Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-06-17
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat sich im Januar ausführlich mit einem Mitbericht zu diesem Geschäft befasst und im Wesentlichen zu zwei Punkten Stellung genommen. Der erste ist jetzt abgehandelt; er betrifft die Frage der Verteilung bzw. des Verteilschlüssels. Damit kann ich mir diesen Teil ersparen.
Das zweite Thema betraf genau die Zweckbindung, die von der Minderheit Brunner Christiane vorgeschlagen wird. Ich möchte die Argumente, die Herr Epiney angeführt hat, nicht wiederholen, sondern nur noch zwei weitere Aspekte ergänzen, die wir vonseiten der Finanzkommission eingebracht haben - beide in dem Sinne, die Minderheit sei abzulehnen.
Die Finanzkommission äusserte die Meinung, dass man auf eine Zweckbindung verzichten sollte. Das schliesst nicht aus - oder ermöglicht es trotzdem, positiv gesagt -, dass die Kantone, wenn sie das wollen, eine Zweckbindung suchen. Frau Brunner hat das Beispiel Genf erwähnt; aber das sollen dann die Kantone tun.
Der vorgeschlagene Zweck bevorzugt zwei Projekte, nämlich die Bekämpfung des Drogenanbaus einerseits und der sexuellen Ausbeutung von Kindern in den Entwicklungsländern andererseits. Damit wird diesen beiden Zwecken eine privilegierte Stellung gegenüber anderen Entwicklungshilfezwecken eingeräumt. Das ist deshalb nicht gerechtfertigt, weil ja die Mittel, die eingezogenen Vermögenswerte, nicht primär aus Drogengeldern oder aus Kinderprostitution stammen. Es handelt sich ebenso sehr um Potentatengelder oder um die Folgen von ungetreuer Amtsführung zulasten von ausländischen Staaten. Wir machen also einen Zusammenhang von Ursache und Wirkung geltend, der so nicht besteht.
Das Zweite wurde angetönt, ich möchte es aber nochmals auf den Punkt bringen: Man kann solche Zweckbindungen nicht ohne ein Abwicklungskonto, einen Fonds oder eine Sonderkasse abwickeln. Das aber beinhaltet erneut eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung gegenüber vielen ebenso berechtigten Anliegen in der Entwicklungshilfe.
Im Übrigen steht auch im Finanzleitbild des Bundes vom 4. Oktober 1999 der Grundsatz, man solle Zweckbindungen von Einnahmen und Fondslösungen vermeiden.
Deshalb schliesst sich die Finanzkommission hier der Mehrheit an.