AB 357106
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Das Sparprogramm wirft mit massiven Kahlschlägen in der Bildung, im Klimaschutz und im Sozialstaat seine Schatten auf die politischen Debatten. Die ganze Diskussion wird aber einseitig geführt, denn in der Vernehmlassungsvorlage zum Sparpaket wird die Einnahmenseite von Anfang an ausgeblendet. Wer von Anfang an die Hälfte aller Optionen ausser Acht lässt, ist nicht an der besten aller Lösungen interessiert. Das ist schade, denn tragbare Lösungen wären in der Fiskalpolitik vorhanden.
Ein Beispiel ist eine differenzierte Mehrwertsteuererhöhung, wie sie die Grüne Fraktion in der Motion 24.3705 vorschlägt. Güter, deren Konsum keinem notwendigen Bedürfnis entspricht, sondern bloss Ausdruck von Status und finanzieller Potenz ist, sollen mit einem höheren Satz besteuert werden.
Was heisst das genau? Luxusgüter sind Güter, für die die Nachfrage bei steigendem Einkommen überproportional ansteigt, das heisst, sie werden umso mehr konsumiert, je vermögender ein Konsument oder eine Konsumentin ist. Luxusgüter werden mit einer Hochpreisstrategie angeboten, da die Höhe ihres Preises für den Kaufentscheid eine untergeordnete Rolle spielt. Oder anders gesagt: Beim Konsum von Luxusgütern ist eine höhere Mehrwertsteuer durchaus verkraftbar, dies im Gegensatz zu allgemeinen Mehrwertsteuererhöhungen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder zur Finanzierung von Projekten herangezogen wurden. Diese belasten Haushalte mit tiefen Einkommen fast doppelt so stark wie Haushalte mit höheren Einkommen. Wenn also beispielsweise die 13.[NB]AHV-Rente über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert wird, dann spüren das die Ärmsten im Land am meisten, obwohl die Reform ja gerade zu ihrer Entlastung gedacht war.
Unser Ansatz ist clever. Vorerst braucht es eine Abgrenzung von Produktkategorien, die unter den höheren Mehrwertsteuersatz fallen sollen. Diese Differenzierung ist auf Produktkategorien abzustellen, so, wie das auch heute bei den bereits bestehenden Mehrwertsteuertarifen der Fall ist. Alles andere wäre unpraktikabel. Schmuck, Jachten, Kunst, aber auch Autos über 3,5 Tonnen werden heute in separaten Kategorien [PAGE 813] geführt. Sie können einfach zu einem anderen Satz veranlagt werden.
Dass der Umgang mit mehreren Steuersätzen möglich ist, zeigt die Schweiz gleich selbst. Bereits heute gibt es drei verschiedene Tarife: Neben dem Normalsatz gilt für bestimmte Leistungen des menschlichen Grundbedarfs ein reduzierter Tarif und für Dienstleistungen im Hotelgewerbe ein eigener Sondersatz. Das zeigt auch, dass keine Umsatzgrenzen notwendig sind. Und damit ist auch die Abgrenzungsproblematik, die der Bundesrat in seiner Antwort herbeiredet, vom Tisch.
Die Idee ist nicht neu, bereits 2004 brachte Maurice Chevrier, damals Nationalrat der CVP, einen Antrag für einen differenzierten Mehrwertsteuertarif für Luxusgüter ein. Bereits da argumentierte der Bundesrat mit absurden Beispielen; offensichtlich ist die Strategie heute dieselbe.
Es geht nicht darum, eine Hotelübernachtung einmal zum Sondersatz und einmal zum Luxussteuersatz zu versteuern oder Lebensmittel einmal als Grundbedarf und einmal als Luxus zu kategorisieren. Vielmehr geht es darum, eine Differenzierung gemäss dem bestehenden System zu machen: Schmuck, Kunst, Privatjets beispielsweise erhalten einen höheren Mehrwertsteuersatz, Kleider, Haushaltsgeräte und Schuhe nicht.
Eine Mehrwertsteuererhöhung auf einzelnen Produktkategorien ist machbar, gesellschaftlich fair und fiskalpolitisch relevant. Bereits mit einer moderaten Erhöhung auf 15 Prozent, womit wir immer noch unter dem Niveau unserer Nachbarländer lägen, könnten allein mit dem Kunsthandel und mit Schmuck über 100 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr realisiert werden.
Nutzen wir also diese Chance, um die Diskussionen über die Stabilisierung des Bundeshaushaltes nicht nur mit massiven Sparvorschlägen, sondern unter Berücksichtigung aller Optionen zu führen.