Lauri Hans · Ständerat · 2003-06-17
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich gestatte mir, einleitend meine Interessenbindung darzulegen. Ich bin Verwaltungsrat der Kongress und Kursaal Bern AG, die über eine Mehrheitsbeteiligung an der Grand Casino Kursaal Bern AG verfügt.
Ich muss Ihnen sagen, Frau Bundesrätin, dass mich die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation etwas nachdenklich gestimmt hat. Es ging mir im Wesentlichen darum aufzuzeigen, dass mit dem Aufstellen und Betreiben der so genannten Tactilo-Glücksspielautomaten ein problematischer Zustand geschaffen wurde und heute geduldet wird, ohne dass der Bund gemäss seinen Kompetenzen so einschreiten würde, wie ich diese Kompetenzen verstehe. Der Sozial- und Jugendschutz, so führte ich aus, sei bei einem öffentlich allgemein zugänglichen und unkontrollierten Angebot dieser Spielautomaten nicht gewährleistet. Dies führe im Vergleich zu den konzessionierten Spielbanken, die mit dem Ziel, diesen Sozial- und Jugendschutz zu gewährleisten, sehr aufwendige und kostspielige Auflagen zu erfüllen hätten, beispielsweise mit einem Sozialkonzept auf hohem Niveau, zu einem höchst unbefriedigenden Zustand.
Selbstverständlich geht es mir heute in keiner Art und Weise darum, diese Auflagen zu kritisieren, im Gegenteil. Ich finde sie aus ganz persönlicher und grundsätzlicher Sicht am Platz. Aber die Frage drängt sich geradezu auf, was denn diese Auflagen im Bereich der Spielbanken für eine Bedeutung haben können, wenn andernorts - unter den Augen der Bundesbehörden und in der frei zugänglichen Öffentlichkeit, im Umfang von mehreren hundert Automaten - aus der Sicht der Spielenden vergleichbare Spiele angeboten werden dürfen, für die keine entsprechenden und durchaus sinnvollen und notwendigen Auflagen durchgesetzt werden.
Nun, Frau Bundesrätin, teilt mir der Bundesrat in seiner Antwort mit, tatsächlich würden sich die von mir kritisierten Spielautomaten nicht genügend von den Spielautomaten, die den Normen des Spielbankengesetzes genügten, unterscheiden und tatsächlich bestehe die Gefahr, dass damit die Regelung dieses Gesetzes unterlaufen werde. In der Tat müsse dem Spielsuchtpotenzial und dem Jugendschutz bei den Tactilo-Automaten besondere Beachtung geschenkt werden. Bei der Lektüre dieser Passage aus der bundesrätlichen Antwort schöpfte ich Hoffnung, doch dann steht der erstaunliche Satz: "Ob die für den Vollzug des Spielbankengesetzes zuständige Bundesbehörde einschreiten könnte, ist bislang offen geblieben." Anders gesagt: Der Bundesrat weiss um das Bestehen eines unbefriedigenden Zustandes hinsichtlich Suchtgefahr und Jugendschutz, aber die Frage, ob die zuständige Bundesbehörde einschreiten könnte, ist nach seinen eigenen Worten noch offen. Das zu verstehen habe ich Mühe.
Ich verstehe es umso weniger, als das Spielbankengesetz gemäss seinem Artikel 1 das Glücksspiel um Geld regelt, nach Artikel 2 sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebes vorbeugen will, und die Eidgenössische Spielbankenkommission gemäss Artikel 50 dieses guten Gesetzes bei Verstössen oder sonstigen Missständen Massnahmen verfügen kann. Ein Verweis auf das geltende Lotteriegesetz aus dem Jahr 1923 ist meines Erachtens unbehelflich, denn es erfasst Lotterien herkömmlicher Art. Das Lotteriegesetz äussert sich nicht zur telekommunikations- oder automatengestützten Durchführung von Lotterien.
Bei der Beratung des Spielbankengesetzes im Parlament vor ein paar Jahren wurde die Gefahr erkannt, dass die Lotteriegesellschaften versucht sein könnten, die Regelung des neuen Gesetzes zu unterlaufen. Der damalige Vorsteher des EJPD hielt 1998 im Rahmen der Eintretensdebatte im Nationalrat fest, dass jeder Spielautomat, ungeachtet der Art des Spieles, ob allgemeine Glücksspiele oder Lotterie, von der Spielbankengesetzgebung erfasst sei und homologiert werden müsse.
Nun führt der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation aus, zur Klärung müsse man die zurzeit bearbeitete Revision des Lotteriegesetzes abwarten. Ich finde das aus drei Gründen kein gutes Vorgehen:
1. weil das neue Gesetz angesichts der zurzeit geführten kontroversen, breiten Diskussion offenbar erst auf das Jahr 2008 rechtskräftig werden dürfte, also etwa in fünf Jahren;
2. weil in der Zwischenzeit die Macht des Faktischen derart stark werden wird, dass der bezüglich Sozial- und Jugendschutz völlig unbefriedigende, immer noch schlechter werdende, heute von den Behörden aber tolerierte Zustand praktisch nicht mehr wegzubringen sein wird;
3. weil ich es aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich finde, dass in den konzessionierten Spielcasinos einerseits und in den ungeschützten, öffentlich zugänglichen Lokalen wie Restaurants, Bars anderseits zwei "unterschiedliche Welten" zugelassen werden, obwohl es teilweise und hinsichtlich der Grundproblematik um das Gleiche geht.
Ich schliesse mit Folgendem: Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Interpellation, wie gesagt, geschrieben, ob die für den Vollzug des Spielbankengesetzes zuständige Bundesbehörde einschreiten könne, sei bislang offen geblieben.
Ich bitte Sie, diese bekannte, aber unbehandelte Frage doch einer Prüfung zu unterziehen und - sollte das Resultat so ausfallen, wie ich es annehme - durch die zuständige Behörde die pflichtgemässen Massnahmen durchführen zu lassen.