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Zybach Ursula · Nationalrat · 2025-06-04

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Gerne erstatte ich Ihnen Bericht aus der Finanzkommission. Die Vorberatung hat am 30.[NB]April und am 2.[NB]Mai in der Subkommission stattgefunden. Die Finanzkommission hat am 19.[NB]und am 20.[NB]Mai getagt. Es liegen sieben Nachtragskredite im Betrag von total 674,9 Millionen Franken vor. Sechs davon waren in der Kommission unbestritten; ich stelle sie kurz vor.

"Europarat, Strassburg": Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beantragt zusätzliche Mittel in der Höhe von 1,8 Millionen Franken für den Europarat in Strassburg. Als Mitglied des Europarates hat die Schweiz die jährlichen Pflichtbeiträge zu entrichten. Wegen einer Budgeterhöhung sowie wegen einer Erhöhung des Schweizer Pflichtbeitrags wird dieser Nachtragskredit nötig.

"Bekämpfungsmassnahmen": Die Zunahme an bekämpfungspflichtigen Pflanzenkrankheiten und -schädlingen wie dem Japankäfer führt zu höheren Kosten für Bekämpfungsmassnahmen und für Abfindungen an geschädigte Betriebe. Der Bund muss sich an den Aufwänden der Kantone beteiligen und geschädigte Betriebe gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung entschädigen. Zu einem Kreditmehrbedarf von 200[NB]000 Franken führt zudem die Empfehlung der EFK, die von den Kontrollorganisationen erhobenen Gebühren gemäss dem Bruttoprinzip beim Bund als Einnahmen zu verbuchen und nicht mehr vom Aufwand abzuziehen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beantragt deshalb einen Nachtragskredit in der Höhe von 1,6 Millionen Franken.

"Beihilfen Pflanzenbau": Der Umfang der Zuckerrübenfläche steigt wieder an, unterstützt durch die vom Parlament festgelegten Kulturbeiträge. Diese Ausgaben sind ja flächenabhängig. Die im Budget 2025 ausgewiesene Kürzung um 2 Millionen Franken basierte auf den Annahmen von März 2024. Die aktuellen Schätzungen deuten auf eine Zunahme der Flächen im Jahr 2025 hin, deshalb beantragt das WBF einen Zusatzkredit von 2,1 Millionen Franken.

Ich komme zu Agroscope, zur Position "Funktionsaufwand (Globalbudget)": Das Parlament hat Ende 2024 eine Kürzung bei der Ressortforschung von 20 Millionen Franken beschlossen. Der Anteil von Agroscope an dieser Kürzung betrug rund 7 Millionen Franken. Aufgrund des hohen Anteils an Personalkosten bei Agroscope wirken sich Einsparungen in dieser Grössenordnung direkt auf das Personal aus und gefährden so die Erfüllung von strategischen Aufgaben. Um die laufenden Arbeiten nicht zu gefährden, wurden die Sparvorhaben in der Höhe von 7 Millionen Franken teilweise umverteilt. Bei Agroscope bleibt so noch ein Kürzungsbeitrag in der Höhe von 3,1 Millionen Franken. Für die haushaltsneutralen Mittelverschiebungen vom Transferaufwand des Bundesamtes für Landwirtschaft zum Funktionsaufwand bei Agroscope beantragt das WBF einen vollständig kompensierten Nachtragskredit von 3,25 Millionen Franken.

Ebenfalls aus dem WBF liegen zwei weitere Nachtragskredite vor. Für die Position "Europäisches Labor für Synchrotronstrahlung" beantragt das WBF 134[NB]000 Franken und für die Position "Europäische Molekularbiologie" 53[NB]000 Franken. Diese beiden wie auch die vier vorhin kurz ausgeführten Nachtragskredite wurden von der Kommission genehmigt.

Lange zu diskutieren gab hingegen der Nachtragskredit von 666 Millionen Franken für die EU-Forschungsprogramme. Zu diesem Nachtragskredit gibt es denn auch einen Minderheitsantrag Gafner, Sie sehen es auf der Fahne, sowie einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Beide Dokumente wurden Ihnen gestern verteilt. Die 666 Millionen Franken sind gemäss dem erzielten Verhandlungsergebnis ein Pflichtbeitrag für die Teilnahme an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe. Dieser Betrag ist für die rückwirkende Anwendung des Programmabkommens ab dem 1.[NB]Januar 2025 vorgesehen, falls das Abkommen bis am 15.[NB]November 2025 unterzeichnet werden kann.

Es hat sich in der Kommission die Frage gestellt, ob die Notwendigkeit besteht, den Betrag von 666 Millionen Franken bereits im Nachtrag I zu genehmigen, ob nicht genügend Zeit vorhanden gewesen wäre, ihn dem Parlament erst im Nachtrag II vorzulegen. Ausserdem wurde von einer Minderheit der Kommission die Höhe des Pflichtbeitrages infrage gestellt. Für dieses Traktandum war unter anderem Bundesrat Guy Parmelin mit seinem Team vor Ort und konnte Fragen beantworten. So haben sie ausgeführt, dass es stets die Absicht des Bundesrates und die Forderung des Parlamentes war, sich dem Programm so schnell wie möglich wieder anzuschliessen. Das Parlament hat im Jahr 2020 dem Bundesbeschluss zum Horizon-Paket denn auch zugestimmt. Das heisst, es gibt einen Auftrag aus dem Parlament, die Partizipation an diesem Programm wieder sicherzustellen. Erfreulicherweise kann nun die Schweiz bereits ab diesem Jahr wieder voll daran teilnehmen. Das ist grundsätzlich positiv und wird vom Forschungsstandort Schweiz und den Verbänden begrüsst. Es wäre sicher optimal gewesen, wenn wir das bei der Beratung des Voranschlags 2025 bereits gewusst hätten, doch es gab damals noch gar keinen Grund, anzunehmen, dass eine Assoziierung ab 2025 überhaupt möglich sein würde. Nun weiss man, dass es möglich ist. Es ist sinnvoll, diesen Betrag nun im Rahmen des Nachtrags I einzustellen und nicht bis zum Nachtrag II zu warten und unseren Forschungsstandort damit noch einmal ein halbes Jahr im Ungewissen zu lassen.

Im Finanzhaushaltgesetz gibt es klare Regeln für Nachtragskredite und die Schuldenbremse. Gemäss Artikel 35 des Finanzhaushaltgesetzes ist klar, dass Nachtragskredite möglich sind und die Schuldenbremse einhalten, solange sie die im laufenden Jahr zu erwartenden Kreditreste nicht übersteigen. In den Jahren 2015 bis 2024 betrugen die Kreditreste im Durchschnitt 2,3 Milliarden Franken. Diese Zahl dient nun als Grundlage für die Berechnung. Der Betrag aller hier vorliegenden Nachtragskredite liegt bei 674,9 Millionen Franken und damit klar unter diesem Durchschnitt. Dem Nachtrag zu den EU-Forschungsprogrammen wurde in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich komme nun zu den Verpflichtungskrediten. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beantragt die Erhöhung von vier bestehenden Infrastrukturkrediten um[NB]34,7[NB]Millionen Franken, nämlich bei den Positionen "Bundesasylzentrum Altstätten", "Bundesasylzentrum Le Grand-Saconnex", "Bern, Guisanplatz 1, Neubau Verwaltungsgebäude 2.[NB]Etappe" und "Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude 4.[NB]Etappe". Diese vier Verpflichtungskredite waren in der Kommission unbestritten.

"Ausbau 2025": Der Nachtragskredit für den BIF für den Ausbauschritt 2025 ist ein Nachtragskredit im Namen der Sonderrechnungen. Der Kredit ist haushaltsneutral, weil er über den BIF läuft. Es geht um drei Projekte. Die [PAGE 796] befürchteten Verzögerungen im Plangenehmigungsverfahren bei den Projekten "Bern West; Leistungssteigerung" und "Wankdorf Süd-Ostermundigen; Entflechtung" sind nicht eingetreten. Der Gerichtsentscheid bezüglich des Projektes "Cadenazzo Ovest-Ponte Ticino; Raddoppio binari" wurde nicht angefochten, weshalb der Bau in Angriff genommen werden kann. Insgesamt wird ein Nachtragskredit über 98,51 Millionen Franken beantragt.

Zum Schluss komme ich noch zu den Kreditübertragungen. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Realisation von Vorhaben aus dem Jahr 2024 sollen 881,1 Millionen Franken auf das laufende Jahr übertragen werden, davon 850 Millionen Franken im ausserordentlichen Haushalt. Die ausserordentlichen Ausgaben betreffen den einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB von 850 Millionen Franken. Dieser war ursprünglich - wir haben das vorhin gerade noch einmal von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter erläutert erhalten - als Kredit von 1,15 Milliarden Franken geplant und im Jahr 2024 eingestellt, konnte wegen fehlender Gesetzesgrundlagen aber noch nicht ausbezahlt werden. Die restlichen Kreditübertragungen liegen zwischen 170[NB]000 und 8 Millionen Franken. Ich erspare es mir, Ihnen diese einzeln vorzustellen, sie waren in der Kommission unbestritten.

In der Kommission gab es 15 Stimmen für die Annahme des Entwurfes des Bundesrates und 7 Stimmen dagegen. Die anderen Bundesbeschlüsse, über die es hier auch noch zu entscheiden gilt, wurden von der Kommission einstimmig angenommen.