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Michel Matthias · Ständerat · 2025-06-04

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich knüpfe an die Worte von Kollegin Wasserfallen an. Ich glaube, der Teil der psychosozialen Begleitung von bedürftigen Personen ist sehr zentral. Eine Aufnahme in den Katalog wäre aber konzeptionell total falsch. Ich erkläre Ihnen, weshalb.

Ich spreche aus einer gewissen Erfahrung und möchte meine Interessenbindung offenlegen. Ich präsidiere die Fondation Kiss. Die Stiftung begleitet als Dachorganisation sechzehn oder siebzehn Genossenschaften in der ganzen Schweiz. Der Kernbereich besteht aus Freiwilligenarbeit in Form von psychosozialer Begleitung. Unsere Freiwilligen gehen zu älteren, dementen oder bedürftigen Leuten und machen alles, was nicht in den professionellen Arbeitsbereich der Spitex oder Gesundheitspflege fällt. Sie gehen z.[NB]B. zusammen an ein Fest, jassen zusammen, gehen mit dem Tier spazieren, wenn die Person immobil ist, spielen gemeinsam oder gehen gemeinsam einkaufen. Genau diese Aufgaben übernehmen unsere Freiwilligen. Die Organisation kostet, aber die Freiwilligenarbeit ist unentgeltlich. Bei Artikel 14a Absatz 1 Buchstaben a bis d geht es unter anderem um das Notrufsystem, um Mahlzeiten-, Begleit- und Fahrdienste. All das kostet in der Regel etwas, auch der Fahrdienst Tixi kostet etwas, ist jedoch günstig. Die psychosoziale Arbeit ist bei unserer Stiftung nicht ökonomisiert.

Was passiert, wenn wir das ändern? Als Verantwortlicher der Fondation Kiss überlege ich mir: Wir könnten ein Businessmodell aufbauen. Den EL-Bezügern stellen wir Rechnung, weil die Kosten durch eine Pauschale abgegolten werden. Wir müssen aber aufpassen: Den EL-Bezügern stellen wir Rechnung, den anderen nicht. Wohin führt das, wenn wir Rechnung stellen? Die Sozialversicherungsthematik ist zu beachten. Wir müssen erstens unsere Leute versichern, Steuerausweise und Lohnausweise erstellen; es wird uns eine ganze Administration übergestülpt. Dann ist es nicht mehr attraktiv, die Freiwilligenarbeit zu organisieren. Zweitens gibt es genügend Leute, einen Überhang an Personen, die diese Hilfe anbieten. Es ist nicht so, dass wir hier Anreize ökonomischer Art schaffen. Das Angebot besteht, man kann es nutzen. Gemeinden und Kantone können zusammenarbeiten. Zum Teil gibt es Leistungsvereinbarungen, bei denen unsere Organisation von der Gemeinde unterstützt wird. Eine systemische Unterstützung wäre richtig. Die Kantone und Gemeinden können das System unterstützen, damit die Freiwilligen einen Rahmen haben, in dem sie professionell begleitet werden, aber unentgeltlich arbeiten können.

Mit der vorgesehenen Änderung würden Sie ein Modell der Freiwilligenarbeit töten, das ich aus meinem Bereich kenne. Es wurden auch andere Bereiche erwähnt, in denen es im Kernbereich möglich ist und zur DNA der Schweiz gehört, Eigenverantwortung zu zeigen. Deshalb finde ich den Passus konzeptionell falsch, auch wenn es Pauschalen zur Begrenzung gibt. Sonst werden wir unser Businessmodell anpassen, was zu den erwähnten Problemen führt. Die echte Freiwilligenarbeit würde nicht gestärkt, sondern geschwächt.

Deshalb finde ich es wichtig, darüber zu diskutieren und dann im Sinne der Minderheit diesen Passus bei Artikel 14a Absatz 1 Litera e abzulehnen.