Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-17
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat steht hinter dem Parlamentsbeschluss zur Umsetzung der Effizienzvorlage, so, wie er es auch in seiner Antwort vom 7. März 2003 ausdrücklich festgehalten hat.
Der Mittelbedarf für die Umsetzung dieses Parlamentsbeschlusses wurde ursprünglich tiefer veranschlagt als das, was sich aufgrund der aktuellen Fallzahlen als notwendig erweist. Die Ausgaben waren bereits im Jahre 2002 mit 50 Millionen Franken um 10 Millionen höher als ursprünglich - mit 40 Millionen Franken - geplant. Somit wurden auch die Budget- und Finanzplanzahlen für die Zukunft angepasst. Die Prognosen vom Dezember des letzten Jahres gingen dann sogar von einem notwendigen Zuwachs auf 187 Millionen Franken im Jahre 2006 aus. Angesichts dieser Projektionen drängt sich aus finanzpolitischen Gründen ein Marschhalt auf.
Die vom Parlament beschlossenen Zuständigkeiten werden vom Bundesrat nicht infrage gestellt; an der Zuständigkeit des Bundes für die Strafverfolgung im Bereich der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und auch der Korruption wird festgehalten und soll festgehalten werden.
Der Bundesrat nimmt den Auftrag, den er vom Parlament erhalten hat, weiterhin ernst. Er ist auch gewillt, im Rahmen der Umsetzung der Effizienzvorlage, im Rahmen der sachlichen Notwendigkeit und auch der finanzpolitischen Möglichkeiten diesem Projekt die nötigen Prioritäten beizumessen. Der Bundesrat ist sich der innenpolitischen und vor allem auch der aussenpolitischen Bedeutung des Projektes Effizienzvorlage bewusst. Der Bundesrat behält übrigens auch die Auswirkungen auf das künftige Bundesstrafgericht im Auge.
Im Sinne eines Marschhaltes soll nun mit der vorgeschlagenen Kürzung im Entlastungsprogramm der mittelfristige Zuwachs auf den Stand des Jahres 2004 begrenzt werden, wobei die Notwendigkeit und der Umfang eines künftigen Weiterausbaus der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen festzulegen sein werden. Wie Herr Marty bereits erwähnt hat, lagen diese Fallzahlen bisher wesentlich über dem, was im Konzept aus dem Jahre 2000 prognostiziert wurde - ein Konzept, von dem zum Teil gesagt wurde, es gehe zu weit. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass es Prognosen sind, die in die eine oder andere Richtung abweichen können. Es hat sich gezeigt, dass das sehr restriktive Konzept dazu geführt hat, dass die effektiven Fallzahlen über dem liegen, was geschätzt wurde.
Es kann also nicht vorausgesagt werden, ob sich der Mittelbedarf dann auch auf den vorgesehenen finanziellen Rahmen begrenzen lässt. Der Bundesrat wird zusammen mit den beteiligten Stellen alles daransetzen, dass die Umsetzung der Effizienzvorlage und damit auch der Vollzug dieses Parlamentsbeschlusses so effektiv und auch so effizient wie möglich erfolgen können, wie es eben von einer Effizienzvorlage erwartet wird.
Was sind nun die Konsequenzen dieses Marschhaltes? Das ist ja eigentlich der Kern der Frage, die Sie heute stellen, Herr Marty. Die Konsequenzen dieses Marschhaltes sind unterschiedlich. Für die Kantone ergeben sich zurzeit keine Konsequenzen, solange an der Zuständigkeit des Bundes nicht etwas geändert wird. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Pendenzen zunehmen wird. Die Projektorganisation rechnet auch mit Verzögerungen in der Verfahrensführung sowie damit, dass es auch Fälle geben wird, in denen das Verfahren nicht an die Hand genommen werden kann. Zudem müssen heute schon im Bereich der Vorermittlungen, also bevor ein Verfahren eröffnet wird, einschränkende Prioritäten gesetzt werden. Es ist unklar - damit komme ich noch einmal auf das vorherige Geschäft zurück -, ob die verstärkte Koordinationstätigkeit in den Bereichen Menschenhandel, Menschenschmuggel, die ich vorher erwähnt habe, so, wie sie angestrebt wird und wie sie eigentlich auch notwendig wäre, ohne Zeitverzug ins Vorermittlungsverfahren münden kann.
Noch ein letztes Wort zur Dezentralisierung: Nach Plan wird das Dezentralisierungskonzept mit einem Minimalbestand umgesetzt, weil wir der Überzeugung sind, dass es notwendig ist, nicht die ganze Zentrale in Bern zu haben, sondern auch in gewissen Regionen des Landes präsent zu sein. Aber das bedeutet, dass Personal in der Zentrale abgebaut und in die verschiedenen Landesteile verschoben werden muss.
Fazit: Ein solcher Marschhalt kann nicht ohne Konsequenzen bleiben, vor allem wenn die Fallzahlen höher sind als ursprünglich beim Konzept prognostiziert. Aber der Bundesrat will an der Zuständigkeit des Bundes in diesen Deliktsbereichen ganz klar festhalten.
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