Sie haben diverse Fragen zur Umsetzung gestellt und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Regelung zur Übergangsfrist äusserst kompliziert wäre und dass auch die Frage geklärt werden müsste, ob es Einschränkungen betreffend die Mandate bräuchte, die z.[NB]B. eine Richterin oder ein Richter nach diesem Amt überhaupt übernehmen darf. Man müsse zudem auch in Betracht ziehen, dass die Gefahr von Absprachen und Korruption bestehen könnte. Das Resultat in der ständerätlichen Kommission war sehr klar. Mit 11 zu 2 Stimmen hat sie der nationalrätlichen Kommission nicht zugestimmt. Das zeigt, dass die Ständerätinnen und Ständeräte dieser Initiative sicher keine Folge geben möchten.
Ich bitte Sie daher im Namen einer starken Minderheit Ihrer SPK, der parlamentarischen Initiative Wyssmann keine Folge zu geben. Einerseits bitte ich Sie darum aus inhaltlichen Gründen; wenn Sie diese nicht teilen, dann tun Sie es zumindest aus Gründen der Effizienz.