Graf Maya · Ständerat · 2025-06-04
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Ihre SGK-S beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, diese Motion anzunehmen. Die Motion wurde von unserer Schwesterkommission eingereicht und vom Nationalrat in der Frühjahrssession mit 128 zu 63 Stimmen angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Versicherte ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle stützt, mit der die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde. Die EKQMB ist paritätisch zusammengesetzt.
Für unsere Kommission ist es zentral, dass IV-Entscheide auf qualitativ hochwertigen, objektiven und nachvollziehbaren Gutachten beruhen. In Fällen, in denen die EKQMB eine Gutachterstelle als klar mangelhaft beurteilt, muss eine erneute Prüfung des Leistungsanspruchs möglich sein. Die vorliegende Motion schafft die dafür notwendige rechtliche Grundlage und stärkt dadurch das Vertrauen in das Gutachtersystem einerseits sowie in die Rechtsstaatlichkeit im Sozialversicherungsbereich andererseits.
Lassen Sie mich ganz kurz ausholen und den Hintergrund dieser Motion schildern. Während Jahren gab es starke Kritik aus der Politik, aus den Medien, von Betroffenen an mangelhaften Gutachten, insbesondere von der Gutachterfirma PMEDA. Die im Zuge der IV-Weiterentwicklung eingesetzte EKQMB nahm dann mittels Stichproben eine systematische Prüfung von PMEDA-Gutachten vor und empfahl im Herbst 2023, keine weiteren Aufträge mehr an diese Stelle zu vergeben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) folgte dieser Empfehlung. Doch das Ende der Zusammenarbeit zwischen BSV und PMEDA löste das Problem nur für die Zukunft. Zahlreiche Versicherte, deren IV-Gesuche zwischen 2014 und 2023 auf Grundlage von PMEDA-Gutachten abgelehnt wurden, haben heute keine Möglichkeit, eine erneute und faire Beurteilung ihres Anspruchs zu beantragen - trotz massiver Zweifel an der Qualität der damaligen medizinischen Beurteilung. Viele Versicherte hatten mit drastischen Folgen im beruflichen Werdegang und mit finanziellen Sorgen bis hin zur Sozialhilfeabhängigkeit zu kämpfen.
Vor diesem Hintergrund entstand die vorliegende Motion. Sie ist bewusst allgemein gehalten und soll nicht als Lex PMEDA AG gedacht sein. Sie soll neben diesen Fällen auch[NB]in[NB]künftigen[NB]Fällen greifen, wenn die Zusammenarbeit mit einer Gutachterstelle aufgrund festgestellter Qualitätsmängel beendet wird. Für die Kommission ist von zentraler Bedeutung, dass sich die IV-Stellen und die Gerichte auf zuverlässige medizinische Gutachten abstützen, um ihre Entscheide zu fällen. Besteht der Verdacht auf Fehler oder Befangenheit, müssen die entsprechenden Entscheide in ihren Augen somit neu beurteilt werden können. Die Kommission begrüsst es auch, dass der Bundesrat bereit ist, diese neue Regelung auf das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts auszudehnen. Sie wäre somit nicht nur im IVG, sondern für alle Sozialversicherungen verankert.
Die Kommission beantragt Ihnen aus diesen Gründen ohne Gegenstimme, die vorliegende Motion der Schwesterkommission anzunehmen.