Gianini Simone · Nationalrat · 2025-06-03
Gianini Simone · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Die hier zu behandelnde parlamentarische Initiative fordert die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, mit denen Organisationen des schweizerischen Privatrechts, die von ausländischen Staaten beherrscht oder beeinflusst werden, daran gehindert werden sollen, mit in der Schweiz erwirtschafteten Gewinnen kriegerische Vorhaben im Ausland mitzufinanzieren. Der Initiant erwähnt insbesondere Massnahmen wie Kontensperren, treuhänderische Verwaltung und Einziehungen bei wiederholten Verstössen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die Initiative an der Sitzung vom 20.[NB]Juni 2024 vorgeprüft und mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, Ihnen zu beantragen, ihr keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen: Auch wenn die Initiative ein nobles Ziel verfolgt, ist es aus Sicht der Mehrheit der Kommission schwer vorstellbar, wie sie umgesetzt werden könnte. Sie gefährdet den Schweizer Wirtschaftsstandort bzw. wirft Fragen bezüglich der Schweizer Neutralität auf. So befürchtet die Kommission im Falle einer Umsetzung, für die es eine Revision des Embargogesetzes oder die Schaffung separater Rechtsgrundlagen brauchen würde, eine steigende Rechtsunsicherheit. Es wird sehr schwierig sein, abzuklären, welche Unternehmen von ausländischen Staaten beherrscht sind, und es wird noch schwieriger sein, zu beweisen, dass sie von ausländischen Staaten beeinflusst sind und mit in der Schweiz erwirtschafteten Gewinnen kriegerische Vorhaben im Ausland mitfinanzieren.
Die Mehrheit der Kommission sieht zudem in der Regelung ein Risiko, dass auch nicht an Kriegen beteiligte ausländische Unternehmen - man denke beispielsweise an diejenigen, die auch in westlichen Staaten Steuern bezahlen, die indirekt Kriege unterstützen - Schaden erleiden könnten. Der Erlass autonomer Sanktionen durch die Schweiz, wie sie von der parlamentarischen Initiative gefordert werden, würde darüber hinaus die Möglichkeit zur Erbringung guter Dienste und damit unsere Handlungsfähigkeit in der Aussenpolitik stark einschränken. Unilaterale statt multilateraler Massnahmen wären zudem international wenig erfolgversprechend, wenn nicht sogar wirkungslos.
Gemäss der Kommission für Rechtsfragen ist der Initiative damit keine Folge zu geben.